Hier muss man unterscheiden zwischen Krankentransport und Rettungswagen. Ein Krankentransport kommt üblicherweise auf Anweisung eines Arztes - das kann dabei ein einweisender Hausarzt sein oder das Krankenhaus. Ein Rettungswagen hingegen kommt bei Notfällen - wenn dies kein Notfall ist, wovon ich ausgehe, da die Zeit da ist, um die Frage HIER zu stellen, dann werden eins von 2 Dingen passieren:
entweder: - das Personal erachtet dies nicht als notfallmedizinisch relevant und schickt einen Bereitschaftsarzt vorbei, der dann wiederum u.U. eine Einweisung per Krankentransporter veranlasst
- Das Personal erachtet dies als (Halb-)Notfall, weil sich derjenige z.B. evtl. was gebrochen hat oder verstaucht - hier hängt es wiederum sehr vom Personal ab, ob das ganze notwendig genug ist, gleich mit einem Rettungswagen in das Krankenhaus gefahren zu werden - denn schliesslich ist der Rettungswagen dann ja besetzt und für andere (wirkliche?) Notfälle nicht mehr verfügbar.
Anrufen kannst du. Kosten übernimmt die KK, falls ein Transport stattfindet.
2007-01-29 04:45:09
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
1⤊
1⤋
????schei.....egal?????
ab ins kh..........
also ich kenne da keine genaue gesetzliche regelung, allerdings hab ich noch nie gehört, das im notfall ein patient zur kasse gebeten wurde, der den notarzt wegen eines unfalls gerufen hat....
NACHTRAG:
hier die Krankentransportrichtlinien (ein Transport im Notfall ist nach wie vor kostenfrei für den Patienten; die Notwendigkeit des Transports kann nachträglich bescheinigt werden)
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=108
und zum Thema Pflegedienst: WECHSELN!
2007-01-29 04:40:47
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
5⤊
2⤋
du kannst sofort den rettungswagen holen gute besserung
2007-01-29 04:41:20
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
Es ist immer noch unverändert so, daß die Behandlung akuter medizinischer Notfälle niemals der vorherigen Genehmigung der Krankenkasse bedürfen.
Man muß bei der Abrechnung rettungsdienstlicher Leistung imemr zwischen Krankentransport (nicht dringliche Erkrankung) und Notfalltransport (akute, dringlich behandlungsbedürftige Erkrankung) unterscheiden. Während Dauertransporte, Transporte von/zu Arztpraxen zu Untersuchungen und andere Krankentransporte, die nicht als grund eine akute Erkrankung haben IMMER genehmigungspflichtig sind, sind akute Erkrankungen, Notfälle, Unfälle und dringende Transporte in Krankenhäuser zur Behandlung von Erkankungen IMMER und grundsätzlich ohne Genehmigung von der Krankenkasse zu übernehmen.
2007-01-29 05:12:36
·
answer #4
·
answered by Chris 3
·
1⤊
0⤋
Du kannst natürlich direkt den Rettungswagen rufen! Der Arzt später im Krankenhaus unterschreibt dem RTW-Fahrer dann später einen Transportschein, der die Notwendigkeit des Transportes bescheinigt und somit muß die Kasse zahlen.
2007-01-29 04:51:17
·
answer #5
·
answered by Laisy80 2
·
1⤊
0⤋
mir wären die kosten egal, ich würde sofort den rettungswagen rufen!
wo kommen wir dahin, wenn wir im notfall erstmal rechen, ob´s für den anruf des krankenwagens reicht?
das würde ich auch jederzeit so begründen, da soll mir mal einer mit kostenfrage kommen, da würde ich zum monster!
sorry, ist jetzt nicht fachlich, aber solche fragen machen mir bauchweh, weil es tatsächlich leute gibt, die aus angst vor entstehenden kosten nicht mehr zum arzt und ins krankenhaus gehen.
soweit ist es schon!
armes, reiches land
2007-01-29 04:42:30
·
answer #6
·
answered by Alter Ego 7
·
1⤊
0⤋
also in so 'nem fall würde ich nicht noch lang nachdenken, wer was und wieviel bezahlt... es geht um einen menschen, dem geholfen werden muss... also ab ins krankenhaus
2007-01-29 04:42:19
·
answer #7
·
answered by ejjoman 2
·
1⤊
0⤋
in der pflege ist das personal verpflichtet nach jeden Sturz für den betroffenen einen rtw.zu rufen und ihn röntgen zu lassen.weil auch bei vermeintlich harmlosen stürzen schwere Verletzungen vorliegen können.zb oberschenkelhalsbruch.es ist eine irrige annahme,das die Menschen damit nicht mehr laufen können.es ist vor gekommen das sie damit eine Woche gelaufen sind bevor die schmerzen unerträglich wurden.
die kosten trägt die krankenkasse.noch!!!!
2007-01-29 06:52:10
·
answer #8
·
answered by Jürgen D 5
·
0⤊
0⤋
Nein, Du kannst sofort den Rettungswagen holen, denn es könnte um Leben und Tod gehen...! Da sollten auch die Kosten erst an 2. Stelle stehen...! Ich bin mir nicht sicher, aber es könnte schon sein, das die Krankenkasse die Kosten übernimmt!!!
LG
2007-01-29 04:50:58
·
answer #9
·
answered by danienglish 7
·
0⤊
0⤋
Wenn jemand stürzt mit oder ohne Pflegestufe sofort Notarzt benachrichtigen, wenn Du es nicht tust kann es auch unter die Kategorie unterlassene hilfeleistung fallen. Kosten sind da zweitrangig
2007-01-29 04:49:41
·
answer #10
·
answered by Thomas S 3
·
0⤊
0⤋
Du kannst sofort einen Krankenwagen rufen!
Es ist ja ein Notfall.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten
2007-01-29 04:49:01
·
answer #11
·
answered by Norrie 4
·
0⤊
0⤋