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bin seit 2007 freiberuflch mit steuerklasse 3

2007-01-31 22:50:10 · 3 antworten · gefragt von baroninvonachterlitz 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

3 antworten

einnahmen minus ausgaben ist der Gewinn oder Ertrag bzw der
Gesamtbetrag der Einnahmen, dann werden abzugsfähige Kosten der privaten und beruflichen Lebensführung abgerechnet und irgendwann kommt man zum zu versteuernden Einkommen...
Kauf dir nen steuerprogramm wie WISO und mach es selber...
geht einfach!

2007-02-01 04:55:03 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Das gibt es nicht. Entweder Du bist abhängig beschäftigt (Arbeiter, Angestellter) mit einer Deinem Familienstand entsprechenden Steuerklasse oder Du bist selbstständig tätig. Dann hast Du keine Steuerklasse, weil Du keine Lohnsteuer zahlst.

Ob Deine Tätigkeit wirklich eine selbständige, oder gar freiberufliche (z.B. Arzt, Anwalt, Journalist) i.S.d. Einkommensteuergesetzes ist, kannst Du prüfen, indem Du schaust, ob "Deine" Tätigkeit in § 18 EStG aufgeführt ist. Hier der entsprechende Link:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

Trifft das auf Dich nicht zu, bist Du Gewerbetreibender i.S.d. § 15 EStG.
Das nachstehend Aufgeführte gilt dann auch mit dem Unterschied, dass Du Deinen Unternehmenserfolg nicht per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelst, sondern bilanzieren mußt.

Die (Einkommen-) Steuerberechnung ist im Prinzip für Freiberufler und Gewerbetreibende dieselbe wie für alle anderen. Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit abzüglich abziehbarer Beträge wie Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und aussergewöhnliche Belastungen.

Den Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit ermittelt man grundsätzlich per sog. "Einnahme-Überschuss-Rechnung" - also Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn.

Die Frage, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist, ist abhängig von dem zu erwartenden Umsatz (Einnahmen). Wenn Du nämlich im Vorjahr weniger als EUR 17.500 UND (!) im laufenden Jahr nicht mehr als EUR 50.000 umsetzt, hast Du das Wahlrecht, ob Du dich von der UStG befreien lassen wilsst [das nennt man "Optieren" (von Option = Wahlrecht)]. Siehe Link:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Kauf Dir ein gutes Steuerprogramm; das führt Dich durch alle Unebenheiten des Steuerrechtes (ist natürlich von der Steuer absetzbar).
Auch die Buchführung solltest Du elektronisch machen (z.B. mit "quicken" - geht prima)

In diesem Sinne: Viel Erfolg

2007-02-02 08:06:51 · answer #2 · answered by mizeng 1 · 0 0

Was genau ist mit freiberuflich gemeint? Steuerlich würde es bedeuten, dass Sie als Arzt, Steuerberater oder Rechtsanwalt tätig sein, der Begriff freiberuflich wird aber oftmals verwechselt mit dem einer Selbständigkeit.
Bei einer etwas genaueren Fragestellung kann ich dazu gern mehr Auskünfte erteilen.

2007-02-01 07:29:30 · answer #3 · answered by Stefan 2 · 0 0

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