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Kann mir jemand sagen wie es beim LJA ist wenn man 4 Monate in diesem Jahr arbeitslos war, viele Leute sagen das man dann eine Menge der STeuern zurückbekommt. Stimmt das? Und wie ist das mit den Rentenbeiträgen? Die kann man doch seit 2005 auch absetzen. Wieviel Prozent denn davon? Bitte helft mir.

2007-01-01 23:55:06 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

4 antworten

Dein Einkommen wird auf das gesamte Jahr berechnet, wenn du nur 8 Monate gearbeitet hast, dann kann es Steuer zurückgeben. Solzialversicherungsbeiträge wurden schon immer steuermindernd berücksichtigt und sind von der Lohnsteuerkarte oder aus den Lohnabrechnungen zu entnehmen und in die dafür vorgesehenen Felder im Formular einzutragen.

Ich gehe davon aus, dass du über einen PC verfügst und sicher 30-40 € übrig hast um dir ein Programm anzuschaffen, mit welchem du deine Est-Erklärung "fast im Schlaf" machen kannst.
Kaufe aber nur ein Programm, bei dem auch "ELSTER" (die Finanzamtsformularsoftware) funktioniert und abgedatet werden kann - alles andere ist rückständig!

2007-01-02 00:09:55 · answer #1 · answered by Laredo 6 · 1 0

Natuerlich kann nur der Steuern zurueckerhalten, welcher auch eingezahlt hat. Da Du in diesem Jahr4 Monate arbeitslos warst wirst Du beim Ausgleich so betrachtet als wenn die 8 Monate in denen Du Steuern bezahlt hast auf das ganze Jahr gestreckt werden. D.h. Du bekommst einen Querschnitt auf die nicht eingezahlten 4 Monate zurueck um entlastet zu werden. Das hat wenig mit den Rentenbeträgen zu tun, denn die hast Du nur bezahlt wenn Du gearbeitet hast und die koennen und werden nicht auf Nichtarbeitszeiten angerechnet. Wäre ja auch fatal fuer die Sozialkassen in Deutschland. Da ist deutlich dass es ein Sozialkonzept ist nach dem der Starke ( der Einzahlende) den Schwachen (z.Zt. nicht Einzahlenden) trägt. Viel Freude beim Ausfuellen des Formulars. P.S. solltest auch einmal schauen was die Zeit der Nichtbeschäftigung gefuellt hat, vielleicht Bewerbungen in ueberdurchschnittlichen Mengen, auch das lässt sich legal und ohne schlechtes Gewissen steuerlich verwerten.

2007-01-02 07:08:52 · answer #2 · answered by Helga M 5 · 0 0

Das Einkommen wird aufs Jahr umgerechnet, daher die Steuerrückvergütung. Evtl. arbeitsloseneld wird allerdings insofern angerechnet, als es zum Einkommen addiert wird und evtl eine andere Progressionsstufe in Betracht kommt. das Arbeitslosengeld selber ist aber steuerfrei.

2007-01-02 03:12:23 · answer #3 · answered by memphisqueen 2 · 0 0

Es stimmt, dass sich die Rückerstattung erhöht. Das Finanzamt rechnet so als hätte man die ganze Zeit Steuern bezahlt. Von den Rentenbeiträgen weiß ich leider nichts.

2007-01-01 23:58:26 · answer #4 · answered by Gnurpel 7 · 0 0

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