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14 antworten

Kommt darauf an, was zwischen Euch vereinbart ist, unabhängig vom Mietvertrag.
Du mußt die Miete jetzt allein zahlen, nehme ich an. Und es dürfte zwischen Euch beiden vereinbart sein, daß er nicht mehr in der Wohnung "wohnt", wie ich verstehe.

Du hast also damit nun die alleinige volle Schlüsselgewalt und kannst bestimmen, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Wenn Du nicht willst, daß er die Wohnung nochmals betritt, mußt Du ihm den Zutritt ausdrücklich verbieten.

Sollte er die Wohnung entgegen Deinem Willen trotzdem betreten, kannst Du ihn wegen Hausfriedensbruch klagen.

2006-11-15 07:14:25 · answer #1 · answered by Enrico 2 · 6 2

Wenn er derjenige war der zuerst die Wohnung verlassen hat, so hat er weder Anspruch auf gemeinsam angeschaffte Sachen, noch hat er das recht, ohne Deiner Zustimmung die Wohnung zu betreten. Seine privat Sachen mußt Du ihm rausgeben, aber den Termin dafür bestimmst Du.Wechsel das Schloss aus. Sollte er Krach machen, rufe die Polizei. Ich kann das so sagen, weil ich es selber erlebt habe. Für Dich alles gute

2006-11-15 16:16:28 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 2

Du kannst ihn nur zur Kasse bitten. Wenn er das nicht will, solltet Ihr gemeinsam eine Änderungskündigung des Mietvertrages betreiben! Dann muß er draußen bleiben aber bis dahin!
Achtung:_ Vermieter nehmen solche Gelegenheiten auch zur "außerordentlichen" Mietanpassung wahr!

2006-11-19 07:47:25 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Ich hoffe, Du hast Dir die Schlüssel für die Wohnung aushändigen lassen..., wenn nicht.. Schloss auswechseln lassen.

Umgehend Mietvertrag ändern.

2006-11-15 15:25:41 · answer #4 · answered by ? 5 · 1 1

Bastelbetty hat recht.
Ich bin ausgezogen und durfte noch 3 Monate die halbe Miete bezahlen.

2006-11-15 15:23:12 · answer #5 · answered by fairyofnorth 5 · 0 0

Ja.Warum änderst Du das nicht.Dann hast Du Ruhe.Er ist aber auch mitverantwortlich.Zum Beispiel bei Renovierungen etc.

2006-11-15 15:14:45 · answer #6 · answered by Clever&Smart 3 · 0 0

Ja er darf die Wohnung weiterhin betreten, da er mit im Mietvertrag steht.
Anders sieht es aus wenn er an den Vermieter eine offizielle Kündigung des Mietverhältnisses eingereicht hat """ und Du dieser zugestimmt hast """.
Sollte dies nicht geschehen sein so seid ihr auch weiterhin "gesamtschuldnerisch" für die Mietkosten haftbar zu machen.
Das bedeutet: Auf dem Zivilrechtsweg kannst Du 50 % der Mietkosten von deinem Freund einklagen.
Dazu ist jedoch der Gang zu einem Rechtsanwalt unerlässlich!!!!!

Eine Mietkürzung weil der Freund ausgezogen ist, darf nicht vorgenommen werden.
Bei Benachrichtigung deiner seits an den Vermieter ist jedoch eine neue Berechnung der Mietkosten für "eine Person" vor zu nehmen.

2006-11-17 07:15:47 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 2

Also ich würde dir empfehlen, wenn ihr euch im Streit getrennt haben sollte, so schnell wie möglich den Mietvertrag auf deinen Namen allein ändern zulassen.

Weil somit hast du dann die Handhabe, wenn er sie ohne das du es willst betritt, ihn anzuzeigen wegen Hausfriedensbruch, ansonsten steht ihm solange er mit drin steht der Freie Zugang zu.

Wenn er noch einen Schlüssel haben sollte, solltest du ihn dir von ihm schnellstens geben lassen. Und vorallem mit dem Vermieter wegen des Mietvertrages reden, wegen Nebenkosten usw. weil du ja nun alleine drin wohnst, wenn es Personen bedingt sein sollte.

2006-11-15 15:22:32 · answer #8 · answered by Jessy 82 1 · 0 1

Rein von der rechtlichen Seite muss er sogar den Mietvertrag kündigen, - und Du bekommst von Deinem Vermieter einen neuen ausgestellt.

DENN (sag ihm das, wenn er zicken macht):

Solltest Du heute keine Lust mehr haben, Deine Miete zu zahlen, kann er in die Haftung vom Vermieter genommen werden!
Solltest Du in der Wohnung was "zerstören", und Du nicht zahlen willst / kannst, - wird er mit haftbar gemacht.

Also, er soll den Mietvertrag ordnungsgemäß kündigen, Dein Vermieter Dir nen neuen Mietvertrag ausstellen - und er soll natürlich nicht vergessen, Dir die Schlüssel zu geben!

Und Deine Frage zu beantworten:
Ja, er darf....er steht ja im Mietvertrag drin...vorausgesetzt er hat noch freien Zugang zu der Wohnung, es wäre also kein Hausfriedensbruch.

2006-11-15 15:18:15 · answer #9 · answered by bastelbetty 3 · 3 4

solange er im vertrag steht ,darf er die wohnung betreten.kannst nichts machen oder ihr tut euch zusammen und besprecht das ganze und ändert den vertrag.ich selber habe das problem auch gehabt.wir haben uns auch getrennt.ich wollte die wohnung allein dann haben und er wollte nicht raus.mit dem vorwand,ne kleinere wohnung zu suchen,mußte ernotgedrungen kündigung mit unterschreiben,denn allein wollte er in wohnung nicht bleiben,weil die ihm zu teuer war.in der zwischenzeit habe ich aber einen alleinigenvertrag unterschrieben,von dem er nichts wußte.und nach 3 monaten war die wohnung meine.vielleicht hilft dir das.

2006-11-15 15:35:41 · answer #10 · answered by sprosse 2 · 0 2

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