In der zweiten Abteilung werden alle Lasten und Beschränkungen, die nicht in der Dritten Abteilung einzutragen sind, eingetragen wie z.B. Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Testaments-Vermerke etc. Frage: Welche dieser Lasten und/oder Beschränkungen muss ein Erwerber übernehmen, wenn er das Objekt aus einer Zwangsversteigerung erwirbt? Welche werden gelöscht? Welche kann man als Erwerber später selbständig löschen lassen?
2006-12-05
20:33:18
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gefragt von
peerdondel
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in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Miete & Wohneigentum