Wenn man eine Ferienwohnung bucht, muss man meist eine Anzahlung leisten und den Rest dann kurz vor Anreise bezahlen. Wenn ich noch in diesem Jahr eine Wohnung fürs nächste Jahr buche, wird die neue MwSt dann fällig für die Anzahlung in diesem Jahr oder die Restzahlung im nächsten Jahr oder gar nicht. Sprich richtet sich die neue MwSt nach dem Datum der Buchung, dem Datum der Zahlung oder dem Datum der Leistungserbringung?
2006-11-29
02:10:00
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6 antworten
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gefragt von
Langnase
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in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Steuern
➔ Deutschland
Also mal ein Beispiel: Ein Gast soll 1000 € für seinen Urlaub im Sommer 2007 zahlen. Im Vertrag steht: "Bitte zahlen Sie die Anzahlung in Höhe von 100 € innerhalb von 2 Wochen und den Rest von 900 € spätestens 3 Wochen vor Antritt". Rechnungsdatum ist 1.10.06
- welche MwSt für die Anzahlung?
- welche MwSt für die Restzahlung?
2006-11-29
02:35:38 ·
update #1