Die EU-Fertigpackungsrichtlinie (76/211/EWG) ist eine EG-Richtlinie, die regelt, wie stark Masse oder Volumen des Inhalts einer Packung vom Aufdruck auf der Packung abweichen dürfen.
Bei Abfüllanlagen ist es unvermeidlich, dass beim Befüllen von Verpackungen Schwankungen auftreten. Der tatsächliche Inhalt der Verpackung stimmt dann mit dem Aufdruck auf der Packung nicht überein. Um die Verbraucher nicht zu benachteiligen, haben viele Staaten die maximal erlaubte Abweichung gesetzlich festgelegt.
In der Europäischen Union galten bis zum Inkrafttreten der Fertigpackungsrichtlinie von Staat zu Staat unterschiedliche Regelungen. Die Regelungen unterschieden sich zum in den erlaubten Abweichungen und der Bedeutung der Mengenangabe. Sie gab manchmal die Mindestmenge und manchmal die Durchschnittsmenge an.
Ziel der EU-Fertigpackungsrichtlinie war es, diese unterschiedlichen Regelungen durch ein gemeinsames Regelwerk zu ersetzen. Dabei sind folgende Abweichungen erlaubt:
Der tatsächliche Inhalt der Verpackung entspricht im Durchschnitt dem angegebenen Inhalt (Durchschnittsprinzip)
Nur bei einer geringen Zahl von Verpackungen wird die maximal zulässige Abweichung nach unten unterschritten
Bei keiner Verpackung wird die doppelte maximal zulässige Abweichung nach unten unterschritten.
Die maximal nach unten zulässige Abweichung hängt von der Packungsgröße ab.
Von (g oder ml) Bis (g oder ml) maximale Abweichung
in % des angegebenen
Packungsinhalts maximale Abweichung
absolut (g oder ml)
5 50 9 -
50 100 - 4,5
100 200 4,5 -
200 300 - 9
300 500 3 -
500 1000 - 15
1000 10000 1,5 -
Produktgrößen aus Füllanlagen, die der Richtlinie entsprechen, werden mit dem Schätzungszeichen gekennzeichnet, das aussieht wie ein kleines "e". Dieses Symbol muss mindestens 3 mm hoch sein.
2007-01-31 20:03:05
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answer #1
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answered by Beate S 2
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Ja, das ist nee interessante Frage. Vor allem, man hatte irgentwann mal die Antwort gelesen. Ich weiß es aber leider nicht mehr.
Vielleicht für Eichmaß ?
2007-02-01 04:04:20
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answer #2
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answered by rronny 7
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Das e-Zeichen auf einer Flasche besagt, dass der Inhalt gemäß den Vorschriften der EU abgefüllt worden ist. Der Hersteller garantiert damit, dass die auf dem Behälter angegebene Füllmenge mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmt. So bezeichnete Flaschen können ohne weiteres innerhalb Europas exportiert werden. Flaschen ohne diesen Vermerk werden häufig langwierigen Kontrollen unterzogen. Getränke, die außerhalb Europas abgefüllt worden sind, dürfen das e-Zeichen der Europäischen Union nämlich nicht tragen.
2007-02-01 04:00:59
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answer #3
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answered by Anonymous
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Das heißt - Euronorm.
2007-02-01 06:44:24
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answer #4
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answered by Anonymous
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Das bedeutet Euronorm. Unsere Flaschen sind genormt nach europäischen Richtlinien.
2007-02-01 04:01:13
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answer #5
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answered by Anonymous
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Mit dem Zeichen "e" auf der Packung bekräftigt der Hersteller, dass er eigenverantwortlich das Nenngewicht entsprechend der Anforderungen der Fertigverpackungsverordnung angibt.
Das EG-Zeichen soll dokumentieren, dass die Fertigpackungen diejenigen Vorschriften der Fertigpackungsverordnung einhalten, die mit der EG-Richtlinie für Fertigpackungen übereinstimmen.
2007-02-01 04:00:58
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answer #6
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answered by Windi 5
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