Bei der Ausstellung eines vorläufigen Versicherungsscheines, früher V-Doppelkarte genannt, sichert die Versicherung eine vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung zu. Diese gilt, um das Fahrzeug überhaupt zulassen zu können. Bedingung für eine Übernahme von Haftpflichtschäden ist eine im Vertrag stehende Zahlungsfrist von 14 Tagen -siehe Versicherungskonditionen-. Sollte also in der Zeit zwischen Zulassung und einem Unfall keine Zahlung eingegangen sein und diese Frist verstrichen sein, besteht auch keine Deckung mehr. Im Ernstfall tritt die Versicherung nur in Vorlage. Das heißt, dass sie zwar den Haftpflichtschaden reguliert, aber anschließend das Geld von dem Versicherungsnehmer zurückfordert. Zusätzlich kann die Versicherung das Straßenverkehrsamt darüber informieren, dass das Fahrzeug nicht versichert ist. Dies führt dazu, dass das Kraftfahrzeug von der Behörde zwangsstillgelegt wird und ein Bussgeldverfahren wegen Fahren ohne Versicherung eingeleitet wird.
Dies gilt aber nur für den Bereich der Haftpflicht. In der Kaskoversicherung wird dabei meist rigoros nach dem Grundsatz: "Kein Geld, kein Vertrag!" verfahren.
Also: Abwarten ist nicht empfehlenswert. Lieber so schnell wie möglich mit der Versicherung in Verbindung setzen und die Sache klären.
Sonst kann es teuer werden. Und das ist kein Spass.
2007-01-29 02:03:29
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answer #1
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answered by Rainer Kde 2
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Ja, sicher.
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2007-01-29 04:58:41
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answer #2
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answered by S c o t t y 2
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Abwarten,
Tee trinken,
auf die Rechnung warten,
bezahlen.
2007-01-29 04:52:44
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answer #3
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answered by CiaoBello 7
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OHne Moos nix los. Die Rechnung wird schon noch kommen. Keine Sorge. Die Versicherungen machen das, damit du dein Auto anmelden kannst und nicht so lange warten musst.
2007-01-29 04:49:13
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answer #4
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answered by Gnurpel 7
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Natürlich musst Du zahlen. Die Rechnung kommt bestimmt.
Beachte auch, dass Du nur über die Deckungszusage in der Kaskoversicherung keinen Schutz hast, es sei denn, Dir wäre auch hier vorläufige Deckung zugesagt worden. Wenn also Dein Auto abhanden kommt, hast Du Pech.
Vielleicht solltest Du tatsächlich mal nachhaken.
2007-01-29 04:40:35
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answer #5
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answered by Raik 7
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Ja.
Und ich würd da sogar nachfragen, ob die Rechnung evtl. verloren gegangen ist, denn im Falle des Unfalles könnte sich die Versicherung darauf berufen, dass nicht bezahlt wurde und die Leistung verweigern.
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2007-01-29 04:35:59
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answer #6
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answered by Anonymous
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Trotzdem musst du die Rechnung bezahlen sonst bist du nicht mehr Versichert!Die Rechnung kommt auf jedenfall noch weil glaube net das wenn sie Geld von dir sehen wollen das sie das versäumen der Staat heute träumt doch von den ganzen Rechnungen des Volkes *g*
Aber bezahle lieber wenn kannst du immer noch da anrufen und nachfragen ob sie den Beitrag erhalten haben und ob sie es dir bestätigen können.....
2007-01-29 04:33:13
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answer #7
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answered by zandor1985 1
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...aber natürlich musst du zahlen...
2007-01-29 04:30:47
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answer #8
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answered by Rebecca 6
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wenn sie eine deckungszusage gegeben hat, dann wird die versicherung sich melden, das ist nur eine frage der zeit. klar, der beitrag ist fällig, ohne geld gibt es keinen versicherungsschutz.
2007-01-29 04:29:36
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answer #9
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answered by Anonymous
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Die Rechnung wird schon noch kommen. Gerade zu Jahresanfang, wenn viele Kunden ihre KFZ-Versicherung wechseln, sind die Versicherer oft ein wenig in Verzug, was das Zustellen der Rechnungen für Neukunden anbelangt. Teilweise werden die Deckungskarten ja auch erst kurz vor Jahresende bei der Zulassungsstelle eingereicht, so dass der Versicherer auch erst kurz vor Ende des alten Jahres oder sogar erst kurz nach Beginn des neuen Jahres informiert wird. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon jedoch unberührt.
2007-01-29 04:28:28
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answer #10
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answered by Anonymous
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