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können zwei verschidene Personen sein und wer mus das Auto versichern?

2007-02-02 01:43:04 · 16 antworten · gefragt von flo 1 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

16 antworten

Es können zwei verschiedene sein.
Der Halter ist der Besitzer/rin
Der Fahrzeuglenker der Fahrer/rin
Versichern können das Fahrzeug beide, wer ist egal aber es muss Versichert sein

2007-02-02 01:49:19 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

der erste ist inhaber des fahrzeugs der zweite ist der wo fährt , der inhaber muss versichern und gibt an wer alles fahren darf; einfach erklärt

2007-02-02 09:51:13 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Der Fahrzeughalter, ist der auf den es angemeldet ist. Dieser muss auch das Auto versichern.
Der Fahrzeughalter kann es "ausleihen" und dieser ist dann der Fahrzeuglenker.

2007-02-02 09:46:48 · answer #3 · answered by LuckyConny 7 · 1 0

Es sind schon einige richtige Antworten genannt!
Aber warum umständlich , kurz geht es auch:

Fahrzeughalter ist immer der, der als Besitzer im Fahrzeugbrief und somit bei der Zulassungsstelle eingetragen wurde!

Fahrzeugführer ist immer der, der das sich bewegende Fahrzeug lenkt!

Versicherungsnehmer kann, muss aber nicht der Fahrzeughalter sein. Generell ist es der, auf welchem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird! Unabhängig, ob im Besitz eines Führerscheines oder nicht! Je nach Gesellschaft unterschiedlich!

2007-02-04 15:56:13 · answer #4 · answered by wildcatandwolf 4 · 0 0

also der fahrzeug lenker ist der fahrer bzw die fahrerin.

und der fahrzeughalter ist derjenige auf den das fahrezeug zugelasssen ist, also der im fahrzeugschein drin steht. wenn du zum beispiel das auto deines vaters ausleihst und damit fährst bist du der fahrer und dein vater der fahrzeughalter. fährst du dein eigens auto bist du sowohl fahrzeugfahrer als auch der fahrzeughalter.

2007-02-03 18:16:38 · answer #5 · answered by goldjoker74de 2 · 0 0

Hallo,

ganz einfach, der Fahrzeughalter ist die Person:

auf die das Fahrzeug zugelassen ist und somit in dessen Besitz sich das Fahrzeug befindet, früher die Person, die im Brief stand,

heute etwas anders die Person auf die das Fahrzeug momentan zugelassen wurde, die hat auch das Fahrzeug um darüber zu vefügen, kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, natürliche Person = ein Mensch, juristische Person = eine Firma oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ( nicht zu verwechseln mit Richter oder Anwalt das sind natürliche Personen )

wer das Fahrzeug Versteuert oder Versichert, spielt da keine Rolle, der Fahrzeughalter kommt am Ende auch für alles auf was im Zusammenhang mit dem Fahrzeug passiert,

der Fahrzeuglenker:

ist die Person, die die Momentane Gewalt über das Fahrzeug ausübt also der Lenker, der Fahrer der das Fahrzeug jetzt fährt, und das muß diesmal eine natürliche Person sein, da eine juristische Person nicht fahren kann, ob die Person dies mit Wissen und Erlaubnis des Fahrzeughalters tut spielt da auch keine Rolle,

sollte in einer Strafsache der Fahrzeuglenker nicht zu ermitteln sein, so versucht man immer den Fahrzeughalter heranzuziehen,

wer das Fahrzeug versichert:

das kann der Halter, der Lenker, der Onkel, der Vater, der Freund oder sonst wer sein, ist nicht mit dem Halter gekoppelt, muß auch nicht der Lenker sein,

MfG
rjs

2007-02-03 12:27:23 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Und hier nochmals ganz exaxt:

Fahrzeughalter:

Es handelt sich um die Person oder Firma, die im FzgBrief und FzgSchein eingetragen ist.

Fahrzeuglenker:

Wie immer schon richtig gesagt:

Ist immer die Person, die das Kfz fährt.

Versicherungsnehmer:

Kann eine abweichende Person sein, meist ist es aber der FzgHalter. Diese Person brauch noch nicht mal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) zu sein.

Nur um es einmal ganz einfach zu schreiben.

Viele Grüße

2007-02-02 13:39:56 · answer #7 · answered by bikedoctor74 2 · 0 0

Wie schon viele vor mir sagten ist der Halter der welches das Auto versichern und natürlich auch die Steuern zahlen sollte er ist aber zusammen mit dem Fahrer für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich , wenn der Fahrer in eine Kontrolle kommt und das Fahrzeug hat Mängel muss der Fahre zahlen aber der Halter auch !!!!!

2007-02-02 13:06:23 · answer #8 · answered by sachse2364 5 · 0 0

Der Fahrzeughalter ist derjenige auf dem das Fahrzeug zugelassen ist bzw. die Person oder Firma die auch im Fahrzeugbrief eingetragen ist also auch in den meisten Fällen der Versicherungsnehmer (allerdings gibt es Ausnahmen) Fakt ist wenn das Fahrzeug ohne Versicherung bewegt wird sind beide dran. Der Fahrzeuglenker ist derjenige der das Fahrzeug bewegt bzw. am Lenkrad sitzt.

2007-02-02 11:04:02 · answer #9 · answered by Dana 5 · 0 0

Auf den Namen wo es angemeldet ist,das ist der Fahrzeughalter,und der fahren tut ist der Fahrzeuglenker.

2007-02-02 10:32:10 · answer #10 · answered by akdeniz 5 · 0 0

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