ja im wiederholungsfall denn es ist strafbar und kein kavaliersdelikt es ist betrug
2007-01-24 04:32:26
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
6⤊
0⤋
Ja sicher, wenn Du Deine Strafe nicht bezahlst.
2007-01-24 20:13:35
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Warum fragst Du das. Zahl halt Deine Fahrkarte wie jeder andere auch. Dann hast Du nichts zu befürchten.
2007-01-24 06:18:33
·
answer #3
·
answered by Helgale 7
·
1⤊
0⤋
das kann möglich sein wenn man das öfters macht
aber eins möchte ich dazu sagen wenn man es bewusst tut ist das sehr schlecht den die Leute wo da ihre Arbeit tun möchten auch ihr Geld für die Arbeit wenn Jeder schwarz fahrt von was dann, gehst Du arbeiten und möchtes kein Geld ?
2007-01-24 04:41:47
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Wenn man öfters erwischt wird oder die Strafe nicht Bezahlt, eindeutig:
JA
2007-01-24 04:32:49
·
answer #5
·
answered by gaby.2412 2
·
1⤊
0⤋
Wie oft haben sie dich den schon erwischt??
Hoffentlich oft genug!
2007-01-27 23:55:06
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Bei uns ist es so. Wenn man mal zum ersten mal erwischt, kann es sein, das man mal ein Auge zudrückt. Beim 2ten mal ist es so, das man innerhalb 2 wochen 35€ zahlen muÃ, dann 40€. Beim 3ten mal wird ein Strafverfahren eingeleitet. Wegen was genu weià ich gerade nicht. Und wenn man trotz Mahnung immernoch nicht zahlt, kommt es zum Gericht. Dann wird das Gericht entscheiden, da man ja auch Wiederholungstäter ist. Ab wann man ins gefängnis kommt, kann ich dir nicht sagen.
2007-01-26 10:02:40
·
answer #7
·
answered by die_echse76131 4
·
0⤊
0⤋
Schwarzfahren ist Erschleichen von Leistungen. Das sofortige Bezahlen der Strafe kann man als Kulanz des Verkehrsunternehmens betrachten. Es kann auch gleich eine Strafanzeige gestellt werden. Dann verhält es sich wie bei anderen Strafanzeigen auch. Eine dann verhängte Geldstrafe muss unbedingt bezahlt werden, sonst kann eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden. Das heißt man geht so lange in den Knast bis die sogenannten Tagessätze abgesässen sind.
2007-01-25 23:57:04
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Kaufe dir eine Fahrkarte,dann brauchst du diese Frage nicht zu
stellen.
2007-01-24 08:47:10
·
answer #9
·
answered by akdeniz 5
·
0⤊
0⤋
na klar, aber erst nach wiederholtem mal. Dann wird vom Gericht eine Geldstrafe ausgesprochen und wenn du die nicht bezahlen willst, dann sitzt du die tagessätze eben ab.
2007-01-24 07:22:31
·
answer #10
·
answered by speedy 1
·
0⤊
0⤋