Nicht 100 % - aber da Du dieses Jahr noch bestellt hast, würde ich sagen, daß Dir auch nur die 16 % MwSt. berechnet werden darf - egal, wann die Lieferung erfolgt.
Nachtrag:
Ich habe mich gerade schlau gemacht. Mein gesunder Menschenverstand hat mich im Stich gelassen und Du mußt tatsächlich - wie weiter unten geschrieben - die erhöhte MwSt. zahlen. Da es nicht - wie ich irrtümlich angenommen hatte - auf den Zeitpunkt der Bestellung, sondern der Lieferung ankommt. Sorry
2006-12-01 19:53:17
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answer #1
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answered by Anonymous
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das umsatzsteuergesetz sagt eindeutig aus, dass die umsatzsteuer (auch mehrwertsteuer genannt) dann fällig wird, wenn die ware geliefert wurde!
§ 13 ff UStG
2006-12-01 20:17:50
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answer #2
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answered by Anonymous
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Leider ja.
Es kommt nicht auf den Tag der Bestellung an, sondern auf den Tag der Lieferung, also der Erfüllung des Auftrages. Liegt also die Lieferung in 2007 so ist die höhere Mehrwertsteuer fällig.
2006-12-01 19:54:41
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answer #3
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answered by dimitrios t 1
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Wenn du vom Vertreiber der Maschine keinen Bruttoendpreis genannt bekommen hast , ja, denn eigentlich heißt das Ding Umsatzsteuer und dise wird fällig bei Bezahlung!
Wenn du einen Bruttoendpreis vereinbart hast, ist die Steuerlast nicht Dein Problem!
2006-12-02 03:39:54
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answer #4
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answered by gd3001 3
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nee alles was du in diesem jahr gekauft hast da gelten auch die mehrwertsteuer aus diesem jahr.Darum kaufen doch die meisten jetzt wie bescheuert die elektrogeräte.
2006-12-01 20:03:55
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answer #5
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answered by Nennt Mich Gott 3
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Ausschlaggebend ist das Lieferdatum, es sei denn, im Vertrag ist ein Festpreis ausgemacht. Bei Versandhäusern gilt jedoch die Katalogpreisbindung, das heißt, der im Katalog angegebene Preis ist der Preis für den Endverbraucher, inklusive aller Steuern. Da schlägt die Erhöhung nicht durch.
2006-12-01 20:02:31
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answer #6
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answered by Lucius T Fowler 7
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Wahrscheinlich ja, doch ich würde mich mit dem Händler austauschen und versuchen die 3% mehr wieder runterzuhandeln.
2006-12-01 19:57:54
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answer #7
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answered by Gnurpel 7
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Was du dieses Jahr bestellt hast, bekommst du die Ware auch für den Preis, der zu der Zeit der Bestellung gültig war. Wenn auch erst im neuen Jahr geliefert wird, gilt noch die alte Mehrwertsteuer.
2006-12-01 19:57:25
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answer #8
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answered by Wühlmaus 6
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Ja. Es sei denn, es gibt eine Klausel, die für den Fall den Nettopreis verringert, so dass effektiv der Verkäufer die extra 3% übernimmt.
2006-12-01 19:52:11
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answer #9
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answered by Anonymous
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nein!
du bezahlst den Preis, für den du die Maschine gekauft hast.
2006-12-01 19:51:19
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answer #10
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answered by marga_spaniel 7
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