Deine Mietkosten haben überhaupt nichts mit den erzielten Mieteinnahmen zu tun!
Für vermietete Immobilien musst du bei der Einkommenssteuer ein extra Formular ausfüllen.
2006-12-14 07:50:25
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answer #1
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answered by mellertime 2
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Die Mieteinnahmen werden in der Steuererklärung in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) erfasst und müssen als Einküfte versteuert werden.
Gegengerechnet werden Aufwendungen für die vermietete Wohnung (Reparaturen, Abschreibungen, Zinsen für Hypothekenkredit). Ganz genau kann Dir das ein Steuerberater erklären und ausrechnen.
Steuermindernd würde sich eine Vermietung nur auswirken, wenn Du Verluste schreibst, also die Kosten der vermieteten Wohnung höher sind als die Mieteinnahmen.
2006-12-14 07:53:48
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answer #2
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answered by Dust in the Wind 3
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Die Vermietung könnte schon interessant sein, da Du geschrieben hast, die Wohnung (die jetzt vermietet werden soll) sei fremdfinanziert.
Bisher konntest Du nichts im Zusammenhang mit der Wohnung steuerlich geltend machen, evtl. mit Ausnahme der Eigenheimzulage.
Mangels Selbstnutzung würde die aber dann wegfallen.
Es kann sich leicht ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen ergeben, wenn auch konsequent alle Aufwendungen, die mit der - vermieteten - Wohnung zusammenhängen (Wohngeld, Zinsen, Abschreibungen ohne Grundstücksanteil, Instandhaltungskosten etc.) erfasst und erklärt werden. U.U. gibt´s dann sogar Geld vom Finanzamt zurück.
2006-12-17 11:01:44
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answer #3
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answered by Advicer 3
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Ehe Du eine Wohnung mietest, frage erst einen Steuerberater. U. Umständen fallen neue Steuern an, wenn Du die Wohnung nicht selbst bewohnst. Sonst Anlage V. Eigene Miete nicht absetzbar.
2006-12-15 04:12:57
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answer #4
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answered by Sprendlinger 7
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mieteinkünfte verhalten sich wie andere einkünfte auch und werden auch so versteuert.deine persönlichen ausgaben,wie z.B. deine eigene miete sind unerheblich.
2006-12-14 15:36:51
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answer #5
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answered by sarah 1
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Selbstverständlich musst du die Mieteinnahmen versteuern. Gleichzeitig kannst du aber auch Abschreibungen und Werbungskosten (dazu zählen auch die für die Finanzierung zu zahlenden Zinsen) gegenrechnen. wenn du noch nicht lange im Besitz der Immobilie bist und auch nicht vorhast, diese bis in alle Ewigkeiten zu behalten, kannst du auch die degressive Abschreibung nutzen. Sobleibt unterm Strich sogar noch etwas für dich über, vorausgesetzt du zahlst in deinen Hauptberuf genügend Steuern. Frag doch einfach mal deinen Steuerberater oder besorge dir den Taxman von Lexware, da bist du bestens mit bedient. Sehr hilfreich ist auf alle Fälle auch der Konz, mit seinen ganz legalen Steuertricks (Buch), der wird jedes Jahr an die tatsächliche Situation des Steuerrechts angepasst.
2006-12-14 09:50:45
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answer #6
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answered by Ostfriesenkind 2
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deine Miete gehört zu den privaten Lebenskosten und sind steuerlich nicht relevant!
Deine Mieteinnahme ist steuerpflichtig. Natürlich können Kosten wie AFA, Unterhaltung, Reparaturen etc gegengerechnet werden, aber es kommen irgendwelche "Gewinne" raus, die versteuert werden müssen. Wie hoch dein Steuersatz ist, hängt von dem Gesamtbetrag aller Einkünfte ab. Einfachheitshalber geh doch einfach davon aus, dass du etwa 7000€ pro Jahr mehr zu versteuern hast als bisher. Mit einem Spitzensteuersatz von etwa 35 % bist du auch der sicheren Seite...
ist noch etwas komplizierter, aber zu handeln! Anlage V...
2006-12-14 08:28:35
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answer #7
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answered by Michael K. 7
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Als Einkünfte aus Verpachtung und Vemietung abzgl deiner Ausgaben. Da gibt es extra ein Formular zu deiner Est-Erklärung.
2006-12-14 08:05:31
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answer #8
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answered by Laredo 6
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Hallo,
dummerweise können Miete und Mieteinnahmen nicht gegeneinander verrechnet werden. Dein Einkommen erhöht sich somit um die monatlich eingenommenen 800€. Die Mieteinnahmen müssen voll versteuert werden - ist so als hättest du einen 800€ Nebenjob. Nur Sozialabgaben müssen natürlich nicht abgeführt werden. Allerdings kannst du auch alle anfallenden Kosten für Instandhaltung der Wohnung von der Steuer absetzen.
Grüße :-)
2006-12-14 08:02:49
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answer #9
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answered by mausepfote75 4
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Das kann dir nur ein Steuerfachmann sagen der Wohnanlagen
betreut.Auskunft Branchenbuch.So habe ich es gemacht und
bin dabei gut gefahren,
2006-12-14 08:00:31
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answer #10
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answered by akdeniz 5
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