Bin seit November06 im Verkauf angestellt.Habe 3 Monate Probezeit.In dieser Zeit wurden mir 3Abmahnungen wegen Verstosses gegen Konzept ausgesprochen.Es handelte sich allerdings um Flüchtigkeitsfehler meinerseits,da es für mich nach 11 Jahren ein Wiedereinstieg ins Berufsleben war.Ich habe mir immer die grösste Mühe gegeben,alles richtig zu machen.Trotzdem sind mir Fehler unterlaufen,die dann mit einer Abmahnung geandet wurden.Man sagte mir daraufhin,ich könne ja kündigen oder mich auf geringfügig beschäftigt zurückstufen lassen,womit ich in meiner Verzweiflung auch einverstanden war.Wer kann mir eine fachliche Auskunft geben?Wäre über eine Hilfe sehr dankbar.
2007-01-18
19:44:49
·
9 antworten
·
gefragt von
schokosahne
1
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Beruf & Karriere
natürlich macht man fehler wenn man neu ist und ich würde er ihm die schuld geben hat dich schlecht eingewiesen oder eingearbeitet. und jetzt arbeitest du auf 400 euro basis nehme ich an und somit hat er das was er wollte . kündige ja nicht sperre beim arge wenn es ihn nicht passt soll er dich kündigen .
geh zu deinem arge berater meist können die solche probleme aus dem weg räumen
2007-01-18 19:51:49
·
answer #1
·
answered by mausi&schatzi 6
·
0⤊
1⤋
Eine Kündigung während der Probezeit kann der Arbeitgeber jederzeit ohne Angaben von Gründen aussprechen. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach dieser Zeit ( nach 6 Monaten).
Quelle: §1 KSchG
Eine Kündigung danach kann entweder aus betriebsbedingten oder aus verhaltensbedingten Gründen erfolgen. Die heutige Rechtsprechung geht in vielen Fällen davon aus das eine einmalige Abmahnung alleine nicht mehr aussreicht um verhaltensbedingt zu kündigen. In den meisten Fällen muß eine 2. Abmahnung erfolgen bevor gekündigt werden darf. Dabei ist wichtig das die Gründe für die jeweiligen Abmahnungen die gleichen sein müssen.
In Ihrem Fall dürfte dies sicherlich etwas schwierig sein, da Sie sicherlich jetzt schon einige Probleme an der Arbeit haben. Sind solche Dinge erstmal im Raum ist es schwer möglich den AG vom Gegenteil zu überzeugen, gerade wenn man neu in einem Unternehmen ist. Letztlich können Sie ihren AG nur mit guten Leistungen überzeugen, mit denen Sie ihre Kompetenz unter Beweis stellen.
Sollte Ihnen der AG während der probezeit kündigen, Achtung auch hier sind vertraglich vereinbarte Fristen einzuhalten, haben Sie letztlich keine Chance dagegen vorzugehen.
2007-01-18 19:54:34
·
answer #2
·
answered by diskusduo 3
·
3⤊
0⤋
Nicht nur das, er braucht nicht einmal diese aussprechen sondern darf dich in der Probezeit ohne Begründung sogar kündigen.
2007-01-18 19:48:03
·
answer #3
·
answered by feuerrotdiva 2
·
4⤊
1⤋
Natürlich kann er das, sofern Deine Verstösse schwerwiegend genug waren. Normaler Weise müsste Dein Arbeitgeber Dich nach drei Abmahnungen kündigen, bzw. Dich nach der Probezeit nicht weiter beschäftigen.
Im Moment scheinen Deine Chancen schlecht zu stehen und ich habe den Eindruck, dass Du als Wiedereinsteiger(in) ausgenutzt wirst.
Falls ihr im Betrieb einen Betriebsrat habt, solltest Du evtl. mit Deinen Abmahnungen mal da hin gehen.
2007-01-18 20:06:10
·
answer #4
·
answered by letzter_wolpertinger 3
·
3⤊
1⤋
Dein Arbeitgeber scheint ja Interesse an deiner Arbeitsleistung zu haben, ansonsten hätte er dich nicht 3 mal abgemahnt sondern entlassen.
Er möchte wohl nur deine Leistung nicht bezahlen sondern sie ausnutzen.
Suche dir einen anderen Arbeitgeber der deine Leistungen zu schätzen weiß. Wenn du ihm die 3 Abmahnungen vorlegst kann der sich schon vorstellen was da abläuft.
Aber auf jedem Fall erst Rückendeckung bei der Arge holen.
2007-01-18 20:13:58
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
1⤊
1⤋
Hallo,
Also da bist Du der Firma ganz schön auf den Leim gegangen!
Also Abmahnungen kann diese Firma aussprechen mit der Folge einer Kündigung, aber zurückstuffen ,daß geht zu weit es sei du hast eine höhere Stellung wie Abteilungsleiter oder Filialleiter oder so und baust ordentlich Bockmist,dann ja.Aber als kleiner Arbeiter nicht .Da heißt es entweder zufrieden oder Kündigung aber nicht nur noch halbtags oder so.Ich würde mir einen neuen Job suchen ,du hast mehr Glück als Berufstätiger wie vom Arbeitsamt bei der Suche von was neuem.
Gruß
Klaus
2007-01-18 20:52:03
·
answer #6
·
answered by karo01 3
·
0⤊
1⤋
ja
abmahnung ist moeglich
auch fristlose kuendigung gegen grund
ich wuerde was tun gegen die fluechtigkeitsfehler
2007-01-18 20:21:02
·
answer #7
·
answered by whyskyhigh 7
·
0⤊
1⤋
Hast schonmal dran gedacht die Branche zu wechseln?
Es gibt soviel schönes, was machen kann...
2007-01-18 19:53:53
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
1⤋
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber machen - was er will!
2007-01-18 19:52:59
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
0⤊
4⤋