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Hartz IV und Umzug in eine evtl. andere Stadt:
Ich habe hier schon einmal gepostet und weiß nun näheres vom Arbeitsamt:also mein Mann ist arbeitslos und ich kann aus gesundheitlichen Gründen mehr arbeiten gehen(icxh bekomme nun laufend Hartz IV; bei meinem Mann wird sich das aber in der Zukunft sicher ändern, da er wieder Arbeit haben wird.
Wir bekamen einen Zettel mit worauf stand das wir pro qm 4,86 (kalt)rechnen dürfen.Wir können uns eine Wohnung suchen von 90 - ca.105 qm (zwei Kinder)
Meine Frage:ist das richtig, das das Arbeitsamt dann die Kaltmiete bei 90 qm wären das umgerechnet 437,40 EUR, oder bis 105 qm = 510,30 EUR kalt übernimmt?
Da sind dann aber noch kein Nebenkosten drin!!!
Wir würden gerne hier aus dem Dortmunder Norden raus,evtl.gerne Oberhausen.Muß aber nicht sein.Würde das Amt auch einen Wechsel genehmigen?
Weiß im Moment keinen Rat, als hier zu fragen.Vielleicht ist es besser nochmals genau nachzufragen.Wir haben schon ein paar Angebote im Netz gefunden.
Danke.
Orc

2006-12-21 08:50:54 · 8 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

8 antworten

Ein Umzug wird von Hartz IV nur dann genehmigt wenn ein Wohnungswechsel notwendig wird oder ist und das ist er nur wenn einer von Euch beiden oder beide Arbeit in einer anderen Stadt bekommen würden. (muss nachgewiesen werden) Generell könnt ihr hinziehen wo ihr wollt müsst euch aber in der betreffenden Stadt erkundigen was ihr dort an m² haben dürft und wie teuer. Allerdings müsst ihr dann den Umzug alleine ohne Hilfe vom Amt bewältigen das heißt ihr bekommt keinerlei Unterstützung. Sollte eure jetzige Wohnung nicht angemessen also zu teuer sein und das Amt verlangt den Umzug dann muss das Amt auch den Umzug bezahlen. Tut mir leid das ich Euch nichts besseres mitteilen kann.

2006-12-21 09:02:40 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

die höhe der zuschüsse bekommst du nur über das amt deiner zukünftigen heimat mitgeteilt. ich würde umziehen solange ihr beide noch arbeitslos seit. den umzug bezahlt das aa, wenn einer von euch einen job in der neuen stadt bekommt. da frag mal die umzugsunternehmen, die kennen sich da gut aus.

viel glück

2006-12-21 09:06:53 · answer #2 · answered by Ronald P 2 · 1 0

Wenn Ihr WILLKÜRLICH umzieht, ohne dass ein Bedarf vorliegt, muss das AA erst einnal GAR NICHTS. DIe Kostenübernahme solltet Ihr Euch also schriftlich zusichern lassen.

Wenn wegen der Kinder ein Bedarf vorliegt, muss das AA die Umzuskosten (so sie sich im Rahmen halten), und in Zukunft die neue Miete und auch einen Anteil an den Heizkosten übernehmen. Die Heizkosten werden nicht vollständig bezahlt, sondern nur pauschaliert. Strom-, Telefon- und Internet-Kosten sind komplett Privatsache, können aber eventuell mit den Umzugskosten verrechnet werden, was die Anschlussgebühren angeht. Die laufenden Kosten wiederum sind Privatsache.

Du kannst nur versuchen, wegen der Kinder einen Wohnungswechsel zu beantragen, ansonsten bleibt alles so, wie es ist.

2006-12-21 09:06:09 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

Kaltmiete ist kaltmiete. Natürlich werden auch noch die nebenkosten übernommen, aber die weiß man ja vorher nicht und deshalb gibt das amt als richtlinie eben die kaltmiete vor.

2006-12-21 08:58:08 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn Dein Mann dann wieder Arbeit hat, wird das Arbeitsamt die Miete so nicht übernehmen. Da gibt es dann ev. einen Mietzuschuss. Aber es gibt für jede Gegend bestimmte Festbeträge was die Mietübernahme betrifft. Du musst dort fragen, wo ihr wohnen wollt.

2006-12-21 08:58:00 · answer #5 · answered by ? 6 · 1 0

Es muss nicht so teuer sein. Du kannst jederzeit die Kosten zu senken. Zum Beispiel, versuche dein Umzug bei http://de.clicktrans.com/ auflistet. Nach der Auflistung erhaltest du Angebote von Transportanbietern, und dann kannst du wählen welche die Beste für dich ist. Die Preise sind in der Regel deutlich niedriger im Vergleich zu üblichen Preisen.

2017-03-14 08:39:51 · answer #6 · answered by Agathe 1 · 0 0

Sie müssen ohnehin Das Arbeitsamt um Erlaubnis fragen, dann könnes Sie auch dies klären.

2006-12-21 09:39:38 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Soweit ich weiß, wird nur die Miete bezahlt, die Warmmiete, für Stromverbrauch müßt ihr selber aufkommen, aber alles was an Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet ist, wird von der Arge entsprechend bezuschußt. Dazu werdet ihr noch ein Zusatzblatt ... ich glaube 2.2 der Arge vom Vermieter ausfüllen lassen müssen.
Der Zuschuß ist je nach Wohnort unterschiedlich. Man kann keinen Arbeitslosen einfach obdachlos werden lassen, weil er in Ort A keine Arbeit findet, aber relativ günstig wohnen kann, andererseits könnte der AL in einer großen Stadt (Ort B) eher die Chance haben, Arbeit zu finden, aber kann sich die Whg. nicht leisten, weil die Mieten so horrend sind.
Der Umzug wird dann finanziert, wenn die Entfernung der alten Whg. zur neuen mehr als 70km beträgt. Dann aber auch nur die Mietkosten für LKW/Tansporter/Bus, wie auch immer, aber für die Spritkosten müßt ihr widerrum aufkommen. So ist es in RP, ich weiß leider nicht, ob es da auch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt.
Unbedingt vorher schlau machen, auch was Kaution anbelangt, die wird als Darlehen vorgestreckt, solange beide H 4 bekommen. Geht einer der beiden arbeiten, muß das Darlehen in einem Rutsch zurückgezahlt werden.
Hoffe, dass es einigermaßen Durchblick gebracht hat, obwohl ich es nicht ganz glaube, deshalb bitte bei der zuständigen Arge schlau machen, bei beiden.

2006-12-21 09:16:16 · answer #8 · answered by hoike 4 · 0 0

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