Was hast Du denn für einen Hund Doggengrösse? Dann hat der nix in einer normalen Wohnung zu suchen.
2007-02-02 10:51:04
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answer #1
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answered by Anonymous
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Ich kann Dir leider auch nur raten:
- Eher aufs Land ziehen. Dort ist man (meistens) noch sehr viel tierfreundlicher. Außerdem hat es einen praktischen Nebeneffekt - für den Preis einer kleinen Wohnung bekommt man Haus mit Garten ...
- Selbst eine Anzeige aufgeben mit dem Hinweis: "Hundefreundlicher Vermieter gesucht"
Und ich sehe die Daumen-runter schon auf mich einprasseln, aber eines verkneife ich mir auf keinen Fall: Ich habe für mich selbst schon lange entdeckt, dass Vermieter, die etwas gegen Tiere haben, grundsätzlich der Kategorie "Ewiger Meckerzausel" angehören. Das sind immer die, die auch nachsehen, ob Du auch richtig parkst, ob Dein Rasen auch richtig getrimmt ist, ob Deine Mülltonne auch keinen Milimeter falsch steht, etc.pp.
Sagt mir ein Vermieter, dass keine Hunde erlaubt wären, ist für mich der Fall erledigt. Ich will mir nicht sehenden Auges Schwierigkeiten an Land ziehen. (Und wir haben momentan überhaupt keinen Hund - wir fragen trotzdem immer; Müssen beruflich sehr oft umziehen und diese Frage ist meine persönliche Vorsichtsmaßnahme Vermietern gegenüber;)
Gibt ja auch Vermieter, die glauben, eine Katze wäre eine Abrissbirne auf vier Beinen ... Bei so viel Vorurteil suche ich dankend das Weite.
Aber, es gibt sie noch, die tierfreundlichen Vermieter! Man muss nur etwas länger suchen. Nur Mut! Das wird!
2007-02-02 15:21:36
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answer #2
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answered by tippfeler 6
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Mehrere Landesgerichtsurteile sagen, dass Hundehaltung nicht verboten werden darf.
Also zieh ein, und nehme dann den Hund mit. Und gleich kopiere ich Dir die Gründe warum in den meisten Fällen eine Hundehaltung nicht verboten werden darf...
Der Hund in der Mietwohnung
Auch wenn laut Mietvertrag eine Hundehaltung verboten ist, darf ein Kind
seinen Hund behalten, da „ein Hund kein Gegenstand ist, den man wieder
abschaffen kann, nur weil er ohne Erlaubnis in der Wohnung ist. Lübeck
Az.: 27 C 104/95
Auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zur Hundehaltung des
Mieters erteilt hat, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen
widerrufen werden. Ein Widerruf ist so bei der Haltung von "Kampfhunden",
etwa einem Bullterrier, gerechtfertigt. Solche Hunde sind nämlich eine
mögliche Gefahr für die übrigen Hausbewohner und Mitmieter, da bei ihrer
Erziehung die Aggressivität besonders gefördert wird. Landgericht Gießen
Az.: 1 S 128/94
Steht zu befürchten, daß dem Mieter bei Trennung von seinem Hund
gesundheitliche Nachteile drohen, so ist der Vermieter in der Regel
gehalten, die Hundehaltung zu genehmigen. AG Berlin-Neukölln , v.
22.05.90, Az.: 6 C 348/89
Das Halten üblicher Haustiere (Hund/Katze) zählt zum typischen
Wohngebrauch. Dies gilt auch für das Wohnen in einer Mietwohnung. AG
Dortmund , v. 21.06.89, Az.: 119 C 110/89
Der Vermieter kann die vertraglich vorbehaltene Erlaubnis zur Tierhaltung
in der Wohnung widerrufen und weitere Tierhaltung untersagen, wenn bereits
ein vom Mieter gehaltener Hund nicht unerhebliche Schäden im Mietobjekt
verursacht hat. AG Steinfurt , v. 03.01.91, Az.: 4 C 544/90
Die formularvertragliche Gestattung der Hundehaltung umfaßt nicht das
Betreiben einer Hundezucht in den Wohnräumen. AG Berlin-Tiergarten , v.
16.07.90, Az.: 5 C 181/90
Schönheitsreparaturen sind vom Vermieter zu tragen, so muß er auch
Kratzspuren am Türanstrich beseitigen, die von dem Hund der Mieter
herrühren. AG Steinfurt , v. 17.08.95, Az.: 4 C 51/95
1. Der Vermieter darf dem Mieter das unangeleinte Herumlaufen eines
Schäferhundes in den allgemein zugänglichen Grundstücksteilen verbieten,
wenn bei freiem Auslauf Hausbewohner und Grundstücksbenutzer durch den
Hund gefährdet sind.
2. Das Verbot ist auch dann berechtigt, wenn der Hund als Wachhund einer
Gastwirtschaft gehalten wird. Das Interesse des Mieters an dem Schutz
seines Eigentums hat hinter der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters
und dem Interesse der Allgemeinheit an dem ungefährdeten Betreten eines
Grundstücks zurückzutreten. AG Frankfurt/Main, Az.: 333 C 97/57
Ist dem Mieter die Tierhaltung eines Wachhundes vom Vermieter erlaubt
worden, so umfaßt die Erlaubnis auch einen neu angeschafften Wachhund nach
mehrjähriger Unterbrechung der Tierhaltung. Gerade bei einem einsam
gelegenen Wohngrundstück umfaßt der Wohngebrauch die Haltung eines
Wachhundes. In einer solchen Wohngegend können zudem Belästigungen und
Bedrohungen von einem Hund kaum ausgehen. AG Neustrelitz, Az.: 2 C 436/94
Hat der Vermieter dem Mieter die Haltung eines Hundes gestattet, so gilt
dies auch für den Erben, der Wohnung und Hund übernimmt. Die allgemeine
Genehmigung ist nur widerruflich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. LG
Frankfurt, Az.: 2/11 S 123/6
Ein Wohnungseigentümer hat gegen den Mieter eines anderen
Wohnungseigentümers unmittelbar keinen Anspruch auf Entfernung eines nicht
störenden in der Mietwohnung gehaltenen Hundes. LG Köln, Az.: 10 S 198/88
Auch wenn laut Mietvertrag eine Hundehaltung verboten ist, darf ein Kind
seinen Hund behalten, da „ein Hund kein Gegenstand ist, den man wieder
abschaffen kann, nur weil er ohne Erlaubnis in der Wohnung ist. LG Lübeck
Az.: 27 C 104
Die Klausel in einem Mietvertrag, daß die Haltung eines Tieres von der
Zustimmung des Vermieters abhängig ist, ist unwirksam. Unter die Klausel
fallen auch Kleintiere wie Wellensittiche, Zierfische usw. Gegen deren
Haltung kann jedoch unter nahezu keinem Gesichtspunkt ein sachlicher
Einwand geltend gemacht werden. Ebenso verhält es sich bei einer
Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen wie etwa einem Blindenhund. Weil
die Klausel generell alle Tiere erfaßt, kann sie keinen Bestand haben. Hat
zudem der Vermieter keine konkreten sachlichen Gründe, die gegen die
Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall sprechen, muß er diese dulden.
Im vorliegenden Fall war die Vermieterin damit nicht berechtigt, die
Entfernung eines "Golden-Retriever"-Hundes zu verlangen und den Mietern zu
untersagen, in der Mietwohnung einen Hund zu halten. Landgericht Freiburg,
Az.: 3 S 240/93
Verunreinigt der Hund des Mieters den Teppichboden in der angemieteten
Wohnug dadurch, daß er dorthin erbricht, so haftet der Hundehalter und
Mieter dem Vermieter auf Schadensersatz, weil der Schaden durch ein
willkürliches Verhalten (§ 833 BGB) entstanden ist. Je nach Alter des
Teppichbodens muß sich allerdings der Vermieter einen Abzug "alt für neu"
(hier 15 %) gefallen lassen. Amtsgericht Böblingen, Az.:2C 3212/96
Wer im Mietvertrag ein absolutes Hundehalteverbot unterschrieben hat,
bekommt so leicht auch keine richterliche Ausnahmegenehmigung. Ein
ärztliches Attest, das in manchen Fällen als " Eintrittskarte " für den
Hund in die Mietwohnung wirkte, hat nicht in jeden Fall Erfolg. Es kommt
nämlich auf die schwere der attestierten psychischen Störung an.
Depressionen allein genügten jedenfalls nicht in einem Fall aus Hamburg.
Das Amtsgericht konnte zwar nachvollziehen, daß sich die Mieterin durch
den Hund wohler fühle. Aber sie sei nicht auf das Tier angewiesen und
deshalb bestünde auch kein Grund, sich über das Tierhalteverbot
hinwegzusetzen ( Az.:37bC1137/93 ).
Hunde sind im Rahmen eines Nachbarrechtsverhältnisses so zu halten, daß
der Nachbar durch das Hundegebell nicht übermäßig belästigt wird. Der
Nachbar hat aber keinen Anspruch darauf, daß der Hundehalter seinen Hund
so hält, daß dessen Hund nur außerhalb bestimmter Zeitspannen, im
Zusammenhang nicht länger als 10 Minuten und insgesamt nur 30 Minuten
täglich zu hören ist. Denn solche festgesetzten Bellzeiten können einem
Tier nicht verständlich gemacht werden. Allerdings gibt dies dem
Hundehalter keinen Freibrief für unbegrenztes Hundegebell. Denn bei
andauerndem Hundegebell, das den Nachbar schwer und sogar gesundheitlich
in seinem Ruhebedürfnis schädigt, muß der Hundehalter reagieren.
Andernfalls muß er den Hund abschaffen. Landgericht Schweinfurt, Az.: 3 S
57/96
Steht zu befürchten, daß dem Mieter bei Trennung von seinem Hund
gesundheitliche Nachteile drohen, so ist der Vermieter in der Regel
gehalten, die Hundehaltung zu genehmigen. AG Berlin-Neukölln , Az.: 6 C
348/89
Geht es um die Tierhaltung in der Mietwohnung, so liegen teilweise völlig
unterschiedliche Urteile vor. Offenbar spielt es eine Rolle, ob der
fragliche Richter selbst Tierhalter ist oder nicht. Das Amtsgericht Köln
hat nunmehr ein weiteres tierfreundliches Urteil gefällt und festgestellt,
daß ein Wohnungsmieter grundsätzlich berechtigt ist, in der Wohnung einen
Hund zu halten. Die Klausel im Mietvertrag "Tierhaltung bedarf
grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters" ist unwirksam. Hier ist das
Gericht der Auffassung, daß die Tierhaltung als Inhalt normalen Wohnens
angesehen werden muß und daß damit die Hundehaltung keinen
vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung beinhaltet. Denn das Bewohnen umfaßt
alles, was zur Benutzung der bewohnten Räume als existientiellem
Lebensmittelpunkt gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters mit
all ihren Ausgestaltungen und Bedürfnissen. Die üblichen Haustiere dürfen
damit vom Mieter gehalten werden. Eine generelle Verbotsklausel, die alle
Heimtiere von einer Genehmigung des Vermieters abhängig macht, ist
unwirksam. Amtsgericht Köln, Az.: 213 C 369/96
2007-02-02 23:56:46
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answer #3
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answered by Stefan S 4
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Wir sind vor 3 Monaten umgezogen. Und bis wir diese Wohnung hatten, hat es auch recht lang gedauert. Meist wollte der Vermieter weder Kind im Haus (was ich persönlich eine absolute Unverschämtheit finde!) noch Hunde.
Man kennt das ja:
**4 Zimmer, 100 qm, Toplage an alleinstehende
ältere Dame zu vermieten**
*grumpf
Wir haben dann echt Glück gehabt mit der Wohnung hier. Kind willkommen, Hunde willkommen, super Lage und günstige Miete.
Ich wünsch Dir viel Glück bei der Wohnungsuche. Auf daß Du schnell die Traumwohnung mit hundefreundlichem Vermieter findest!
2007-02-02 19:28:15
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answer #4
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answered by Face 4
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Es sollte sich inzwischen herumgesprochen haben, daß Hunde
in den allermeisten Mietverträgen untersagt sind.
Dir bleibt im Grunde eine Wohnung auf dem Dorf. In der Stadt
kannst du das getrost vergessen.
2007-02-02 11:33:45
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answer #5
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answered by Berni 7
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Alle Kosmetik die du betreibst, ist nur von kurzer Dauer. Auch Parfüm hilft auf Dauer nicht,wenn guy sich nicht duscht. additionally Wohnung renovieren entire Reinigung.Dann nicht mehr in der Wohnung rauchen.
2016-12-17 08:16:25
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answer #6
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answered by ? 4
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Unsere Mieter ziehen Ende März aus und dann vermieten wir wierder (auch mit Hund). :-) Sie gibt es also noch!
2007-02-02 23:30:30
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answer #7
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answered by Anais 6
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nicht aufgeben da gibt es noch genug die dich lieber mit hund als mit kindern nehmen. versuch es bei wohnungsbau gesellschaften die sind eigentlich immer sehr kulant viel glück
2007-02-02 11:44:24
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answer #8
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answered by vasques 2
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Hunde machen nicht immer grundsätzlich was kaputt,es sei sie sind über lange Stunden alleine.Ich finde die Vermieter auch nicht gut,alle Hunde über einen Kamm zu scheren.Kinder und Jugentliche hinterlassen mehr Spuren.Gib doch selbst ein Wohnungsgesuch auf und erwähne den Hund,dann ist die Enttäuschung nicht so groß,als wenn Du anrufst und Ablehnung bekommst.So ruft nur ein tierfreundlicher Vermieter an.Bei uns hats geklappt
2007-02-02 11:26:38
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answer #9
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answered by Bolle 7
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Nachdem ich selbst Vermieter bin und auch gleichzeitig Hundefreund, würde ich trotzdem niemand eine Wohnung vermieten, sobald die Größe des Hundes, die eines Schnauzers übersteigt (natürlich schließe ich damit den Riesenschnauzer aus). Meine Tochter hatte zwei große Hunde (Schäferhundgröße) und wie heute die Türen, in dem ihr inzwischen übertragenen Haus in D aussehen - Prost Mahlzeit!
2007-02-02 11:15:11
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answer #10
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answered by Laredo 6
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