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Mieteinnahmen werden wie alle anderen Einkünfte versteuert. Sie werden zu allen anderen Einnahmen dazugerechnet, so dass ein Gesamtbetrag der Einnahmen entsteht. Versteuert wird mit dem nach den Freibeträgen und sonstigen abzugsfähigen Kosten nach Festsetzung des zu versteuernden Einkommens mit dem Steuersatz laut Tabelle! Falls die 6600 die einzigen Einkünfte sind, werden keine Steuern fällig, da Grundfreibeträge existieren.

2006-11-27 07:37:50 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 1 0

Miteinnahmen in Deutschland unterliegen keinen gesonderten Besteuerung. Allerdings können von den Einnahmen diverse Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zum besseren Verständnis vervollständige ich mal dein Beispiel um folgende Fakten:
Kaufpreis: 120.000 Euro
Grundstückwert: 20.000 Euro
Darlehen: 100.000 Euro
Zinsen: 5%
Miteiennahmen 6.600 Euro
Nicht umlagefähige Nebenkosten: 960 Euro

Und nun zur Sache:

1. Zinsen für Finanzierungen: das sind die Zinsen in voller Höhe, die du der Bank für das Darlehen, wenn vorhanden, zahlst. In meinem Beispiel: 100.000 Euro mal 5% = 5.000 Euro.

2. Die Abschreibung für Abnutzung (AfA): das sind zwei Prozent vom Kaufpreis abzüglich des Grundstückwertes. In meinem Besipiel: 120.000 - 20.000 Euro mal 2% = 2.000 Euro

3. Sonstige nicht umlagefähige Nebenkosten: dazu gehören Insatndhaltung, Reparaturen und Verwaltungskosten. Im Beispiel: 960 Euro.

+ 6.600 Euro Mieteinnahme
- 5.000 Euro Zinsen
- 2.000 Euro AfA
- 960 Euro Nebenkosten
= - (minus) 1.360 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Diese Vermietung führt also zu negativen Einkünften. Wenn du also weitere Einnahmen (z.B. Gehalt) hast, verringert sich das zu versteuernde Einkommen um 1.360 Euro, da alle Einkunftsarten miteinander verrechnet werden.

Bei 50.000 Euro sonstigem Einkommen (Single) erhältst du ca. 600 Euro Steuererstattung.

2006-12-01 04:08:53 · answer #2 · answered by joe the question 2 · 0 0

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