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Will mir nen Amerikanischen PickUp(oder so was ähnlich großes) kaufen und wollte wissen ob ich ihn als LKW zugelassen bekomme.
Guten Rutsch ins neue Jahr

2006-12-30 00:43:52 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

12 antworten

LKW werden in der Regel nach ihrer Größe klassifiziert. In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten:

* Kleinlaster bis 3,5 Tonnen (t) höchstes zulässiges Gesamtgewicht
* Leichte LKW bis 7,5 t
* Mittelschwere LKW bis 12 t
* Schwere LKW (abgekürzt: SKW) in Schweden und Dänemark bis 60 t; in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombiverkehr bis 44 t); in Österreich: Solo-LKW bis 32 t, mit Anhänger: bis 40 t; in der Schweiz: seit 1. Januar 2005 bis 40 t; in den Niederlanden bis 50 t.

Um mit einem LKW fahren zu dürfen, benötigt man je nach zulässigem Gesamtgewicht in Europa die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t), C1 (bis 7,5 t) oder C (mit Anhänger über 750 kg höchstem zulässigem Gesamtgewicht: C & C+E).

Das heisst solange dein Pick-Up unter 3,5t wiedt du ihn mit deinem normalen PKW-Führerschein fahren kannst.

2006-12-30 00:54:50 · answer #1 · answered by Maxpower 3 · 0 0

Auf das Gewicht kommt es nicht an,wenn 2/3 des Wagens Ladefläche sind kannst du ihn als LKW anmelden

2006-12-30 00:47:34 · answer #2 · answered by King of Queens 3 · 1 0

Stelle diese Frage den Finanzämtern des Bundeslandes, in dem Du das Fz. zulassen willst.
Hier in NRW kann es passieren, daß Du es als steuerbegünstigten LKW zulassen kannst oder---- als Pkw zulassen musst.
Dann kannst Du richtig "löhnen"......
Die Politiker /Bundesfinanzhof schieben sich in dieser Frage die Verantwortung schon seit Mai 2004 gegenseitig zu.....und zurück.
Es gilt das - eigentlich- EU- Recht und viele Nutzfzge über 2,81 t zul. Ges. Gew. müßten wie LKW versteuert werden.! Aber unsere Politiker finden immer irgend einen Schlupfweg, um uns EU- Bürger mit Wohnsitz innerhalb der BRD gesondert ( mit "nationalem Recht")
abzuzocken.....
Ja zur EU- aber nur dort, wo wir noch nicht gelernt haben, per "nationalem Recht" die Bürger abzuzocken!!!

2007-01-02 06:24:47 · answer #3 · answered by FUTURA 4 · 0 0

Hatte das selbe Problem mit einem Citröenkastenauto,das Auto wurde später zu gelassen als LKW,da das Auto eine Trennwand hinter dem Fahrer und Beifahrer hatte,dazu kommt noch das er dann total billig(101 EUR) in der Steuer war
Frohes Neues Jahr.

2007-01-01 10:16:28 · answer #4 · answered by Flower Power 2 · 0 0

Ein Kraftfahrzeug ist dann ein Lastkraftwagen, wenn es ausschliesslich zur Güterbeförderung geeignet und bestimmt ist. Größe und zulässige Gesamtmasse spielen da keine Rolle.
Die Post hat für ihre Landzusteller z.B. Renault Kangoo, die hinten keine Sitze, keine Befestigungsmöglichkeit dafür, keine Sicherheitsgurte und keine Seitenscheiben haben. Diese Fahrzeuge stammen natürlich technisch vom Pkw ab, sind aber Lastwagen. Die Post spart damit ´ne Menge Kfz-Steuern.
Bei einem Pickup dürfte es also keine Schwierigkeiten geben.

2007-01-01 07:06:35 · answer #5 · answered by Asentreuer 4 · 0 0

in ösiland ab 3,5 tonnen gesammt gewicht (höchstzul)

2006-12-30 22:26:53 · answer #6 · answered by rittergunnibert 2 · 0 0

ab 3,5to. zulässigem Gesamtgewicht, wenn er nach der Bauart als Transportmittel ausgelegt ist.
die antworten hier zum kringeln

2006-12-30 17:25:00 · answer #7 · answered by Georg R 3 · 0 0

Hi, wir hatten damals einen Postgolf.Die Rückbank musste raus, uns später mussten wir die hinteren Seitenscheiben durch tolle Stahlplatten ersetzen.Liegt immer an der jeweiligen Behörde und wie der Sachbearbeiter am morgen ******* hat.Das hier könnte Dir weiterhelfen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=32354

MfG Sven

2006-12-30 01:11:02 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Ab 3, 5 t. Gesamtgewicht.

2006-12-30 00:51:37 · answer #9 · answered by Wilken 7 · 1 1

Ab 1000Kg

2006-12-31 11:44:40 · answer #10 · answered by funki girl 1 · 0 1

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