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Angenommen man wird durch jemanden bedroht wie z.b Telefonterror,bestellungen auf falschen Namen,Anrufe bei Domian die nicht der Wahrheit entsprechen,Bedrohungen durch emails,Briefe und Anrufe und Belästigung der ganzen anderen Familienmitg.!Welchen Rechtsanwalt nimmt man da am besten...ich meine auf welches Gebiet?Ist das Strafrecht oder ein anderes Gebiet?
Hat jemand eine Ahnung was in diesem Falle der beste wäre???

2007-01-18 04:32:21 · 14 antworten · gefragt von Summy 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Ich habe genug Beweise ich war auch schon bei der Polizei und habe Anzeige gemacht.Der Fall geht vor Gericht ich möchte mir nur dafür einen guten Rechtsanwalt nehmen!!

2007-01-18 04:40:14 · update #1

14 antworten

Ich empfehle einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht. Aber hol´ Dir doch schon einmal diesbezüglich Rat im Internet bei:
www.anwalt.de

2007-01-18 21:01:42 · answer #1 · answered by ec-nice 2 · 2 0

Die Anwaltskammer anrufen,und beraten lassen.

2007-01-18 12:37:31 · answer #2 · answered by akdeniz 5 · 2 0

Anwaltsauskunft des deutschen Anwaltsvereins

Tel: 01805/181805

2007-01-18 17:57:00 · answer #3 · answered by Stroem 3 · 1 0

wenn Du eine Anzeige gemacht hast ist das Strafrecht.Das macht dann die Staatsanwaltschaft.Wenn die wegen Belästigung Schmerzensgeld einklagen willst ist das Zivilrecht da braucht man einen Rechtsanwalt.Da wird eine Empfehlung schwierig.

2007-01-18 15:07:12 · answer #4 · answered by udima 2 · 1 0

Ich habe mal mit einem Anwalt zu tun gehabt - wenn alle so wären wie dieser hätten Anwälte einen noch schlechteren Ruf als Politiker.

Fachanwalt, Themenschwerpunkt und ähnliche Bezeichnungen bedeuten nicht unbedingt, dass sie in diesem Bereich hervorragend sind - es heisst nur, dass sie in diesem Bereich gerne tätig sind.

2007-01-18 14:23:02 · answer #5 · answered by Ichmalwieder 4 · 1 0

Na, wenn's 10 Jahre später wäre, natürlich mich!!! (will selbst Anwältin werden)

Ich würde zuerst zur Polizei gehen, und mir dann einen geeigneten Anwalt suchen. Denke eher für Strafrecht, da er sich ja nicht an die Gesetze hält...

lg, MissArrogant

2007-01-18 12:46:39 · answer #6 · answered by MissArrogant 3 · 1 0

Tatbestand "Nachstellung" § 241b Strafgesetzbuch

Ein Straftatbestand muss hinreichend konkret bestimmt sein, damit der Normadressat weiß, welches Verhalten unter Strafe steht. Der vorgeschlagene Straftatbestand beschränkt sich daher auf die häufigsten Stalking-Handlungen, die beispielsweise im Auflauern vor der Wohnung oder Telefon-Terror bestehen. Soweit das Verhalten des Stalkers nicht unter den Tatbestand des neuen § 241b Strafgesetzbuch fällt, greift auch in Zukunft der strafrechtliche Schutz über das Gewaltschutzgesetz (§ 4 GewSchG).

2007-01-18 12:38:38 · answer #7 · answered by fairyofnorth 5 · 1 0

hallo ich würde sagen gehe zu deinem Gericht und lass dir eine Beratung geben bei der Rechtshilfe die geben dir auch eine liste der zuständigen Anwälte. Gruß bärbel

2007-01-25 03:02:05 · answer #8 · answered by horenburgerberbel 1 · 0 0

Frag' bei der nächsten Rechtsanwaltskammer, wer sich mit Fragen des Gewaltschutzgesetzes auskennt. Es dürfte sich wohl überwiegend um Familienrechtler handeln, da diese Anwälte vergleichsweise häufig mit entsprechenden Situationen zu tun haben.

Ein Strafrechtler wird Dir wenig helfen können, denn er kann auf der Seite der Geschädigten meist wenig erreichen und die Verfahren dauern reichlich lange (wenn sie nicht ohnehin eingestellt werden).

2007-01-19 14:39:00 · answer #9 · answered by giraldillo67 2 · 0 0

Hehe ich arbeite bei nem anwalt in Hamburg.

Der kann dir da gerne helfen.Ich hatte auchmal so einen ähnlichen fall und bin damit zu ihm gegangen. Er hat is jetzt (fast) jeden prozess gewonnen.

kannst ihn ja gerne mal anrufen: 040 30385850
email: rechtsanwalt-beckmann@t-online.de

er ist mo-fr von 09 bis 17uhr zu erreichen

2007-01-19 12:09:27 · answer #10 · answered by lmaa 2 · 0 0

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