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ich bin dabei meine Lohnsteuer 2006 zu erledigen, aber ich weiß nicht was alles dazu kommt unter sonstige Ausgaben ,
Wass kann ich steuerlich als Privatperson absetzen ? Fahrtkosten, private Leistungen für Arzneimitteln, Umzugskosten, Kosten für Brillen, Abfindungen ?????

Danke für Ihre kompetenten Anworten . .

2007-01-20 09:19:16 · 8 antworten · gefragt von Espantajo 3 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

Sorry, Die Einkommensteuererklärung war´s gemeint

2007-01-22 06:41:44 · update #1

8 antworten

Wieso Lohnsteuer 2006? Du meinst sicherlich die Einkommensteuererklärung für 2006 (denn die Lohnsteuer ist dir ja vorher schon vom Gehalt abgezogen worden)....

Grundsätzlich ist es nicht möglich, privat veranlasste Ausgaben bei der Steuer zu berücksichtigen; Ausnahmen hierfür sind im § 10 EStG enthalten, wobei diese Ausgaben als Sonderausgaben bei der Steuererklärung ihre Berücksichtigung finden (also im Mantelbogen und nicht bei den einzelnen Einkunftsarten)....

- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte - zählen zu den Werbungskosten gemäß § 9 EStG, dürfen angesetzt werden.

- private Leistungen für Arzneimittel (kein Abzug möglich imho)
- Umzugskosten: soweit privat veranlasst, kein steuerlicher Abzug möglich, soweit beruflich: als Werbungskosten abziehbar

- Kosten für Brillen (private Lebensführung, kein Abzug möglich)
- Abfindungen: hier gilt bis 2008 die alte Rechtslage des § 3 Nr. 9 EStG (§ ist zum 1.1.2006 weggefallen, behält aber für den Übergang bis 2008 weiterhin seine Gültigkeit): steuerfrei bis zu einer bestimmten Grenze, ab dann voll zu versteuern, allerdings darüberhinaus Günstigerregelung möglich...

Wie schon angemerkt wurde, kann man dir hier natürlich nur sehr allgemein gehaltene Ratschläge geben. Du solltest dich hier vielleicht wirklich an einen Steuerberater wenden (die Ausgaben kannst du dann auch abziehen)....

2007-01-20 22:42:00 · answer #1 · answered by hollunder 5 · 1 0

Private Ausgaben kann man überhaupt nicht absetzten.
Sie müssen einen Bezug zur arbeitstätigkeit haben bzw. vom Staat vorgeschrieben und abzugsfähig sein.
Wenn Du so verzweifelt bis, dass Du hier fragst, dann schlage ich vor, dass Du einen Steuerberater aufsuchst. Das Thema ist viel zu kompliziert als dass es irgendwer hier beantworten könnte.

2007-01-20 17:30:45 · answer #2 · answered by Igor! 4 · 1 0

@hollunder: kosten für brillen sind abziehbar, nämlich als aussergewöhnliche Belastung, nach §33 EStG, ansonsten: super Antwort!

Abfindungen sind bis 7.800 € steuerfrei.

2007-01-22 05:47:33 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dssid=2050&dsmid=5265

Gehe mal auf die Seite da findest du was

2007-01-20 17:24:19 · answer #4 · answered by King of Queens 3 · 1 1

Dinge die du für die Arbeitssuche gebrauch hast, wie Mappen die du weg geschickt hast.

2007-01-20 17:22:39 · answer #5 · answered by Dove of War 7 · 0 0

Alles was Du genannt hast. Guck aber, um alles zu erfahren in den Erklärungen und Richtlinien Deines Steuerantrags nach. Das führt hier zu weit, das genau zu erklären.

2007-01-20 17:29:34 · answer #6 · answered by Professoressa 7 · 0 1

alles was du genannt hast. im zweifelsfallguckst du hier:

http://www.konz-steuertipps.de/konz/index.html

2007-01-20 17:25:40 · answer #7 · answered by tigerle310 4 · 0 1

Mailen und dann kurz anrufen, wird mir hier zu viel ...

2007-01-20 17:24:38 · answer #8 · answered by ono 4 · 0 1

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