Man muss hier unterscheiden zwischen der Zeit (max. 3 Jahre), die Du zur Kinderbetreuung zuhause bleiben kannst, ohne Deinen Arbeitsplatz zu verlieren, und andererseits der Bezugszeit von Lohnersatzleistungen (Erziehungsgeld, neuerdings Elterngeld).
Wenn Dein alter Arbeitgeber pleite ist, dann bist Du Deinen alten Arbeitsplatz so oder so los. Es gibt niemanden mehr, der Dein Recht auf Erhalt Deines Arbeitsplatzes einlösen könnte. Wenn das Unternehmen allerdings gekauft und in Rechtsnachfolge weitergeführt wird, dann hast Du Anspruch gegen den Rechtsnachfolger, dass er Dich nach Ablauf der vereinbarten Elternzeit wieder einstellen muss. Auf jeden Fall solltest Du schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter (wenn es schon einen gibt) Kontakt aufnehmen, und Deinen Anspruch auf Wiedereinstellung nach der Elternzeit geltend machen.
Wenn Du es vorziehst, Dir sofort einen neuen Job zu suchen, und Dein Lebenspartner stattdessen Elternzeit nehmen will, empfehle ich erstmal ein Gespräch mit dessen Arbeitgeber. Normalerweise muss man sich nämlich kurz nach der Geburt des Kindes festlegen, welcher Elternteil wann für wie lange Elternzeit nimmt. Wenn der Arbeitgeber Deines Lebenspartners nicht will, könnt Ihr das wahrscheinlich nicht durchsetzen. Bitte lasse Dich in dem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ganz anders sieht es aus mit dem Bezug von Erziehungsgeld / Elterngeld. Dies steht Dir völlig unabhängig von Deinem Arbeitgeber für die bewilligte Zeit zu, solange Du de facto nicht wieder arbeiten gehst.
2007-01-29 20:23:11
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answer #1
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answered by j f 4
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Normalerweise nicht, da dir ja diese zeit zusteht, aber du musst Dich halt rechtzeitig nach einem Neuen Job umsehen!
Melde Dich aber nicht arbeitslos, denn mir wurde bei meinem ersten kind gesagt, dass ich mich ja durch das arbeitslos melden dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stelle, dieses aufgrund der Kinderbetreuung jedoch gar nicht machbar sei!
2007-01-30 10:09:47
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answer #2
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answered by Septera 4
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ich denke ja da du nicht mehr im arbeits verhältnis stehst da hast du ja den erziehungsurlaub beantragt du mußt dich jetzt arbeitslos melden und bekommst dort weitere unterstützung aber ich sage dir gleich es ist nicht leicht mache das gerade durch und nur streß mit den ämtern .viel glück wünsche ich dir
2007-01-30 04:12:05
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answer #3
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answered by cheffin79 1
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In der Regel wird die Elternzeit nicht beendet. Es ist aber abhängig wie lange die Elternzeit schon läuft. Außerdem kann es sein, daß der Anspruch auf finazielle Zuwendung sich verändert. Aber dazu kannst du dich beim Arbeitsamt beraten lassen. Du mußt dich dort ja sowieso melden.
2007-01-29 18:09:24
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answer #4
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answered by Anonymous
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