Lebensmittel ist der Überbegriff u. wird unterteilt in Nahrungsmittel u. in Genussmittel.
Genauer:
Im Sinne des Lebensmittelrechtes sind Lebensmittel Stoffe, die dazu bestimmt sind, vom Menschen zu seiner Ernährung oder zum Genuß verzehrt zu werden. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) dagegen formuliert die Definition von Lebensmitteln so:
LMBG (§1 Absatz 1):
Lebensmittel sind Stoffe, die dazu bestimmt sind im unverarbeitetem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand vom Menschen verzehrt zu werden. Ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, zu anderen Zwecken als zur Ernährung oder zum Genuß verzehrt zu werden.
Nahrungsmittel
Zu den Nahrungsmitteln werden all die Lebensmittel gezählt, die wir vorwiegend wegen ihrer Nährstoffe verzehren. Diese sollen uns die Energie spenden, die wir benötigen, um alle Körperfunktionen aufrecht zu halten, um uns bewegen und auch um denken zu können. Aber sie sollen auch Bau-, Wirk- und Reglerstoffe, wie Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente ( >> Inhaltstoffe) liefern.
Typische Nahrungsmittel sind:
Getreide und Getreideprodukte
Obst und Gemüse
Fleisch, Fisch und deren Produkte
Milch und Milchprodukte
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Genussmittel
Genussmittel sind Lebensmittel, auf die wir nicht angewiesen sind. Trotzdem sind sie bei uns Menschen sehr beliebt, da sie oft nicht nur Genuss vermitteln sondern auch eine anregende Wirkung.
Typische Vetreter der Gruppe sind:
Kaffee
Tee
Bier
Wein
Spirituosen
Da auch einige Genussmittel, wie z.B. Bier und Wein, energieliefernde Stoffe enthalten ist die Zuordnung zu den Nahrungsmitteln bzw. Genußmitteln oft nicht einfach. Demnach sollte man gut abwägen, ob der Gehalt an lebensnotwendigen Stoffen höher ist als der Genusswert an sich. Die Übergänge können also fließend sein.
2007-01-05 04:45:59
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answer #1
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answered by tippfeler 6
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Als Lebensmittel word es heute bezeichnet, früher hießen sie Nahrungsmittel. Sie werden in der EU-Basis-Verordnung wie folgt definiert:
Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (Artikel 2).
Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Liebe Grüße
schnu
2007-01-05 12:29:05
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answer #2
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answered by zauberkreisel 3
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