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Ich habe dadurch jetzt eine Beule genau in meiner Fahrertüre, das Kind gibt auch zu mit Steinen geworfen zu haben, doch die Versicherung stellt sich quer

2006-11-09 01:49:12 · 11 antworten · gefragt von typhoon8121 1 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

ich werde euch auf dem laufenden halten, die eltern des kindes sagen ich sollte beweisen das es ihr kind war was geworfen hat, wobei das kind sagt es hat geworfen aber nicht auf das auto sondern auf meine 2 lütten

2006-11-09 02:12:04 · update #1

11 antworten

Kinder haften für ihre angerichteten Schäden nicht.
Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das richtet sich nach dem Alter der Kinder. Je jünger desto enger wird eine Beaufsichtigung verlangt. Was das in einer bestimmten Situation heißt, ist durch bereits ergangene Richtersprüche beispielhaft entschieden worden. Es kommt also in diesem Fall darauf an, zunächst nachzuweisen, dass das Kind den Schaden verursacht hat und dann, dass von den Eltern zu erwarten gewesen wäre, dass sie besser auf ihren Nachwuchs aufpassen.
Die Versicherung stellt sich natürlich erst mal quer, weil sie hofft, dass man auf gibt. Da heißt es hartnäckig sein. Zur Not zum Rechtsanwalt gehen.

2006-11-09 03:58:05 · answer #1 · answered by Peter P 4 · 0 0

Ja, in diesem Fall sind die Eltern haftbar. Aus diesem Grund sollte man für seine Kinder auch eine Haftpflichtversicherung abschließen.

2006-11-09 01:54:08 · answer #2 · answered by lacy48_12 7 · 1 0

Normal bezahlt das die Haftpflicht Versicherung der Eltern

2006-11-10 03:18:43 · answer #3 · answered by mickymous 4 · 0 0

Natürlich sind die Eltern haftbar! Sofern die Kinder noch minderjährig sind! Meist sind die Eltern aber gegen so
etwas versichert! Meinen Eltern ist vor einigen Jahren genau das Selbe mir mir passiert (eine Frontscheibe ging kaputt) und da hat die Versicherung gezahlt.

2006-11-09 16:03:26 · answer #4 · answered by mike.campe 1 · 0 0

Ja, die Eltern können haftbar gemacht werden, für schäden die ihre Kinder verursacht haben. "Eltern haften für Ihre Kinder!" <-- schon mal von gehört? In den meißten Fällen sind die Kinder in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mit einbezogen.

2006-11-09 07:47:58 · answer #5 · answered by Phoenix 1 · 0 0

Die Eltern des Kindes haften, ob sie jetzt gegen Haftpflicht versichert sind oder nicht. Die Versicherung der Eltern dürfte sich doch kaum querstellen. Die eigene schon, da ja der Verursacher bekannt ist und ein Schuldgeständnis vorliegt. Anders wäre es dann wenn der Täter nicht bekannt ist. Dann kommt es wieder auf die vertraglich vereinbarten Leistungen bei angerichteten Schäden am Fahrzeug durch Unbekannte an.
Es ist eine Sache des Anstands der Eltern, dass sie jetzt für den angerichteten Schaden gerade stehen, respektive den Vorfall ihrer Haftpflichtversicherung melden.

2006-11-09 02:10:05 · answer #6 · answered by Swisstrotter 7 · 0 0

Las uns weiter hoeren was da vorsichgeht!Wen dem Kleinen seine Eltern ganz einfach davonkommen dann werde ich meinen kleinen Enkel auf Autos zielen lernen!

2006-11-09 02:05:58 · answer #7 · answered by tontschi 2 · 0 0

unter 7 jahren ist das kind nicht haftbar zu machen, aber die eltern, wenn denen grob fahrlässiges handeln, bzw verletzung der aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, was einfach sein sollte, denn wenn diese ihr kind beaufsichtigt hätten, wäre es sicher nicht zu dem steinwurf gekommen.

2006-11-09 02:02:29 · answer #8 · answered by old knitterface 5 · 0 0

wenn das kind unter 7 jahre alt ist, gibt es sonderregeln.
welche versicherung stellt sich quer?
die der eltern oder deine?
die eltern müssten haftpflichversichert sein.
die versicherung der eltern zahlt, wenn das kind über 7 jahre alt ist.
sonst müssen die eltern des kindes selbst für den schaden aufkommen.
mein sohn hatte seiner kindergärtnerin den pullover zerschnitten....das war ein versicherungs hick-hack!
viel erfolg.

2006-11-09 01:52:12 · answer #9 · answered by Alter Ego 7 · 0 0

Soweit ich weiß, kommt es drauf an, wie alt das Kind ist. Wenn es jünger als 6 Jahre ist, mußt du den Schaden zahlen. Sonst die Eltern.
Meine, daß ich das mal irgendwann gelesen hab.

Aber ganz ehrlich, normalerweise sollten alle die Kinder haben ne Haftpflichtversicherung haben und du auch. Also sollte das doch kein Grund für Streß sein.

2006-11-09 02:37:53 · answer #10 · answered by kati0382 4 · 0 1

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