Ich bin in eine größere Wohnung gezogen und einen entsprechenden Mietvertrag unterschrieben. Da ich mich nicht auf einen Bankeinzug eingelassen habe, sondern (wie mein ganzes Leben lang bisher) einen Dauerauftrag eingerichtet habe, habe ich gerade eine Email erhalten, daß laut § blablabla des Mietvertrages ich bitte die monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro beachten möchte.
Ich habe mein ganzes Leben lang IMMER pünktlich die Miete gezahlt, ist dies nun der Dank für einen zuverlässigen und solventen Mieter? Vielmehr interessiert mich die Frage:
IST DIES RECHTENS ?? (Bitte nur Antworten von Usern, die es auch tatsächlich wissen.... danke!)
2007-01-04
05:53:02
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gefragt von
Etobicoke
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Wirtschaft & Finanzen
➔ Miete & Wohneigentum