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Bei mir werden bald die alten stromfressenden nachtspeicherheizungen durch Fernwärme-Heizkörper ersetzt. Der Vermieter verlangt jetzt noch von mir eine Pauschale von ca. 100,- € für Heizkosten, was ich ja noch verstehen kann, da sich aufgrund des Austauschs ja meine Stromkosten minimieren und die neuen Heizkosten für die Fernwärme vorgesehen sind. Jedoch möchte der Vermieter zugleich eine höhere Miete, mit der Begründung, dass durch den Heizkörperaustausch ein "besseres und behaglicheres Wohnfeld" erzielt wurde und dies anscheinend mit Kosten verbunden sei (?????).
Ich habe keine Ahnung, was damit gemeint ist und ob diese Mieterhöhung rechtens ist?

2006-12-04 20:36:33 · 7 antworten · gefragt von Tomtom 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

7 antworten

Da würde ich auf jeden Fall mal beim örtlichen Miterschutzbund nachfragen.
Eine erhebliche modernisierung der Wohnung mag schon eine Miterhöhung nach sich ziehen, aber da gibt es Richtlinien.
Und dann noch mal extra 100.-€, verstehe ich nicht.

2006-12-04 20:47:37 · answer #1 · answered by > Beate < 6 · 1 1

§ 557
Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.

(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.

(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Alle § BGB
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.6.2001 ( BGBl. I S. 1149 *) m.W.v. 1.9.2001
In deinem Fall unbedingt mit dem ortkundigem Mieterschutzbund sprechen, ob die Höhe ok ist!

2006-12-06 01:39:50 · answer #2 · answered by tim h 3 · 0 0

wenn er nachweisen kann, daß es sich nicht um eine Renovierung bzw. Instandsetzung oder Instandhaltung handelt sondern um eine Modernisierung, dann kann er die Miete erhöhen.
Du kannst es mal probieren, indem Du ihm sagst, daß Du mit dem alten Teil voll zufrieden warst, nur funktionieren soll es halt.
Die beste Hilfe bekommst Du in einer Rechtsberatung entweder bei einem Fachanwalt oder in einem Meiterverein oder Rechtsberatung von den Städten.

2006-12-05 22:20:55 · answer #3 · answered by Lalelu 4 · 0 0

Ja!

2006-12-05 21:08:30 · answer #4 · answered by peerdondel 2 · 0 0

Ein solcher Austausch ist eine Modernisierung mit Steigerung des Wohnwerts und der Vermieter kann 10% der Material-Kosten!!! pro Jahr auf die Miete umlegen!
Das gilt immer, wenn eine Wohnwertsteigerung erreicht wird, also zB neue Doppelfenster statt Einfachverglasung, neues Bad, wenn vorher nicht vorhanden, neue Heizung mit aktueller Technik, wenn vorher Öfen oder Nachtspeicher u.v.a.
Mietrecht halt...

2006-12-05 02:28:20 · answer #5 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Eine Mieterhöhung nach Renovierunge, die die Wohnqualität erhöhen ist im Grundsatz gerechtfertigt.
Frage aber beim Mieterverein mal nach, ob in deinem Fall die Höhe korrekt ist und die Begründung in diesem Fall auch gerechtfertigt ist.

2006-12-04 21:03:53 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 1

Sofort den Mieterverein kontaktieren.
Aber ich denke, vor Mieterhöhungen wirst Du Dich nicht schützen können, da der Vermieter ja sowieso alle drei Jahre 20 % erhöhen darf bzw. zwei Jahre hintereinander je 10 %, und dann wird er die Heizkörper nicht als Grund angeben.

2006-12-04 20:58:15 · answer #7 · answered by nachtigall 5 · 0 2

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