English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ich habe ein Grundstück, das einen so hohen Einheitswert hat, dass dieser den Verkehrswert erreicht (dementsprechende Steuer). Was muss ich dem Finanzamt klarmachen, damit die den Einheitswert korrigieren? Es war ein Betriebsgebäude, ist heute als Wohn- und Bürohaus vermietet. (miese Mieten).
Wäre echt begeistert, wenn mir einer helfen könnte, da ich mir keinen Steuerberater leisten kann.

2006-12-26 09:39:14 · 3 antworten · gefragt von RogerR 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

3 antworten

Kann ich kaum glauben, dass die Werte nahezu übereinstimmen sollen. Die Politik will da zwar hin, aber noch sind wir nicht soweit.
Wenn die Bewertung wirklich so sein sollte, braucht man keinen Steuerberater, sondern einen guten Rechtsanwalt. Der ist für Mitglieder des Haus -und Grundbesitzervereins kostenlos.

2006-12-26 10:24:19 · answer #1 · answered by Merlin 4 · 0 0

Bei der Ausgabestelle des alten Einheitswertbescheides eine Neubewertung beantragen. Ich würde sogar hingehen und mit dem Sachbearbeiter sprechen. Wenn man Glück hat, gibt er sogar einjen Tipp was man in dem Schreiben erwähnen muß. Winkt er schon vorher ab, braucht man sich die Mühe mit den Schreiben sparen.
Haus- und Grund gibt zwar Rechtsberatung und einen Tipp, aber man muß Mitglied sein. Anwälte sind für mich nur der letzte Ausweg.

2006-12-26 20:55:54 · answer #2 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Hier in der Schweiz würde auf Antrag eine Neu-Einwertung stattfinden. Frage doch das Finanzamt direkt, wie genau Du eine Neu-Einwertung beantragen/verlangen kannst. Das Amt ist verpflichtet, Dich darüber klar zu informieren, und das gilt in D natürlich genauso!

2006-12-26 18:10:28 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 0 0

fedest.com, questions and answers