http://www.123simsen.com/teilnahme.php
hier stehen die AGB!
leider hab ich sie zu spät gelesn und so erfahren das ich nach 24 stunden in ein abo übergehe weiteres siehe AGB!!!
ich hab mich heute angemeldet so gegen 13 uhr!!
was jetzt wie kann ich das kündigen????
2007-01-29
04:27:54
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15 antworten
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gefragt von
yvonne_ehn
3
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen
was soll ich denn in das Einschreiben reinschreiben??
was wenn die das nicht annehmen!!!
2007-01-29
04:33:33 ·
update #1
das stimmt ich bin 17 und jetzt ??
ich schreib da jetzt ne mail hin und was soll ich reinschreiben???
2007-01-29
04:41:28 ·
update #2
Wie merke ich das ich aus der sache raus bin???
bekomm ich eine antwort von denen???
ich werde diese seite auch nie mehr Nutzen!!!! :(
2007-01-29
04:52:12 ·
update #3
Schau mal weiter unten unter Wiederrufsrecht.
Du hast zwei Wochen Zeit, ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu wiederrufen.
An deiner Stelle würde ich sofort eine E-Mail an info@123simsen.com schicken. Einfach, reinschreiben, das du vom Wiederrufsrecht gebrauch machst, und keinen Abo oder sonstigen Leistungen möchtest.
Aber bitte jetzt nicht mehr von dem Testangebot gebrauch machen, nicht das sie dir das in Rechnung stellen ;-)
Lg Dirk
2007-01-29 04:46:42
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answer #1
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answered by Dirk 3
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Lies Die bitte folgendes durch, dort ist alles ausführlich erklärt:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Und unter dem folgenden Link findest Du noch weitere Abzockerseiten:
http://www.verbraucherrechtliches.de/internet-vertragsfallen/
2007-01-29 12:33:43
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answer #2
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answered by ? 7
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A C H T U N G: SCHNELL HANDELN, am besten heute!
Du hast hier m.M. nach mehrere Ansatzpunkte:
1) Der vermutlich beste: Dein Alter. Deine Eltern schreiben eine mail in der Sie mitteilen, daß Du keine 18 bist und damit der Vertrag gem. §II, Abs. a) der AGB nicht zustande gekommen ist und auch nicht zustande kommen soll.
2) EMail das noch heute, bzw. laß Deine Eltern das machen, also vor 24 Uhr (!) Das sind nicht 24 Stunden, sondern es ist 24 Uhr, wenn der Vertrag wirksam wird!
3) Sende das Schreiben per Einwurf-Einschreiben an die Adresse.
Wenn Du schon SMS verschickt hast, und 123simsen sich darauf beruft, gehe zu einer Verbraucherzentrale, um prüfen zu lassen, welche Kosten ggf. dafür (für die versandten SMS) von 123simsen berechnet werden dürfen.
Natürlich hast Du auch noch die 14 Tage, aber von Anfang an alle Möglichkeiten auszuschöpfen hat sich offenbar bei so manchem ausgezahlt.
Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern widerspiegelt lediglich die Erfahrungen von Menschen in ähnlichen Situationen!
Viel Glück!
2007-01-29 13:15:43
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answer #3
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answered by Bongo Bear 3
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An alle: Grundsätzlich AGBs lesen!! Auch wenn's langweilig ist.
Und das mit den 14 Tagen kann ich auch nur bestätigen.
Einschreiben mit Rückschein, so hast du immer was in der Hand. Juristisch ist das pure Einschreiben auch kein Beweis, sondern der Rückschein!
Nur keine Panik kriegen, du hast's ja "früh genug" gemerkt.
Nachtrag:
Verlange in dem Schreiben, (in dem du selbstverständlich darauf hinweist, dass du von deinem gesetz. Rücktrittsrecht gebrauch machst,) eine Bestätigung. Diese müssten die dir dann auch zuschicken.
Tritt selbstsicherer in dem Schreiben auf, als hier, mach dich vorher noch mal ganz schlau (zum Thema: RÜCKTRITT). Wenn so Firmen merken, dass du Ahnung hast, lassen sie dich meist aus ihren Fängen.
2007-01-29 12:40:44
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answer #4
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answered by ? 5
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Hast Du die Mail schon bestätigt, die sie Dir geschickt haben? Wenn nicht, brauchst Du Dir keine Sorgen machen! Hast Du bestätigt, schreibe eine Mail und widerrufe alles. Sollten die sich stur stellen, leiste keine Zahlungen. Ich kenn die Bande auch schon. Nimm auch den ihre Leistungen nicht in Anspruch!!!!!
Schreib noch ein Kündigungsschreiben, per Einschreiben. Soads Du ein Beleg in der Hand hast. Sobald Du was von denen bekommst Rechnung, Mahnung oder ähnliches, wieder nicht zahlen. Geh zur Verbraucherzentrale, die helfen Dir bei der ganzen Sache! Und für die zukunft, Hände weg von sowas!
Übrigens wie alt bist Du? Unter 18? Noch besser, sowas geht dann nämlich garnicht!
2007-01-29 12:38:19
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answer #5
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answered by Anonymous
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1. Hast du generell 14-tägiges Rücktrittsrecht (hierfür reicht eine email, mit kundennummer und "ich trete vom vertrag zurück")
2. Sind versteckte Kosten in den AGB's überhaupt nicht zulässig
Also immer locker durch die Hose atmen.
2007-01-29 12:34:17
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answer #6
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answered by andras_8 6
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Hey!
Wenn du nich 18 bist kannst du nichts unternehmen, sag es deinen Eltern oder einem 18 jährigen Bekannten, reklamierst du werden die aus Rache verlängern!
Ich könnte dir auch helfen, wenn Interesse:
seeed_90@yahoo.de
2007-01-29 12:53:58
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answer #7
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answered by Sunshine 3
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An Alle schlauen Eischreibentippsgeber:
Der Empfänger kann die Annahme eines solchen Einschreibens mit Rückschein verweigern. Dann ist der Brief nicht zugestellt und ihr steht blöd da. Das hat mir einer vom Mieterverein erklärt.
Nimmst du dagegen das neue Einwurfeinschreiben, so notiert der Postbote die Zustellung und das Schreiben gilt als zugestellt- und billiger ist es auch!!!
2007-01-29 12:48:50
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answer #8
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answered by Anonymous
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in den agbs steht doch:erst volljährig -vertrag möglich.du musst da rauskommen. versuche es tel und schriftlich.
viel glück
2007-01-29 12:48:07
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answer #9
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answered by Bollo 1
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wenn du erst 17 bist, bist du nach §2 des BGB noch nicht voll geschäftsfähig, womit deine eltern das ganz nach §107 BGB rückgängig machen können. der vertrag ist also momentan schwebend unwirksam. außerdem ist es nach §305c eine überraschende klausel und wird somit nicht vertragsbestandteil.also kein grund zur panik :-)
2007-01-29 12:48:04
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answer #10
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answered by ingeviech 3
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