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Ein Mitarbeiter hat die blöde Angewohnheit Essensreste und Andere Dinge die mit der Zeit übel riechen in seinen Papierkorb zu werfen, mehrmals wurde er darauf hingewiesen, diesen zum WE zu leeren, weil am Montag sonst wieder der ganze Raum stinkt und erstmal nicht betretbar ist....nun möchte ich gerne seinen Müll auf den Schreibtisch kippen als erzieherische Maßnahme ! in wie weit kann er mich anscheißen oder kann ich rechtlich belangt werden....ev. ein Kündigungsgrund...dann lass ich es lieber ?????

2007-01-18 23:52:27 · 16 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

16 antworten

AnnaSusanna, du sollst die leidige Angelegenheit gelassener angehen: Kauf ein Raum-Deo, schenk es deinem Kollegen und bitte ihn, montags vor dir im Büro zu sein, die Fenster zu öffnen und das Büro zu deodorieren.

2007-01-19 00:17:15 · answer #1 · answered by |eve| 7 · 0 0

Gehört Mitarbeitererziehung bzw. -umerziehung zu Deinen Aufgaben in der Firma? Wenn nicht, ist es klüger, jemanden zu involvieren, der dafür zuständig ist.

Verstöße: 12 (Aushilfsanarchist)

2007-01-19 00:09:08 · answer #2 · answered by LXP 5 · 4 0

Für solche Fälle sind vorgesetzte da, normalerweise sollte der das regeln. Wenn er es nicht tut dann solltest du eine Tür weiter gehen, dein Problem dort vorbringen. Normalerweise sollte aber jeder vorgesetzte darauf bedacht sein das die Büros und Arbeitsplätze sauber sind und das so etwas nicht vorkommt. Dafür ist er der Vorgesetzte er macht die Regeln, wenn die nicht eingehalten werden kann er dagegen vorgehen.

Die eigeninitiative würde ich da an deiner Stelle lieber nicht anwenden, dass könnte leicht nach hinten losgehen.

2007-01-19 00:08:39 · answer #3 · answered by hoppsie165 4 · 1 0

Ich würde den Papierkorb nicht auf dem Tisch auslehren,
sonst musst am Ende noch du dafür büsen,
und er lacht sich ins Fäustchen.

2007-01-19 00:03:28 · answer #4 · answered by mickymous 4 · 1 0

stell den mülleimer beim chef vor und beschwer dich aber auf dem tisch auskippen würd i echt lassen.

2007-01-18 23:56:40 · answer #5 · answered by . 2 · 1 0

Nein, nicht einmal ein Weisungsbefugter darf dies. Ja, und das ist ein gravierender Kündigungsgrund, weist Du ob er sich gut mit eurem Chef versteht, wenn ja , dann bist Du der Böse MB. Schenk im Tüten für den Abfall, mit einer netten Karte , z.B. mit einem lustigen Spruch, auch ich brauche frische Luft. Dein Müll . Eine Frage wird am Wochende eurer Büro nicht geputzt? Nochmal, Eingriff am Arbeitsplatz, nicht erlaubt.

2007-01-19 08:41:00 · answer #6 · answered by teekanne 2 · 0 0

als erzieherische Maßnahme, hm?
weil er Müll in den Mülleimer schmeisst, hm?

Dich möcht ich ja auch unbedingt als Kollegin. junge, junge, junge!

2007-01-19 00:54:39 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 1

hi, rechtlich ist das sicher nicht strafbar allerdings kann es dazu kommen das dein vorgesetzter dich fragen wird was dir das recht dazu gibt.
auch ich wüddre dir raten das anzusprechen ( bei mitarbeiter und chef') sammel unterschrieften und leg diese vor sachlich und diplomatisch erreicht man immer mehr als den rebell zu spielen den leid tragend bist letztendlich nur du! der chef sitzt immer am längeren hebel . sag dem chef das dies dazu führen kann das du deine arbeit nicht gut machen kannst da dich der gestank daran hindert dich zu konzentrieren * viel glück

2007-01-19 00:14:00 · answer #8 · answered by Sabrina L 2 · 0 0

Würde ich auf keinen Fall tun.......da kannst du wegen Sachbeschädigung und Vandalismus belangt werden.

Sprühe jeden Tag Raumspray demonstrativ aus, dann merkt er es auch..........

2007-01-18 23:58:22 · answer #9 · answered by rolffine 7 · 0 0

Wenn das keiner mitkriegt, kannst du das machen, wo kein Kläger da kein Richter! Vielleicht räumst halt alles andere vorher zur Seite, damit auch sicher nichts zu Schaden kommt.

Ich find das auch ne Schweinerei!

2007-01-18 23:57:49 · answer #10 · answered by Windi 5 · 0 0

bist du Chefin/Vorgesetzte? Wenn nicht, lass es lieber, aber beschwere dich erneut beim Chef evtl. sogar im Beisein der besagten Person. Selbst wenn du nicht belangt werden kannst, am Ende ziehst du noch den kürzeren und musst vll. den Dreck selber wegmachen.

2007-01-18 23:56:26 · answer #11 · answered by Anonymous · 0 0

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