Die Kautionsrückzahlung hat nichts mit den neuen Mietern zu tun, jedoch muss dir der Vermieter nicht unmittelbar beim Auszug die Kaution zurückzahlen, sondern kann sich bis zu 6 Monaten dafür Zeit lassen, wenn zum Beispiel nachgebessert werden muss. Auch bei mängelfreier Übergabe muss er die Zahlung NICHT sofort tätigen, da eine Nachfrist u.a. zur Feststellung versteckter Mängel angemessen ist. Wichtig für dich ist aber, dass du VOR deinem Auszug ein von beiden Seiten unterzeichnetes und mängelfreies Abnahmeprotokoll hast, denn dann kann durch die nachträglichen Umbauten des Vermieters kaputt gehen was will, ohne dass du für irgendwelche Beschädigungen verantwortlich gemacht werden kannst...
Dieses Urteil des BGH darf ich in diesem Zusammenhang Euch mal mitteilen:
"Vermieter dürfen einen Teil der Kauiton nach Ende des Mietverhältnisses für austehende Nebenkosten einbehalten. Die Mietkaution sichere auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus einem Mietverhältnis ergeben, so urteilte der BGH in Karlsruhe ( BGH VIII ZR 71/05.
Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zum Ablauf der Verrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung von Nebenkosten zu erwarten ist".
2006-11-09 21:38:14
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answer #1
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answered by Anonymous
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ja er darf es
2006-11-10 05:39:31
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answer #2
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answered by Dennis C 2
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Leider ja, er darf.
Jedoch muss die Kaution weiterhin verzinslich angelegt bleiben und die Zinsen müssen mit Rückgabe der Kaution ausbezahlt werden.
Ebenso muss eine Zinsbescheinigung über eventuell einbehaltene Zinsabschlagsteuer (die Dir jedes Jahr bis zum 31.05. (Abgabetermin Steuererklärung)) ausgehändigt werden.
Einbehaltene Zinsabschlagsteuer kannst Du nämlich mit der Einkommensteuer vom Finanzamt zurück bekommen.
2006-11-10 12:01:21
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answer #3
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answered by Anonymous
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ich habs auch nicht glauben wollen, aber er darf !!!
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf04274.html
das hängt damit zusammen, daß er noch Zeit haben soll, etwaige Ansprüche zu prüfen.
Ich würde trotzdem versuchen, darauf zu drängen, daß die MS bei Auszug zurückgegeben wird, da ja meist eine evtl. Nebenkostennachzahlung sicher immer geringer sein wird, als die Höhe der Mietsicherheit.
2006-11-10 05:41:09
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answer #4
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answered by Kalle 4
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Also bei mir wurde auch die Kaution einbehalten, nur habe ich mit meinem Vermieter die letzte Abrechnung durchgeschaut und mit ihm vereinbart das er nur 200 Euro einbehält falls eine Nachzahlung kommen sollte und nicht das ganze Geld
2006-11-10 05:36:47
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ich hatte bisher 2 Vermieter gehabt - in meinen Augen immer ein Hang zur Kriminalität. Bei beiden musste ich meiner Kaution hinterherlaufen.
Lass Dir einen Vertrag unterschreiben, beispiel "Hiermit bestätigen die Unterzeichner, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand übergeben worden ist."
Bitte denke daran, dass der Vermieter die Kaution zu verzinsen hat - und wenn es auch nur 0,5 % sind, so stehen sie Dir trotzdem zu. Vergessen gerne viele - so wie die Kaution auch.
Nun habe ich mir ein Haus gekauft - und habe deutlich weniger Sorgen.... ;-)
PS: Die Zinsen gibt es natürlich ab dem Zeitpunkt, wo er die Kaution von Dir bekam!
2006-11-10 05:47:41
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answer #6
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answered by Ichmalwieder 4
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Das Gesetz sagt nein, aber das ist ein Gummiparagraph, er kann die Nebenkostenabrechnung abwarten und einen Teil dafür einbehalten.
2006-11-10 05:33:23
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answer #7
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answered by Anonymous
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Gleich vorab: Meine Antwort gilt für die SCHWEIZ, ich habe keine Ahnung, ob das in Deutschland auch so ist!
Das darf er nur dann, sofern unklar ist, ob noch Kosten entstehen, die auf Dich zurückfallen. Ist zwar unangenehm und unfair, aber stimmt leider. Natürlich darf er aber nicht einfach grundlos Geld zurückbehalten!
2006-11-10 05:33:06
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answer #8
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answered by Bianca 2
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Mir ist dasselbe schon einmal passiert - da wollte die Vermieterin auch die Kaution einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung. Da habe ich gesagt "Ich möchte die Kaution zurückhaben, ansonsten gehe ich zum Rechtsanwalt" - und da hatte ich meine Kaution zurück.
Die Kaution ist auf einem Sparbuch hinterlegt, auf das der Vermieter nur bei begründeten Ansprüchen zurückgreifen darf und das auch nur mit Zustimmung des Mieters. Sie gehört dem MIETER. Vorsorglich - für den Fall erhöhter Nebenkosten- darf der Vermieter die Kaution NICHT einbehalten. Er muss dir dann eben eine detaillierte Nebenkostenabrechnung schicken und dir entweder Geld erstatten (wenn die Nebenkosten niedriger waren) oder Geld von dir fordern (falls die Nebenkosten höher waren). Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es nicht und für die Dauer von 6 Monaten schonmal gar nicht - du brauchst du Kaution ja schließlich, wenn du eine neue Wohnung anmietest.
Wenn Du die Mietsache ordnunsggemäß und ohne Mietrückstände übergeben hast, bestehe (am besten schriftlich) auf Erstattung des Betrages.
Ansonsten gehe zu einem Rechtsanwalt.
2006-11-10 07:22:38
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answer #9
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answered by kirchenmaus 2
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Wenn es nicht im Mietvertrag steht, dann warscheinlich in den AGBs des Vermieters. Bei uns war das auch so, aber in unserem Fall hat die Sachbearbeiterin der Wohnungsbaugesellschaft die Rückzahlung bei der Buchhaltung beschleunigt (ca. 1 Monat). Sprech doch mal mit denen, sind auch nur Menschen. Ausserdem ist das doch Unsinn, wenn Ihr z. B. 3 MM Kaution hinterlegt habt: So hoch ist niemals eine Nachzahlung für Nebenkosten.
2006-11-10 05:40:24
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answer #10
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answered by Anonymous
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