English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ist es wirklich so, dass ich - wenn ich eine abnehmbare Anhängekupplung nicht abnehme- eine Teilschuld bekomme, wenn mir jemand auffährt?

2007-01-31 07:41:22 · 11 antworten · gefragt von ichbinsblos 2 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

Angeblich, weil der Schaden am auffahrenden Fahrzeug bei abgenommener Anhängerkupplung geringer gewesen wäre.

2007-01-31 08:00:57 · update #1

11 antworten

Ja. Das scheint tatsächlich der Fall zu sein. Im Anhang ein Schreiben vom ADAC, das ich aus einem Forum für Dich herauskopiert habe:
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

klick doch da mal rein, es gibt noch weiteren Text um dieses Thema. Ich werde meine AHK jetzt abnehmen - das war ein guter Tipp, danke.

2007-01-31 08:33:58 · answer #1 · answered by Displicentia 6 · 2 0

Das kann der versiecherung dir unterstellen,die versuchen doch alles mögliches,gesetzlich kann dieses (scheiß) dran hängen

2007-02-01 16:32:08 · answer #2 · answered by Dillmann G 2 · 0 0

Habe solch einen Fall gehabt,letzten Sommer
stand ich vor einer roten Ampel,und mit einem
mal knallt,s hinten !
Der Typ ist voll auf meine Abnehmbare-Anhänger
Kupplung gefahren,er hat sofort seine schuld
eingestanden und alles lief dann ganz normal
über seine Versicherrung ab !!
Ich habe auch noch nie etwas darüber gehört,das
man eine Teilschuld bekommt wenn man das
Teil nicht abgenommen hat !

2007-02-01 06:26:41 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Wer sollte Dir da eine Teilschuld geben wollen das wäre mir neu , habe auch eine abnehmbare Anhägekupplung und lasse das Ding manchmal dran aus Faulheit !!!!!

2007-01-31 18:01:59 · answer #4 · answered by sachse2364 5 · 0 0

Kannst Dir die Frage selbst beantworten: Wenn Du ein Fz hast, bei dem man die Aussenspiegel anklappen kann und Du nachweislich vom Gegenverkehr (in Fahrt) diesen Spiegel abgefahren bekommst....... Hättest Du ihn dann anklappen sollen
FRAGEZEICHEN

2007-01-31 09:04:01 · answer #5 · answered by FUTURA 4 · 1 1

Nein, es kann aber sein das wenn die Anhängerkupplung nicht eingetragen ist bzw. keine ABE dafür vorhanden ist du dann dadurch ein paar Probleme bekommen kannst. Jedoch hat das dann nichts mit einen Auffahrunfall und der Schuldfrage zutun.

2007-01-31 08:03:09 · answer #6 · answered by Dana 5 · 0 0

Denke mal nicht dann müssten die die eine feste Anhängerk. haben auch eine teil schuld kriegen

2007-01-31 07:58:14 · answer #7 · answered by Red Bull 2 · 0 0

Hm, davon habe ich noch nichts gehört. Wäre an sich auch unlogisch. die Schuld des Auffahrens liegt ja nicht bei Dir (außer, du bremst ohne triftigen Grund).
Zu beachten wäre aber bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung, dass man sie auch immer, wenn sie nicht in Gebrauch ist, abnehmen muß. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie ansonsten das hintere Kennzeichen verdecken könnte, und du riskierst eine Anzeige. Muß nicht sein.
mfG rronny

2007-01-31 07:51:52 · answer #8 · answered by rronny 7 · 0 0

Wenn Dir jemand auffährt hat der doch Schuld und nicht Du. Was hat das mit Deiner Anhängerkupplung zu tun ?

2007-01-31 07:51:34 · answer #9 · answered by Stefan S 6 · 0 0

Habe ich ja noch nie gehört. Mir kann doch keiner vorschreiben meine Kupplung abzunehmen. Ich habe auch eine abnehmbare, aber ich lasse sie dran, da soll mir mal eine versicherung kommen. Wer auffährt ist Schuld, ob da nun eine Anhängerkupplung rausschaut oder nicht.

Gruß
Franky

2007-01-31 07:48:07 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

fedest.com, questions and answers