English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Hintergrund ist folgender:
Ich habe die Idee, Faust (Goethe) oder Baal (Brecht), as (very low budget) Animationsfilm zu machen.

Ich will aber kein Geld damit verdienen.

Habe ich zu befürchten, dass ich trotzdem Post vom Anwalt der jetzigen Verwertungsrechteinhaber bekomme?

2007-01-29 19:23:23 · 2 antworten · gefragt von Waschzuber 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

2 antworten

Bei Goethes Faust besteht kein Grund zur Sorge.
Eine Bearbeitung eines Textes von Brecht bedarf der Einholung einer Genehmigung bei den Inhabern der Urheberrechte.

Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach Tod des Verfassers. Ob man mit einer Bearbeitung Geld verdienen möchte od. nicht, ist dabei völlig unerheblich.

2007-01-29 19:32:01 · answer #1 · answered by tippfeler 6 · 2 0

wenn der autor 70 jahre lang tot ist
dann darfst du.

2007-01-30 03:42:54 · answer #2 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

fedest.com, questions and answers