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Wer ist im Recht,wenn ein Mann nach 4 Jahren Beziehung seine Freundin verlässt und mit einem Schuldenberg von ca. 1000 Euro auszieht, Sie aber seine Elektroniksachen und Möbel behält,solange er nicht seine Schulden bezahlt hat? Jetzt kommt ein Schreiben von seinem Anwalt, jedoch weiß der anscheinend nichts von diesen Schulden. Wie sieht es rechtlich aus?

2007-01-24 18:15:14 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

12 antworten

Da ist die Lage verzwickt! Die ex-Freundin muss beweisen können, dass der Mann ihr das Geld schuldet. In Form von Belegen bezahlter Rechnungen oder einem von ihm unterschriebenen Geständnis, dass er ihr Geld schuldet.

Kann sie seine Schuld nicht beweisen, muss sie ihm seine Sachen herausgeben, da es rechtlich gesehen seine Sachen sind. Sie kann auf seine Sachen nur Anspruch erheben, wenn sie beweisen kann, dass sie auf seinen Schulden sitzt.

Argumente wie: "Er hat mir doch gesagt, er zahlt mir seine Schulden." zählen nicht. Hier gilt nur schwarz auf weiss!

2007-01-24 19:08:02 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

solche Fragen sollte dir ein Rechtsanwalt beantworten

2007-01-24 18:37:13 · answer #2 · answered by Fabianhannover 7 · 2 0

Da wir weder Ärzte noch Anwälte sind, würde ich dir raten, einen Anwalt auf zu suchen.

Anne

2007-01-24 18:27:57 · answer #3 · answered by Anne 7 · 2 0

Ich hoffe nur, dass die Ex irgendwelche Belege darüber hat, dass der Mann ihr Geld schuldet - beispielsweise wenn er ggf. Kreditverträge mit unterschrieben hat. Ansonsten bleibt sie tatsächlich auf den Schulden hocken. Hat sie die Elektroniksachen bzw. Möbel bezahlt, gibt es darüber Belege oder sonstige Beweise? Auf alle Fälle sollte sie reagieren und dem Anwalt einen sachlichen Brief schreiben, in dem sie alle Sachverhälte erklärt. Oder anrufen und um einen Termin bitten - oder sich einen eigenen Anwalt besorgen.

2007-01-24 18:27:31 · answer #4 · answered by Jutta H 3 · 2 0

Nach 4 Jahren habt ihr eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Das heisst der Hausrat wird geteilt. Dies gilt aber nicht für Produkte die nicht bezahlt sind. Die sind weder dir noch deinem Exfreund. Fast jedes Versandhaus hat einen Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag wonach die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiibt. In dem Fall nimmt derjenige die Sachen mit der die Schulden hat.
Schulden können nicht geteilt werden wenn sie nur auf einen Namen laufen nicht mal dann wenn ihr verheiratet gewesen wärt.

In bestimmten Fällen kannst du verlangen dass der Partner sch an den Schulden beteiligt, jedoch sind die Voraussetzungen hierfür recht komplex. Am besten suchst du selbst einen Anwalt in deiner Nähe auf.

2007-01-24 21:20:07 · answer #5 · answered by Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt 4 · 1 0

So lange der Schuldner nachweisen kann, dass die einbehaltenen Gegenstände sein unverpfändetes !!! Eigentum sind kann nur ein Schuldschen noch besser ein vollstreckbarer Titel über die Höhe der Schuld die Aushändigung verhindern! Ein rückwirkender Schuldtitel ist nicht möglich!
Wer erst mal dem Freier den Genuss seiner Freundschaft "verkauft" hat, der kann nicht anschließend Ätsch! rufen und kassieren wollen!

2007-01-27 03:32:34 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

ich würde es auch so machen und die sachen bis zur bezahlung behalten.
aber in diesem fall den anwalt über die wirklichen tatsachen informieren.
viel erfolg

2007-01-27 03:06:12 · answer #7 · answered by debby 2 · 0 0

Nein du drafst nicht einfach seine Sachen behalten..
Dafür gibt es ja das Gericht, dass du seine Schulden einklagen kannst.

Was du machst ist selbstjustiz und ist auch verboten.
Gib ihm die Sachen, du bekommst nur noch mehr Ärger.

Er kann dich Anzeigen wegen Unterschlagung.
Mfg Marie

2007-01-26 06:40:26 · answer #8 · answered by KLostErFraU 5 · 0 0

Das wäre mit Beweisen zu klären wessen Schulden das sind Ihre oder seine oder gemeinsame Schulden.

Aber fragt lieber beim Anwalt nach

2007-01-25 21:24:56 · answer #9 · answered by pik_sieben01 4 · 0 0

Kommt darauf an:

Hat die Freundin einen Partnerschaftsvertrag abgeschlossen?

Hat der Freund evtl. erklärt dass er diese Schulden zu begleichen hat?

Wenn nicht sieht es ziemlich schlecht aus, dass BGB kennt keine eheänliche Gemeinschaft.

Wenn sie verlobt waren sieht es sehr viel besser aus (Kosten können auf beide übertragen werden), verlgeiche § 1297 ff BGB (Familienrecht)

Hoffe das holft dir weiter :)

PS: Seine Sachen musst du ihm auf jeden Fall herausgeben.

2007-01-24 20:44:22 · answer #10 · answered by glühbirne 1 · 0 0

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