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Ich bin in eine größere Wohnung gezogen und einen entsprechenden Mietvertrag unterschrieben. Da ich mich nicht auf einen Bankeinzug eingelassen habe, sondern (wie mein ganzes Leben lang bisher) einen Dauerauftrag eingerichtet habe, habe ich gerade eine Email erhalten, daß laut § blablabla des Mietvertrages ich bitte die monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro beachten möchte.

Ich habe mein ganzes Leben lang IMMER pünktlich die Miete gezahlt, ist dies nun der Dank für einen zuverlässigen und solventen Mieter? Vielmehr interessiert mich die Frage:

IST DIES RECHTENS ?? (Bitte nur Antworten von Usern, die es auch tatsächlich wissen.... danke!)

2007-01-04 05:53:02 · 6 antworten · gefragt von Etobicoke 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

6 antworten

Ich überwiese seit
Jahren meine Miete per
Dauerauftrag und sowas habe ich noch nie
gehört und ich bezahle keine 5 Euro extra.
Finde im web z.Zt. auch nichts darüber.
Aber vielleicht können die Leute im
nachfolgendem Forum,dir auch mit einem
Link weiterhelfen.

2007-01-04 06:19:20 · answer #1 · answered by saloniki 6 · 0 1

Ja leider ist es rechtens!

2007-01-05 00:04:01 · answer #2 · answered by ffb69 1 · 1 0

Ich halte diesen Paragraphen für ungültig.Auch ist mir eine derartige Klausel von keinem vorgedruckten Mietvertrag bekannt.

Bei Eigentumswohnungen ist es sogar verboten die verwalterkosten umzulegen. D.h. Verwaltungskosten sind nicht weiterberechenbar.
Mein Tipp:
Dagegen wehren, notfalls mit Anwalt oder Mieterschutz.

2007-01-04 22:58:40 · answer #3 · answered by Sprendlinger 7 · 0 1

Bei Mietverträgen ist es leider so das du akzetierst was du Unterschreibst also schau in deinen Vertrag Ob das auch unter dem Angegeben § steht wenn dem so sein sollte hast du leider pech

2007-01-04 22:10:55 · answer #4 · answered by m.trinkaus 2 · 0 1

Ein ganz klares Ja! Die Höhe der Bearbeitungsgebühr liegt mit 5 € zwar an der oberen Grenze, ist jedoch mit dem erhöhten Aufwand für den Vermieter gerechtfertigt. Es ist zwar nicht wirlich nachvollziehbar aber auf jeden Fall zulässig.

2007-01-04 20:24:07 · answer #5 · answered by kessy1966 1 · 0 1

Es gibt solche Verträge, aber ob diese rechtens sind kann nur ein Sachverständiger prüfen, z. B. der Mieterschutzbund. Ist der Vermieter ein Verwalter... geht es hier um ein kurzes Mietverhältnis, daß sich montlich verlängert?

2007-01-04 06:27:25 · answer #6 · answered by silberlachs 4 · 0 1

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