English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Wenn möglich, bitte kein "Beamtendeutsch".

2006-12-20 18:38:13 · 6 antworten · gefragt von Schnuckel 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

6 antworten

Die GewSt ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, weil diese den Multiplikator (Hebesatz) auf den (modifizierten) Gewerbeertrag selbst festlegen können. Der Hebesatz liegt aktuell zwischen 200% und 490%. Im Bundesdurchschnitt liegt er bei ca. 430%. Im Ergebnis bedeutet dies eine Belastung mit GewSt. von ca. 17%.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Einzelunternehmer und Personengesellschaften Freibeträge in Anspruch nehmen können, die bis zu ca. 49.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann die GewSt überwiegend auf die persönliche ESt des Unternehmers angerechnet werden, sofern er ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft betreibt.

Zu beachten ist, dass Kapitalgesellschaften den genannten Freibetrag nicht in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus erfolgt keine Anrechnung der GewSt. auf die Einkommensteuerschuld des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft.

Sollte das Unternehmen in mehreren Gemeinden Filialen haben, wird der oben genannte Messbetrag für die betroffenen Gemeinden anhand eines Verteilungsschlüssels aufgeteilt. In diesem Fall sind die Teilbeträge an Gewerbesteuer an mehrere Gemeinden zu bezahlen.

2006-12-21 07:49:26 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 0 1

Grundsätzlich liegt der Gewerbesteuer-Freibetrag bei 24.500 Euro pro Jahr für natürliche Personen und Personengesellschaften. Bis 72.500 € gibt es eine Steuerstaffel.

Bei Kapitalgesellschaften setzt sofort die Gewerbesteuer-Formel mit einer Steuermesszahl von 5 % ein. Hier gibt es keinen Freibetrag. (Ausgleich für die Absetzbarkeit der Lohnkosten des Geschäftsführers.)

Gewerbeertrag
(- Freibetrag)
x Steuermesszahl von 1-5 %

2006-12-22 02:38:39 · answer #2 · answered by studentenkindchen 4 · 1 0

Michael K meint es gut mit den Gewerbetreibenden, der Freibetrag macht aber nur Euro 24.500 aus (wie Studentenkindchen richtig angemerkt hat).

Grundsätzlich ist die Gewerbesteuer von den Unternehmern zu zahlen, die einen Gewerbebetrieb haben (z.B. Handwerker, Einzelhändler etc.). Keine Gewerbesteuer zahlen Feiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, beratende Betriebswirte (nicht zu verwechseln mit "Wirtschaftsberatern") etc.

Die Gewerbesteuer soll als Kommunalsteuer ausgeweitet werden, in dem aus dem Bemessungswert der Einkommensteuer (und Körperschaftsteuer) - das sog. "zu versteuernde Einkommen" - die jeweilige Stadt oder Gemeinde einen Zuschlag zur Einkommensteuer erheben kann (dann nicht nur von den Gewerbetreibenden, sondern von allen).

2006-12-24 21:05:23 · answer #3 · answered by Advicer 3 · 0 0

Ab dem Moment wo die Firma als Gewerbebetrieb eingetragen ist und bilanziert oder Einnahmenüberschußrechnung macht.
Der Gewinn, und die Dauerschulden entscheiden über die Höhe der Gewerbesteuer. Darüber gibt es vom Finanzamt einen Gewerbesteuer-Meßbescheid. Der geht auch an die Stadtverwaltung und von dort kommt dann der Gewerbesteuerbescheid und der Bescheid über die Vorauszahlungen für das Folgejahr. Auch Freiberufler unterliegen in den meisten Fällen der Gewerbesteuer. Es gibt hier aber eine Reihe Ausnahmen z. B. bei lehrenden Tätigkeiten.

2006-12-21 02:45:48 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 2

Es gibt Freibeträge. Die kannst du im Gewerbesteuergesetz nachlesen. Es waren für eine Einzelfirma mal 56.000,-- EUR (dieser Stand ist allerdings schon etwas älter). Ich bin mir aber nicht sicher. Am besten im Gesetz nachlesen und vor allem vom Steuerberater beraten lassen.

2006-12-21 02:42:02 · answer #5 · answered by poni7880 3 · 0 3

ab erträgen von 72.000 euro

2006-12-21 02:41:15 · answer #6 · answered by susi q. 5 · 0 3

fedest.com, questions and answers