English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ich habe schon öfters gehört, dass ausländische Feriengäste keine MwSt bezahlen müssen, wenn sie hier in Deutschland zu Gast sind. Stimmt das? Und falls ja, wie funktioniert das? Muss er erst bezahlen und dann die Rechnung irgendwo einreichen oder steht auf der Rechnung schon keine MwSt drauf und der Vermieter muss das irgendwie ans Finanzamt melden? Und gilt das für Gäste aus allen Ländern oder nur für Gäste aus dem europäischen Ausland?

2006-11-29 02:24:41 · 8 antworten · gefragt von Langnase 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

8 antworten

Die Frage haben andere schon Richtig Beantwortet
Es betrifft aber nur die Waren die hier gekauft werden und ausgeführt werden, bei der Ausfuhr kann Mann die MWST beim Zoll zurück erstatten mit Antrag. Für Übernachtungen und andere Tätigkeiten muss der Gast Selbstverständlich MWST Zahlen es sei denn Sie Rechnen über den Steuerberater mit dem jeweiligen Gastland ab aber dann müssen Sie die MWST Vor finanzieren und Später einreichen

2006-11-29 02:47:06 · answer #1 · answered by willyjo47 2 · 0 0

Der Feriengast muß die MWSt zunächst einmal bezahlen. Bei der Ausreise kann er beim Zollamt diesen Betrag wieder zurückbekommen, wobei er natürlich eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. vorlegen muss. lg

2006-11-29 02:41:27 · answer #2 · answered by mix-chen 1 · 1 0

Hallo,

also deine Info ist nicht falsch !!!!

Siehe Link unten, ist möglich aber aufwendig

2006-11-29 02:37:53 · answer #3 · answered by Jimmy 3 · 1 0

Hi,


das ist mir neu, wenn sie in eine Gaststätte gehen oder Supermarkt oder in andere Geschäfte, zahlen sie doch auch die MwSt.

2006-11-29 03:43:33 · answer #4 · answered by Karlchen * 7 · 0 0

also ich kenne das nur ,wenn ausländer aus dem nicht europäischen raum in deutschland etwas einkaufen,elektrogeräte zum beispiel,da gibts vordrucke ,das geschäft muß diesen dann ausfüllen .und bei der einreise ins heimatland muß dieser dann abgestempelt werden (zoll),und beim nächsten besuch legt er dann den abgestempeltn vordruck im geschäft wieder ab und bekommt sein geld zurück,das geschäft muß diesen vordruck dann zum finanzamt weiterleiten.aber für ferienwohnungen da habe ich noch nix gehört.

2006-11-29 02:43:55 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Gerade für Gäste aus dem europäischen Ausland gilt das NICHT, da es in der EU eine Vereinbarung gibt, dass Mehrwertsteuer in dem Land abgeführt wird, in dem sie anfällt. Im Klartext, wenn ein Europäer in irgendeinem europäischen (genauer: Euro-) Land etwas verbraucht oder kauft, dann muss er dort auch die landesübliche Mehrwertsteuer zahlen.

Für außereuropäische Gäste weiß ich's nicht mit letzter Sicherheit; bei Dienstleistungen habe ich noch nichts von einer MwSt-Befreiung gehört. Allerdings habe ich schon manche Geschäfte gesehen, die Waren MwSt-frei für die Ausfuhr verkaufen. Da gibt's dann eine entsprechende Bescheinigung für den Zoll dazu. Besonders üblich ist das aber nicht. Eigentlich nur auf den üblichen Touri-Meilen zu sehen, wo die Läden völlig überteuerte Preise haben.

2006-11-29 02:41:31 · answer #6 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

hä wieso das denn nicht?
dann bekommen sie ja alles billiger???

2006-11-29 02:32:36 · answer #7 · answered by Maracuja 3 · 0 0

nein die müssen genauso wie einheimische die steuern bezahlen

2006-11-29 02:28:36 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

fedest.com, questions and answers