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8 antworten

ACHTUNG:

Die Mehrzahl meiner Vorredner haben horrenden Blödsinn geschrieben. Ich finde es geradezu grotesk, dass man zu Fragen des Internationales Steurrechtes Auskünfte erteilt und von Tuten und Blasen nicht mal ansatzweise Ahnung hat.

Also:

Grundsätzlich bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Du Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier hast. Wohnsitz hast Du hier nicht aber eventuell Deinen gwöhnlichen Aufenthalt. Als faustregel hast Du denn in einem Land, wenn Du Dich dort zeitlich zusammenhängend länger als sechs Monate aufhälst (§ 9 AO). Wenn Du unbeschränkt steuerpflichtig bist, mußt Du in D Steuern zahlen...

ABER

Nach dem DBA Italien sind Einkünfte aus selbst. Tätigkeit grundsätzlich im Wohnsitzstaat zu besteuern (Art. 14 I), es sei denn Du übst die Tätigkeit durch eine feste Einrichtung im anderen Land aus. Das kann ich nicht beurteilen.

Solltest Du nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein, kannst Du nach § 49 I Nr. 3 EStG in D beschränkt steuerpflichtigt sein, wenn Du freiberuflich über eine feste Einrichtung hier tätig bist oder eine Betriebsstätte unterhältst. das ist eine ähnliche Frage wie oben und die kann ich auch nicht beantworten. Solltest Du beschränkt steuerpflichtig sein, kommt wieder Art 14 des DBA zum Tragen.

Ergebnis:
Su solltest Deinen fall einem StB vortragen, damit man Nägel mit Köpfe macht..sonst wollen nacher der deutsche und der italienische Fiskus Knete und Prozesse in I dauern noch länger als in D. Ich kenne Unternehmen in D, die haben um Prozesse in I zu vermeiden ihre Konzernstruktur geändert statt zu prozessieren.

UND

Man hat da kein Wahlrecht!

Es gibt eine 183 Tage-Regel aber keine 200 Tage -Regel..und die gilt für Einkünfte aus UNSELBSTÄNDIGER Tätigkeit.

Die Nationalität hat mit dem Besteuerungsrecht in D nichts zu tun..ich denke in I auch nicht, aber das weiß ich nicht genau

2006-12-08 00:09:07 · answer #1 · answered by herr_aus_roissy 3 · 1 0

herr_aus_ hat vollkommen recht

2006-12-09 01:23:51 · answer #2 · answered by thogemei 1 · 0 0

steuerpflichtig in D bist du nur, wenn du hier mind. 6 Monate p.a. wohnst!
Also bist du in Italien steuerpflichtig. Du bist Grenzgänger und bei theoretisch abgeführten Steuern in Deutschland (wird wegen Freiberuf wohl nicht vorkommen) werden diese durch das Doppelbesteuerungsabkommen in Italien angerechnet! (nicht vergessen, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen)

2006-12-06 01:52:44 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 1 1

Wenn man mehr als 200 Tage pro Jahr im Ausland ist, braucht man in Deutschland keine Steuern zu zahlen. Wende dich an einen Steuerberater, dafür gibt es Fachleute..........

2006-12-06 01:30:31 · answer #4 · answered by rolffine 7 · 0 2

In diesem Fall kannst Du es Dir aussuchen, allerdings nehmen sich die Steuern nicht viel.

2006-12-06 01:29:45 · answer #5 · answered by Axel S 3 · 0 2

gehe zum finanzamt und erkundige dich dort die müssen es dir doch sagen

2006-12-06 01:29:43 · answer #6 · answered by mausi&schatzi 6 · 0 2

In dem Land bei dem du die Staatsangehörigkeit hast. Also Italien.

2006-12-06 01:29:37 · answer #7 · answered by Albi 2 · 0 2

Dort wo du dein geld verdienst, es sei du stellst die rechnungen aus italien und läßt das geld nach italien überweisen

2006-12-06 01:29:05 · answer #8 · answered by edelblume 5 · 0 2

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