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Wir haben in unserer Wohnung Gasheizung. Allerdings wird diese abends um 22 Uhr zentral ausgestellt. Und morgens um halb 6 wieder angestellt. Ist das erlaubt?

Für mich ist das schon ne ziemliche Einschränkung in der Wohnqualität. Unser Vermieter meint, das wäre alles gerechtfertigt. Und daran würde auch nichts geändert werden.


Aber man hat ja auch mal Besuch, der länger als 22 Uhr bleibt. Oder was ist mit den Leuten, die nachts arbeiten bzw. spät abends von der Arteit kommen? Oder die, die schon früh aufstehen müssen. Müssen die einfach alle die kalte Wohnung hinnehmen???

2006-11-30 17:52:19 · 16 antworten · gefragt von kati0382 4 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

@löwin Diese 21 Grad sind nach 5 Std ohne Heizung sicher nicht mehr gegeben. Wenn man mal nachts aus dem Bett muß, ist es echt frisch.

2006-11-30 17:57:02 · update #1

@lucy Genauso ist es bei uns auch. Ist eben auch blöd, wenn Baby's in der Whg sind. Alle Eltern kennen das doch: Baby schläft nachts nicht und man trägt es manchmal stundenlang durch die Whg. Und das mach mal, wenn keine Heizung an ist.

2006-11-30 18:19:10 · update #2

@gd3001 Genau meine Meinung. Darum bin ich auch so sauer. Wir bezahlen jedes Jahr unsere Heizkostenabrechnung und gut. Und wenn ich meine, ich muß die Heizung 24 Std am Tag auf voll Stoff laufen lassen, daß ich ne Rechnung von 1.000en Euros habe, ist das doch mein Ding.

2006-12-01 01:48:52 · update #3

16 antworten

Es gibt da wohl schon einige Entscheidungen der Gerichte. 6-22 Uhr scheint danach nicht ausreichend zu sein - siehe hier

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa1.htm

oder hier

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Heizung.htm

und etliche Urteile sind hier aufgeführt:

http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2004/1004/mz_1004_urteile_stichw.html

Fazit: zwischen 6 und 23, evtl. auch 24 Uhr müssen 20-22 Grad erreicht werden, dazwischen darf die Raumtemperatur nicht unter 18 Grad absinken, und auch warmes Wasser muss ausreichend zur Verfügung stehen.

2006-11-30 18:10:46 · answer #1 · answered by You Know Who 6 · 2 0

Mein Vorschlag:

Wende rechne mal durch, ob sich elektrisch zuheizen lohnt.
Es gibt auch kostengünstige mobile Gasheizgeräte, die via Gasflaschen betrieben werden.

Ich Diskutier mit solchen Vermietern nicht mehr, dass lohnt sich nicht. Die lassen sich kaum davon überzeugen, dass die Heizung kaum was spart und das sie einen Schimmelpilz riskieren.

Wenn Du mit Strom zuheizen willst, dann empfehle ich Dir eine Wärmewelle (ab 49 Euro) (spart am meissten und hat eine angenehme Wärme) für den Wohn.- und Schlafbereich, einen Ölradiator für die Küche (ab 29 Euro) , den Flour kannst Du im Regelfall unbeheizt lassen und einen Heizlüfter (ab 9 Euro) für das Badezimmer.

Das geht aber nur, wenn die Wohnung entsprechend elektrisch abgesichert ist, sonst springen dauernd die Sicherungen raus.

Und Du solltest dann den Tarif bei Deinem Stromanbieter entsprechend des neuen Bedarfes umstellen lassen.

Bei den enormen Gaspreisen kann es sein, dass Du dann damit mittlerweile sogar Geld sparst.

Das war bei mir so. Das Stromheizen in Berlin war 20% billiger, als die Gasheizung im letzten Jahr.

Und wenn das so ist, dann lass Deine Wohnung generell von der Heizanlage des Hauses auf Kosten des/der Vermieter/in/s abklemmen (bis auf die Warmwasserversorgung, falls vorhanden). Denn in den Verdunstungsröhrchen verdunsten die Flüssigkeiten auch, wenn man durch Strom zuheizt!

Ich wünsche Dir eine warme Wohnung im Winter und keine Schwachsinnigen (Spar.-) Diskussionen mit irgendwelchen verblödeten Deppen da!

2006-11-30 20:20:35 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Also ich mache meine Heizung Nachts immer aus allerdings auch erst wenn ich ind Bett geh. Habe auch eine Gas heizung kann sie aber selber einstellen wann sie aus geht (Mietwohnung).
Ich finde das nicht fair wenn der Vermieter bestimmen kann wann die heizung aus geht. Was ist wenn da klein kinder mit betroffen sind oder Alte leute die frieren doch auch schnell.

vieleicht kann dir diese seite weiterhelfen www.gesetzsuche.de

2006-11-30 18:06:15 · answer #3 · answered by love18g 2 · 1 0

Das ist mir auch schon passiert.
Ist wohl legal.
Ich habe einen zusätzlichen Ofen angeschafft.

2006-12-02 20:24:45 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Dein Vermieter hat einen Schaden, um es einmal gesittet auszudrücken.

Der Typ ist nur zu Faul, eine vernünftige Kostenabrechnung anfertigen zu lassen, denn die Heizenergie muss eh von den Mietparteien bezahlt werden! Dem würde ich helfen!
Der führt sich auf wie ein Blockwart in den 30ern. Seit wann bestimmen Dritte wann ich ins Bett zu gehen habe und wann ich aufstehe??????

2006-11-30 22:36:41 · answer #5 · answered by gd3001 3 · 0 0

Eine TOTALABSENKUNG ist niemals gerechtfertigt!
Jeder Mieter hat während der ganzen 24 Stunden Anspruch auf eine angemessene Raumtemperatur- ansonsten stellt das einen Mangel an der Mietsache dar.
Auch wir hatten dieses Problem und es ging oft schon gegen 21Uhr los! - Da wurde elektrisch zugeheizt und der Vermieter darf bezahlen!
Allerdins rate ich den Beitritt zum Mieterverein! Die haben da Erfahrungen!

2006-11-30 21:35:37 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Die Heizung muß so eingestellt sein, daß die Wohnungstempereratur zwischen 22 und 6 Uhr nicht unter 21°C sinkt!
Man muß nicht hinnehmen, daß die Wohnung kalt ist. Mein Mann muß morgens um 4 Uhr aufstehen. Unsere Wohnung hat immer die 21°C in der Nacht. Unser Vermieter hat die Heizung entsprechend programmiert.

2006-11-30 18:25:23 · answer #7 · answered by kuchenmacher 6 · 0 0

scheint ok zu sein, steht im Mietvertrag

2006-11-30 18:17:30 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Ist leider ganz legal, bei uns wird der "Saft" ab Mitternacht bis Morgens um 6 abgestellt. Macht sich besonders im Winter schlecht, wenn alles nur auf Frostschutz zentral geschaltet ist und ich morgens um 4 aufstehen muß.

MfG Lucy

2006-11-30 18:15:12 · answer #9 · answered by Lucy B 6 · 0 0

bei fast allen Zentralheizungen gibt es eine Nachtabsenkung, die Uhrzeit, ab wann kann variabel eingestellt werden.Bei uns in der Wohnanlage beginnt die Absenkung ab 23 Uhr.In Bezug auf Energieersparnis ist das Runterfahren der Heizung auch eine sinnvolle Angelegenheit.

2006-11-30 18:09:00 · answer #10 · answered by katze 1 · 0 0

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