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Mein Vermieter hat mir vomletzten Jahr keine Nebenkostenabrechnung gegeben, ich hab edavor für 2005
2550 euro NAchzahlen müssen (Gas,Wasser, Strom) läuft alles über vermieter, musst edann auch ca 300 euro mehr miete zahlen wegen erhöhter nebenkosten, nun habe ich den Verdacht das ich eingespart habe, muss er mir die Jahresabrechnung geben? und wenn ich weniger Verbraucht habe, muss er mir das zuviel gezahlte geld , was er ja vonden stadtwerken zurückbekommt auszahlen.

2007-01-31 09:33:13 · 6 antworten · gefragt von Cyrus 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

6 antworten

Der Vermieter mus in jedem Fall einen detailierte Nebenkostenabrechnung geben.
Auszug aus einem Urteil:
Achtung: Seit 1. September 2001 bestimmt das Gesetz auch, das der Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet haben muss und er danach in der Regel keine Nachforderungen mehr stellen darf.

2007-02-01 07:51:03 · answer #1 · answered by bella 7 · 0 0

Der vermieter ist allgemein zur Vorlage einer Abrechnung verpflichtet. Wenn er das nicht tut, ist sicherlich eine "Ersparnis" rausgekommen, die ich mir dann aber im nächsten Jahr verkneifen würde.
Mein Vermieter (vorige Wohnung) hat auch frei nach Schnauze berechnet ohne jeden Nachweis vorzulegen! Er hat sogar die Stromzufuhr fürs halbe Haus auf meinen Namen umgemeldet! Der Anwalt ist während der Fahrt umgestiegen und hat sogar seinen Wortschatz übernommen.(RA Hochstädt, Hameln) Die Anwaltskammer "ist machtlos"!

2007-02-04 04:25:24 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Zahlst du eine Warmmiete oder eine Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung?
Ersteres deckt all deine Kosten ab- nix mit Nachzahlung aber auch keine Kostenerstattung.
Zweiteres erfordert durch Vermieterseite eine Abrechnung der tatsächlich angefallenen Nebenkosten, die innerhalb des Folgejahres des Abrechnungszeitraums bei dier eintrudeln muß.

Er muß dir auf deinen Wunsch Einsicht in die Originalabrechnungen geben. Alternativ kann er dir gegen Kostenersatz (von dir) Kopien der Belege geben.

Er darf nur bestimmte Kosten abrechnen- Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören NICHT dazu. Achte auf Vollwartungsverträge- versteckte Reparaturkosten?.
Auch in Hausmeisterverträgen sind gern mal Klauseln über Kleinreparaturen.

Beim Mieterverein kannst du beraten werden- Jahresgebühr ca. 150 Euro- gut angelegtes Geld. Die haben auch Broschüren und das Mieterlexikon- sehr aufschlußreich.

Zuviel gezahlte Nebenvorauszahlungsgelder müssen erstattet werden. Pronto! Er darf sie nicht als Reserve fürs nächste Jahr behalten.

2007-02-02 02:00:26 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Der Vermieter muss die Nebenkosten nachweisen. Schreibe ihn mal an.

Ich habe meinen Mietern schon die Rückzahlung der Nebenkosten überwiesen, aber die Nebenkostenabrechnung liegt nun auch schon ein paar Tage herum, die muss ich ihnen noch zuschicken.

2007-02-01 08:33:43 · answer #4 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

Die Nebenabrechnung muß vom Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum erstellt werden. Danach müßen keine Nachzahlungen mehr bezahlt werden. Ein Guthaben muß auch nach diesem Termin noch ausgezahlt werden.
Der Grund für einer Verzögerung -so war es für 2004 in Frankfurt- kann sein, dass Rechnungen noch nicht vorleigen. Die Stadt Frankfurt hat zB die Rechnung für 2004 für Müllabfuhr/Straßenreinigung erst im März 2005 versandt.
Spreche ihn doch einmal an, warum die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorliegt.

2007-02-01 06:02:30 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Bis März muß die Nebenkosten Abrechnung auf dem Tisch liegen ! Wenn zu viel gezahlt wurde muß es ausgezahlt werden,oder gutgeschrieben fürs nächste Jahr. Natürlich hast Du ein Recht auf den Einblick der einzelnen Kosten.

2007-02-01 04:52:38 · answer #6 · answered by Schlaubi 3 · 0 0

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