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Wenn man eine Ferienwohnung bucht, muss man meist eine Anzahlung leisten und den Rest dann kurz vor Anreise bezahlen. Wenn ich noch in diesem Jahr eine Wohnung fürs nächste Jahr buche, wird die neue MwSt dann fällig für die Anzahlung in diesem Jahr oder die Restzahlung im nächsten Jahr oder gar nicht. Sprich richtet sich die neue MwSt nach dem Datum der Buchung, dem Datum der Zahlung oder dem Datum der Leistungserbringung?

2006-11-29 02:10:00 · 6 antworten · gefragt von Langnase 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

Also mal ein Beispiel: Ein Gast soll 1000 € für seinen Urlaub im Sommer 2007 zahlen. Im Vertrag steht: "Bitte zahlen Sie die Anzahlung in Höhe von 100 € innerhalb von 2 Wochen und den Rest von 900 € spätestens 3 Wochen vor Antritt". Rechnungsdatum ist 1.10.06
- welche MwSt für die Anzahlung?
- welche MwSt für die Restzahlung?

2006-11-29 02:35:38 · update #1

6 antworten

Der Wechsel von 16% auf 19% richtet sich nach dem Liefer- oder Leistungszeitpunkt.
Da die Leistung erst im Jahr 2007 erfolgt, sind 19% fällig! Für Anzahlung als auch für Restzahlung.

2006-11-30 22:20:40 · answer #1 · answered by Bianca 1 · 1 0

ab nächstes jahr

2006-11-29 10:18:01 · answer #2 · answered by Maracuja 3 · 0 0

Also bei Bekannten war es so, dass sie ihre Anzahlung, die sie 2006 geleistet haben mit 16 % versteuern mussten und der Rest, der 2007 gezahlt wird, muss mit 19 % versteuert werden.

2006-11-29 10:17:26 · answer #3 · answered by jeanny_14 3 · 0 0

Nein, wenn der Vertrag vor der Inkrafttretung des neuen Gesetzes in diesem Jahr fest stand (? Buchung?) muß der Vermieter die alten Konditionen grundlegend berücksichtigen. Es sei denn, in dem Angebot ist die MWSt-Erhöhung bereits be-
rücksichtigt,. Siehe Katalog von????

2006-11-30 10:16:08 · answer #4 · answered by heinz_elo 4 · 0 1

Ich kenne mich zwar mit dem deutschen Steuerrecht nicht aus, aber für gewöhnlich ist der Tag der Rechnungslegung relevant!

Wenn Du also in diesem noch Jahr buchst, schau, dass Du die komplette Rechnung mit dem entsprechenden (Buchungs-)Datum aus dem Jahr 2006 erhälst, auf welcher natürlich die sofortige Anzahlung sowie auch die Fälligkeit des restlichen Betrages (wo dann egal sein dürfte wann der beglichen wird) angeführt ist - dann passt das.

Es ist nur fraglich, ob Du die komplette Rechnung ausgestellt bekommst ... also ein Reisebüro Deines Vertrauens aufsuchen und fragen ob sie so kullant sind das zu tun:)

2006-11-29 10:24:57 · answer #5 · answered by MySign 3 · 0 1

Wenn ein Vertrag mit Zahlungspflicht ab sofort gilt, spätestens jedoch kurz vor einzug dann ist die alte MWST gültig, sollte der Vertrag darauf lauten Anzahlung jetzt, Rest bis zum 15.01.07 so ist das genauso. Wird aber ein Vertrag geschlossen der heute eine Anzahlung erfordert und zu einem bestimmten Datum in neuen Jahr dann werden die 19% fällig.

Achtung das Datum der Leistungserbringung ist nicht wichtig, es ist das Datum und die Art der Leistungsforderung die ausschlaggebend sind ! Muss die Leistung im neuen Jahr erbracht werden so besteht die neue Regelung. Besteht die Pflicht zur Leistung im alten Jahr so gilt die alte MWST.

Achtung bei der Abrechnung, bzw. anrechnung aufpassen das der Betrag vielleicht im neuen Jahr erst gezahlt wird, aber im alten Jahr verbucht werden muss !

Gruß Frank

2006-11-29 10:16:48 · answer #6 · answered by mrobelx 3 · 0 1

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