Gibt es eine rechtliche Grundlage für diese Warnung? Kann man wirklich kostenpflichtig abgeschleppt werden, wenn man widerrechtlich auf einem PRIVATparkplatz steht?
Ich meine keine sicherheitsrelevanten Stellplätze oder Ausfahrten, wie eine Feuerwehrausfahrt o.ä., sondern privat gemietete Stellplätze.
2007-01-29
23:02:18
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16 antworten
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gefragt von
schokominza
6
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Es geht nicht darum, wo ICH gerade mein Auto geparkt haben soll. Bitte antwortet mir nicht in einem schulmeisterlichen Ton!
Es geht mir allgemein um die Frage, ob ich wirklich abgeschleppt werden könnte.
2007-01-30
00:01:21 ·
update #1
Wie oben schon steht, muß zunächst der Parkplatzinhaber zahlen und hat dann das Problem das zurückklagen zu müssen. Anders sieht es aus, wenn Du jemanden einparkst, weil Du dann wegen Behinderung einer anderen Person zur Verantwortung gezogen werden kannst, wenn ich mich nicht völlig täusche. (In anderen Worten: Steht einer auf DEINEM Stellplatz und Du parkst ihn ein, kann er Dir ein Verfahren anhängen).
2007-01-30 00:12:45
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answer #1
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answered by Anonymous
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Hallo,
hast du schon mal was von Privateigentum gehört?
Man kann sich doch nicht einfach auf ein fremdes Grundstück stellen. Dir würde es ja auch nicht gefallen, wenn du dir einen Parkplatz suchen must, weil jemand deinen Parkplatz besetzt hält.
Genaus, wie du nicht einfach in eine fremde Wohnung einziehen darfst, darf man sich nicht einfach auf fremde Grundstücke stellen.
Wer´s trotzdem macht, muss eben die Folgen tragen.
2007-01-30 07:10:56
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answer #2
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answered by Anonymous
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also wenn ich einen parkplatz miete, und deine karre steht da drauf, koenntest du gift nehmen, dass ich dich auch abschleppen lassen wuerde, schliesslich zahl ich dafuer.
2007-01-30 07:12:36
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answer #3
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answered by *Ice* 7
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Wenn der Platz dem Schildaufsteller gehört, oder er ihn vom Besitzer angemietet hat, ist es sein gutes Recht anderen die Benutzung zu untersagen.
Dazu berechtigt ihn das Hausrecht.
2007-01-30 07:08:15
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answer #4
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answered by annekind_skywalker 1
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absolut.
wenn du dein auto auf dem privatbesitz einer anderen person abstellst, hat diese prinzipiell das recht es abschleppen zu lassen. die kosten gehen allerdings erstmal nicht an dich, sondern an den der die abschleppung veranläßt. die kann er dann auf dem rechtswege bei dir geltend machen.
oder auch nicht. das entscheidet im zweifelfall ein richter.
mit anderen worten: die warnung, wenngleich nicht ohne rechtliche grundlage, dürfte im normalfall wohl nur selten wahrgemacht werden.
übrigens: die kostenpflichtige entfernung ist das einzige mittel das der grundbesitzer hat. ein strafmandat von der polizei kann er nicht erwirken, noch daß diese die abschleppung veranläßt. ist schließlich auf privatbesitz :)
2007-01-30 09:37:46
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answer #5
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answered by wolschou 6
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Ich denke mir, wenn ich mein Auto morgens zur Arbeit aus meiner eigenen oder gemieteten Garage nicht ausfahren kann, weil einer sein Auto davor zuparkt, dann verstehe ich diesen Hinweis sehr gut!
2007-01-30 07:13:19
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answer #6
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answered by Anonymous
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Aber ja , habe ich auch schon gemacht.
Auf meinem Grundstück hatte sich jemand in die Einfahrt gestellt.
Habe das Ordnungsamt angerufen, die schauten sich die Sachlage an und riefen dann den Abschleppdienst.
Dasselbe ist es doch mit gemieteten Stellplätzen, die Leute haben dafür doch Geld bezahlt und dann kommt einer her und stellt sich kostenlos drauf.
Aber hallo, ruck zuck wäre das Ordnungsamt da, da würde ich keine Ausnahme machen.
2007-01-30 09:42:40
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answer #7
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answered by Anonymous
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Hallo,
wenn das so da steht dann solltest du dich daran halten, hast doch bestimmt bei der Fahrschule gelernt das es Parkplätze für jedermann gibt und dass es Stellen gibt wo dein Auto nicht hin gehört. Dann ist das Abschleppen noch nicht teuer genug. Gruß Humpellinchen
2007-01-30 07:20:02
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answer #8
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answered by humpellinchen 3
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Schade dass hier mal so viele unnütze Antworten stehen.
Rechtlich sieht die Sache so aus:
Stehst Du wiederrechtlich auf einem gekennzeichnetem Parkplatz, kann es Dir zwar passieren dass Du abgeschleppt wirst, jedoch muß der Auftraggeber für die Kosten erst einmal selbst aufkommen und diese dann bei Dir einklagen.
In Österreich bekommst Du daneben noch eine Besitzstörungsklage, die Dich ohne großes Verfahren gleich 350 Euro kostet und kannst Dich nicht dagegen wehren wenn Du abgeschleppt wirst.
2007-01-30 07:19:32
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answer #9
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answered by Anonymous
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Jeder kann von seinem Privatgelände widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen lassen. Zunächst auf eigenen Kosten. Diese wird sich die Person dann in einem zivilrechtlichen Verfahren von dir wiederholen wollen. Du bekommst aber kein Bußgeld oder Punkte dafür.
Je nach dem wie alt dein Auto ist bekommst du eine Klage wegen unerlaubter Nutzung oder illegaler Müllensorgung :-)
P.S.: Da war der Hase wieder schneller als ich, hab es zu spät gesehen...
2007-01-30 07:18:47
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answer #10
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answered by Anonymous
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