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Ich bin Studentin und habe so an die tausend jobs nebenher!! Einer ist auf Minijob-basis, einer auf Lohnsteuerkarte, einige auf Gewerbeschein und dann sind da noch die einmaligen Jobs. Ich habe keine Ahnung, wieviel ich verdienen darf, ob ich irgendwas abführen muß, ob ich mich schon strafbar mache etc. Ich suche also Jemand, der davon WIRKLICH Ahnung hat (im Internet recherchieren kann ich selber, aber die Fälle dort sind zu allgemein), es vielleicht beruflich macht und mir die Sache erklärt.
Im Gegenzug könnte ich bei Bildbearbeitungfragen, Fotografieproblemen oder so helfen!!!

2006-12-27 03:15:00 · 6 antworten · gefragt von Giada V 2 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

6 antworten

Ich kann Dir nur einen guten Rat geben, bevor Du hier irgendwelche Laieninformationen erhälst. Wende Dich an einen Steuerberater vor Ort. Es gibt auch Lohnsteuerhilfevereine, die Dir gegen eine geringe Gebühr kompetent helfen.

Da Du aber einen Gewerbeschein hast - wofür auch immer - bist Du ja normalerweise auch verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen. In Deinem Fall ist kompetente aktive Hilfe angesagt. Jemand, der Deine Unterlagen sichten kann, also vor Ort ist. Vielleicht kann Dir auch der Lohnsteuerhilfeverein eine kompetente Person empfehlen.

2006-12-27 03:24:12 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 1

Bei so vielen Nebenjobs kann das Studium ja nur auf der Strecke bleiben.Tja so wie es aussieht hast Du oder Dein Arbeitgeber schon Steuern hinterzogen(Bzw.Sozialversicherungsbeiträge)Aber der Reihe nach.Minijob und Steuerkarte geht schon mal garnicht.Beim Minijob darf Du übers ganze Jahr gesehen nur 12x400 Euro verdiene.Auch ein gezahltes Weihnachtgeld würde da schon den Rahmen sprengen und zu einer Sozialversicherungspflicht führen.
Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein lassen sich ohne Probleme vereinbaren(melde z.B. ein Nebengewerbe an-Du studierst ja noch und da sollte mann sich hauptsächlich dem Studium widmen).Für das Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte (achtung Jobs ausserhalb eines normalen Beschäftugungverhältnisses unterliegen der Genehmigungspflicht des Arbeitgebers) führt Dein Arbeitgeber ganz normal die Sozialabgaben ab,für Dein Gewerbe machst Du am ende Deines Geschäftsjahres eine Einnahme-Überschuss Rechnung.Die gibst Du dann mit Deiner Einkommenstuererklärung am Jahresende(oder spähter)ab.Solltest Du Dich nicht beim Finanzamt von der Umsatzsteuer befreit haben musst Du natürlich auch noch selbige regelmäßig abführen.So ist doch ganz einfach.Für alles weitere würd ich dann einen Steuerberater aufsuchen

2006-12-27 04:50:09 · answer #2 · answered by infobroker 2 · 1 0

erster Job mit Lohnsteuerkarte ist ok; ggf. Sozialversicherungsbefreiung, wenn das Studium im Vordergrund steht (AOK fragen).
zweiter Job als Mini-Job geht auch klar (aber nur einen und max. 4800 € p.a.). In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Pauschalabgaben von bis zu 30% (ggf. teilweise Befreiung möglich).
einige auf Gewerbeschein ist auch ok. Hier muß eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung aufgrund der lfd. Aufzeichnungen von Einnahmen und Ausgaben gemacht werden. Die Größenordnung wird wohl Euro 17.500,00 nicht überschreiten, dass die Kleinunternehmerschaft (§ 19 UStG) zutrifft. Rechnungen dürfen nicht mit USt-Ausweis geschrieben werden, Vorsteuern dürfen nicht abgezogen werden.
Wenn die Summe der Einkünfte (auf Lohnsteuerkarte abzgl. Arbeitnehmerpauschale und Werbungskosten; Gewinn aus der Überschußrechnung; MiniJob zählt nicht mit) abzüglich der Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen - Krankenversicherung etc.) 7.663,00 nicht übersteigt, fällt keine Einkommensteuer an. Einbehaltene Lohnsteuern (Job auf Steuerkarte) werden auf die Einkommensteuer angerechnet, Ist diese höher als die Jahressteuer, erfolgt durch Einkommensteuererklärung Erstattung des zuviel gezahlten Betrages. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von Euro 24.500,00 an.
Sollte einer der "tausend Jobs" Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein sein, gibts hier noch einen beachtenswerten Freibetrag.

2006-12-28 09:15:14 · answer #3 · answered by Advicer 3 · 0 0

wenn du einen richtigen profi suchst, der dir bei deinem jobchaos helfen kann, wende dich doch an einen steuerberater deines vertrauens. auch deine krankenkasse kann dir begrenzt auskunft geben. einfach mal anrufen.

2006-12-27 03:25:51 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 1

Bei so vielen verschiedenen Jobs kann man ohne genaue Kenntnis der einzelnen Beschäftigungen keine richtige Information geben. Und dazu noch die Selbstständigkeit. Du mußt das entweder von deinem Hauptarbeitgeber - der über jeden weiteren Job ja sowoeso informiert werden muss - oder aber bei deiner Krankenkasse erfragen. Die können das dann genau ausrechnen. Sowohl was die Lonsteuer betrifft, als auch die Sozialversicherung.

2006-12-27 03:28:06 · answer #5 · answered by ? 6 · 0 2

400 Euro im Jahr sind steuerfrei, alles andere muss versteuert werden. Üblicherweise läuft das dann alles über die jährliche Steuererklärung.
Wenn Du ein Gewerbeschein hast, gilt das genauso. Jedoch kannst Du Ausgaben dann auch steuerlich absetzen.

2006-12-27 03:19:02 · answer #6 · answered by LuckyConny 7 · 0 3

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