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Ein Freund von mir, der 2 Kinder hat und verheiratet ist, bekommt Harz 4. Er wohnt in einer Wohnung die den Eltern gehört. Eigentlich sollte er bei einer größe von 100qm 400,00 € Miete zahlen zzgl. Nebenkosten. Das Arbeitsamt behauptet nun, dass es 1/4 von den 400,00 €, also 100,00 € + Nebenkosten zahlen muss. Wer kennt sich da aus und wer hat eine ähnliche Siutation?

2007-01-10 23:25:50 · 6 antworten · gefragt von Anders 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

6 antworten

Auf den ersten Blick scheint mir das der größte Unfug zu sein, den ich über Hartz IV je gehört hat. Der Sachbearbeiter, der das so entschieden hat, soll mal eine stichhaltige Begründung liefern!
Siehe hier:
http://www.bmgev.de/mieterecho/311/19-hartz-IV-msp-ah.html
noch besser erklärt:
http://www.openpr.de/news/107452/Hartz-IV-Klagewelle-rollt.html

Als Wohnungsgröße steht der Familie 85 m² zu. Die Höhe der Miete richtet sich normalerweise nach dem Mittelwert des Mietspiegels des Standortes bezogen auf die v.g. Größe. Ist dieses Ergebnis nicht geringer als die der Wohnung der Eltern darf das Amt keine Abstriche machen.
Wer der Vermieter ist, ist völlig egal!
Also: nachvollziehbare Begründung verlangen, Einspruch einlegen, notfalls Klage beim Sozialgericht!
Die Sozialgerichte sind z.Zt. hoch belastet ob der Klagen, die durch derart menschenverachtendes Verhalten einiger Job-Center hervorgerufen sind.
Gruß

2007-01-11 01:46:51 · answer #1 · answered by horsch 6 · 0 0

Welches Bundesland (BL)???
Auskennen soviel:
Ich beziehe Hartz IV!
Meine Wohnung hat 60 qm für 3 Personen! und die Miete beträgt 355,00 E.


Da doch viele Fragen zur genauen Beantwortung offen sind: TIP:(kurzer Leitfaden zur Entwirrung!!)

Holt Euch vom Arbeitsamt die Mietobergrenzen für Euren Bereich schriftlich. Es sollte auch drin auftauchen, wie hoch die NK sein dürfen. )

Wichtig dabei ist das Baujahr des Hauses!!!

Nehmt ALLES SCHRIFTLICHE über den Mietvertrag (Eine Bestätigung über das Baujahr des Hauses vom Vermieter, Mietvertrag incl. Vereinbarung über NK, falls extr, und die Meldebestätigung für die in der Wohnung wohnenden/ oder alle Personalausweise, und die euch gegebenen Mietobergrenzen)

Geht auf jeden Fall NICHT allein( Zeuge), und redet sachlich und bittet schriftlich um Erstattung für die Vergangenheit (kollegin hat grad für 2006 600 € Nachzahlung erhalten. ähnlich wie bei euch!)
Falls dann noch immer was nicht stimmt, einen RA aufsuchen!

2007-01-17 11:53:06 · answer #2 · answered by tim h 3 · 0 0

Das stimmt auf keinen Fall.
Die Höhe der zu zahlenden Miete ist zwar von Ort zu Ort unterschiedlich, aber 400 Euro incl. Heizung ist der Durchschnitt, der für 1 Person übernommen wird.
Ein Ehepaar mit Kindern bekommt wesentlich mehr, weil es eine wesentlich größere Wohnung benötigt.

2007-01-12 14:52:02 · answer #3 · answered by ? 6 · 0 0

Wenn seine Eltern eine Miete von 400 Euro verlangen, und er einen Mietvertrag hat, daß muß das Amt auch die volle Miete zahlen. Da hat es nichts damit zu tun ob es denn nun seine Eltern sind, die die Wohnung vermieten. Die Eltern können ja auch auf diese Miete angewiesen sein. Die Nebenkosten ergeben sich aus der Nebenkosten Abrechnung, wobei die Heizkosten ganz vom Amt zu tragen sind. Ich würde hier Widerspruch einlegen. Ist mal wieder ein netter Versuch vom Amt Geld zu sparen.

2007-01-11 07:50:11 · answer #4 · answered by chatti 4 · 0 0

Geh mal auf http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ . Da findes du alles über Hartz 4. Viel Spass.!!!

2007-01-11 07:48:46 · answer #5 · answered by Michael B 2 · 0 0

Also "nur" ein Viertel der Miete Nebenkosten ist unrealisitsch. Kommt nun auch ein bisschen darauf an, wo die Familie wohnt, aber man sollte sich z.B. bei der Müllabfuhr die durchschnittlichen Kosten für eine 4-köpfige Familie belegen lassen, ebenso bei den Wasserwerken verfahren (Wasseruhr, falls nicht vorhanden, einbauen lassen), eben die ganzen möglichen Posten der Nebenkostenabrechnung im Vergleichwert vorlegen. So schnell als möglich Widerspruch gegen den harz4-Bescheid einlegen. Anwälte für Mietrecht beraten auch Harz4-Empfänger mit Beratungsschein (den gibt es unter Vorlage des Bescheides beim zuständigen Amtsgericht)! Auf jeden Fall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Viel Erfolg!

2007-01-11 07:35:49 · answer #6 · answered by Gruseleule 6 · 0 0

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