ich würde auch sagen du 5 und deine frau 3, aus dem einfachen grund weil unterm strich immer das gleiche raus kommt, nämlich steuerberechnung nach EStG und in deinem Fall halt Zusammenveranlagung. Die Steuerklasse hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Höhe der Steuern nach der Einkommensteuererklärung, entscheidend ist die Klassenwahl nur für den Lohnsteuerabzug im Angestelltenverhältnis (Quellensteuer) und der ist bei Klasse 3 ja erheblich geringer. Somit zahlt ihr am Ende die gleiche Einkommensteuer aber habt aber unterhalb des Jahres einen höheren Auszahlungsbetrag zur Verfügung da die monatl. Lohnsteuer deiner Frau geringer ist in Klasse 3. Am Ende wird dann ja wie gesagt sowieso alles zusammengerechnet (§26b EStG) und nach der Formel in §32a EStG besteuert.
@wolfgangt1978: höherer auszahlungsbetrag also er 5 und frau 3 ist in jedem fall cleverer, denn ich kann immerhin den betrag den ich dadurch mehr zu verfügung habe unterhalb des jahres anlegen und ihn im sinne von tagesgeld zu beispielsweise 3% verzinsen... habe ich weniger geld zur verfügung und muss auf meine steuererstattung warten hat der staat das geld unterhalb des jahres und du gibst ihm damit sozusagen einen zinslosen kredit
@mark s: ich hab noch nie erlebt, dass eine zusammenveranlagung ungünstiger ist als einzelveranlagung, denn rein rechnerisch und auch praktisch ist sie immer, gerade wegen des progressionsvorteiles, vorteilhafter, schlimmstenfalls gleichwertig, nämlich dann, wenn beide auf den cent das gleiche verdienen. Dafür muss man wissen, dass bei der Zusammenveranlagung das Einkommen addiert wird, aber dann nur die Hälfte versteuert und danach der Steuerbetrag verdoppelt wird, du also immer einen Progressionsvorteil realisierst. Die Sache mit der "Haftung" ist natürlich nur relevant wenn die beiden getrennte Kasse führen... auf der anderen seite ist die zusammenveranlagung aber auch wieder vorteilhaft, wenn der selbstständige verluste macht, denn dann vermindert sich ja auch das zu versteuernde einkommen aus nicht-selbstständiger arbeit
2006-12-09 10:41:54
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answer #1
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answered by Markus D 3
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Du 5
und deine Frau 3
2006-12-09 18:34:29
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answer #2
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answered by Kölner-Ghandi 4
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Da du Selbstständig bist, benötigst du keine Lohnsteuerkarte.
Deine Frau "könnte" die Steuerklasse 3 nehmen aber dann würde sie den Steuervorteil nur beim Splittingverfahren (Zusammenveranlagung) behalten.
Jetzt kommst drauf an was du mit deiner Selbstständigkeit noch als "zu versteuerndes Einkommen" anzugeben hast.
Hier könnte der Schuss nach hinten los gehen, da die Einkommen zusammengerechnet werden und der "Gesamt-Betrag der Einkünfte" euch in eine höhere Steuerprogression hebt.
Denn Du hast ja nur 16%, ab 2007 19% Umsatzsteuer abgeführt.
Als Kleinunternehmer eventuell gar keine.
Solltet ihr bei gewählter Steuerklasse 3/5 oder 5/3 eine getrennte Veanlagung wählen würde deine Frau, steuerrechtlich wieder in Steuerklasse 1 zurück fallen und alle Steuervorteile der Steuerklassse 3 zurückzahlen.
Des weiteren würde deine Frau, bei einer Zusammenveranlagung, wenn sie die Steuerklasse 3oder 5 wählt, auch bei eventuellen Steuernachzahlungen duch deine Selbständigkeit mit haftbar sein.
Es empfihlt sich also eher die Steuerklasse 4/4 zu wählen und dann beim Jahresabschluss (Einkommensteuererklärung) zu prüfen ob eine getrennte Veranlagung oder eine Zusammenveranlgung durchgeführt wird.
Bei Steuerklasse 4/4 wird man zwar weiterbehandelt wie eine ledige Person, man hat damit auch weniger netto im Angestelltenverhältnis aber bei einer zweckmäßigen "getrennten Veranlagung" würde nichts passieren.
Auch deine Frau wäre aus der Haftung deiner Firma "für Privatsteuern" raus.
2006-12-09 19:18:54
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answer #3
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answered by Anonymous
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die frage ist, was für dich "clever" bedeutet! wenn du monatlich so viel geld wie möglich haben magst, dann aber zum jahresende eine steuernachzahlung leisten willst, empfiehlt es sich, wenn deine frau die 3 nimmt und du dann die 5 bekommst. ihr wird dann wenig lohnsteuer einbehalten und du als selbständiger wirst gar nicht zur kasse gebeten.
wenn du aber auf eine eventuelle steuererstattung spekulierst, sollte deine frau die 5 nehmen und du die 3.
diese beiden varianten sind allerdings abhängig von deinen einkünften!
bei der klassenwahl 4+4 ist es ratsam, dass beide monatlich in etwa das gleiche einkommen haben. ist aber nur sinnvoll, wenn beide einkünfte aus nichtselbständiger arbeit haben!
2006-12-09 19:03:21
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answer #4
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answered by Anonymous
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hallo...
derjeniger der monatlich mehr verdient sollte die lohnsteuerklasse wählen die weniger abgaben zu berappen hat. das ist clever. ;-)
2006-12-09 23:24:09
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answer #5
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answered by lucylocke26 2
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...das denkst du dir einfach so...!! :-I
2006-12-09 18:44:42
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answer #6
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answered by blueseach 4
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das hat nicht mit Selbständig oder AN zu tun, sondern mit dem daraus erzielten steuerpflichtigem Einkommen! Faustregel:
4-4 bei ähnlichem Verdienst
3-5 bei unterschiedlichem Verdienst ab etwa 60 / 40, also wenn vom gesamten einer mind. 60 % macht!
Begründung: Bei ähnlichem Verdienst wird bei 3-5 eine Nachzahlung fällig, bei unterschiedlichem bei 4-4 eine zu grosse Steuervorauszahlung! Hat mit der Anrechnung von Grundfreibeträgen bei der Vorauszahlung zu tun (Merke: alle vorab gezahlten Steuern, auch bei AN, sind Vorauszahlungen auf die Steuerschuld. Nach Steuererklärung gibt es nur noch eine Steuerklasse: die 1 nach Grund- oder wie jetzt bei Dir Splittingtabelle)
Ich gebe Seminare zu dem Thema, würde jetzt aber zu weit führen.
Bei Fragen Mail...
2006-12-10 05:42:13
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answer #7
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answered by Michael K. 7
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