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Eine Person möchte einer anderen Personen, mit der sie nicht verwandt ist eine Eigentumswohnung zukommen lassen. Was ist steuerlich günstiger: Schenkung zu Lebzeiten oder Erben?

2006-12-11 09:30:52 · 8 antworten · gefragt von Florian Koenig 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

8 antworten

das ist identisch! Die Schenkungssteuer ist genauso hoch wie die Erbschaftssteuer! Da es bei Nichtverwandten praktisch keine Freibeträge gibt, ist bei legaler Schenkung die Steuerlast ziemlich hoch.
unten ein Link zum Thema

2006-12-11 09:42:02 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 5 1

Erben ist Erwerb von Todes wegen, Schenkungen erfolgen unter Lebenden. Die hieraus zu ziehenden steuerlichen Konsequenzen sind identisch mit der Ausnahme, dass für die Erbschaftsteuer der Erblasser nicht mehr herangezogen werden kann.

Bei einer Eigentumswohnung (ETW) gilt als Bemessungsgrundlage für die E+S-Steuer der sogenannte "Bedarfswert" (weil er nur bei Bedarf ermittelt wird). Die durchschnittliche Kaltmiete der letzten 3 Jahre wird mit dem Faktor 12,5 multipliziert. Von dem verbleibenden Betrag werden 0,5% je Lebensalter der ETW (max. 25%) abgesetzt. Der verbleibende Betrag ist der Bedarfswert.

Bei Personen, die nicht miteinander verwandt sind, gilt die Steuerklasse III. Macht der Bedarfswert z.B. € 40.000 aus, wird ein Freibetrag von € 5.200 gewährt. Der verbleibende Betrag von € 34.800 wird (bis zu € 52.500) mit 17% Schenkungsteuer besteuert (bis € 256.000 23% usw. bis zu 50%).

2006-12-11 12:17:36 · answer #2 · answered by Advicer 3 · 4 0

YC-Kollege Advicer hat die steuerliche Handhabung zutreffend geschildert.
Aber es gibt einen Grund, jetzt zu schenken. Die Bedarfsbewertung für Immobilien wird nämlich aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wohl bald geändert. Das bedeutet eine höhere Bewertung und mehr Steuer.
Jetzt schenken, bevor die Änderung inkraft tritt, ist m.E. somit sinnvoll.

2006-12-12 03:19:23 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Schenken - jedoch mit notariell bestätigter Urkunde, damit es später keinen Ärger mit den Aasgeiern gibt!

2006-12-11 09:49:55 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 2

Vermache doch die Wohnung einer Stiftung und gib der Person ein lebenslanges Wohnrecht. Sobald Du von uns gegangen bist , zeigt sich moeglicherweise die Gier bei der betreffenden Person und sie verkauft die Immobilie. Dann kannste die Bude gleich verkaufen und das Geld verjubeln. Jeder Mensch muss sich ueber eines im klaren sein, dein letztes Hemd hat keine Taschen. Also wirst Du nichts mitnehmen.
Mein Motto ist. Der letzte check den Ich schreibe, platzt.

2006-12-11 14:33:46 · answer #5 · answered by Mike E 2 · 0 1

Also ich würde sie weiter nur für jeden Besuch bezahlen.

2006-12-11 09:38:46 · answer #6 · answered by heide_roeschen 2 · 0 3

Schenken zu Lebenszeit , glaub ich.

2006-12-11 09:36:26 · answer #7 · answered by ananakion 2 · 1 4

Frag eine Steuerberater oder Notar!
Der kann Dir dabei helfen!
Steuern zahlst Du so oder so!
die Schenkungssteuer ist mittlerweile fast an die Erbschafftssteuer angeglichen!

2006-12-11 09:35:52 · answer #8 · answered by der brummifahrer 5 · 0 5

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