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schlossen wurde? Z.B. nach 2 Monaten um 50€ bei einer Warmmiete von 360€?

2006-11-07 05:55:19 · 3 antworten · gefragt von user_heinrich2 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

3 antworten

Eine Betriebskostenerhöhung nach 2 Monaten kann eigentlich nicht erfolgen.
Der Vermieter kann ja nur eine Erhöhung anhand von Jahresverbrausrechnungen neu berechnen.
Bestehe darauf die Jahresverbrauchsrechnungen einzusehen mit der Begründung die Nebenkostenerhöhung nachvollziehen zu wollen.
Ebenso ist der Vermieter in der Bringschuld der genauen Aufstellung welche Umlagen er abgerechnet und erhöht hat.
Ebenso sind deine bis dahin (also 2 Monate) geleisteten Zahlungen anzurechnen.

In 90% aller Fälle ist die Nebenkostenabrechnung der Vermieter falsch.
Da sie nicht wissen welche Kosten sie ""nur"" abrechnen dürfen.

Genaueres erfährst Du beim örtlichen Mieterschutzverein. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 70,-- Euro im Jahr. Diesen brauchst Du aber nur anteilig für die Monate des Jahres bezahlen ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft.

Kann natürlich von Verein zu Verein unterschiedlich sein !!!!
Rechtsberatung ist im Beitrag enthalten.

2006-11-07 09:19:28 · answer #1 · answered by Werner J. 3 · 0 0

Eigentlich würde ich auch zum Mieterverein raten, allerdings ist zu beachten, dass man bei den meisten Mietervereinen mindestens zwei volle Kalenderjahre Mitglied sein muss. Kennst du vielleicht irgendjemanden aus der Hausverwaltungs- oder Immobilienbranche. Der schaut auch mal kurz drüber. Außerdem gibt's im Internet hunderte von Veröffentlichungen über das Thema Nebenkosten. Da steht genau drin, was angerechnet werden kann und ob es pauschal, pro Kopf oder pro Haushalt anzusetzen ist.
Was deine Erhöhung betrifft: Betriebskosten dürfen immer erhöht werden, allerdings sollten sie einen sinnvollen Wert zeigen. Der Vermieter muss nicht vorschießen, wenn die Mieter mehr Kosten monatlich verursachen, als sie zahlen. Um das zu vermeiden, darf er auch ein klein wenig überschätzen, aber er darf nicht, wenn es eigentlich 100 Euro wären, die bei dir anfallen, vorsichtshalber mal 1000 Euro verlangen, dann akkurat zurückzahlen und sich über die zwischenzeitlich gewonnenen Zinsen freuen.
Prinzipiell ist es aber trotzdem ärgerlich, weil er dir sicher nicht gesagt hat "die Nebenkosten sind derzeit so, aber wir werden wohl mal höher gehen müssen", sondern dir die Nebenkosten genannt hat, wissend, dass er bei der nächsten Kalkulation nicht mehr damit hinkommen wird (wer schon eine Zeit vermietet, weiß das). Allerdings hast du dich ja auf eine Aussage verlassen müssen. Geholfen hätte dir da nur eine Prüfung, indem dir ein Sachverständiger mittels des Energiepasses des Gebäudes überschlägt, ob die Heizkosten wohl zutreffend sind.
Ich weiß auch nicht, wie groß deine Mietfläche ist, aber um 50 Euro daneben bei insgesamt 360 Euro muss man auch erstmal schaffen. Ein Faustwert liegt immer bei 2 Euro NK pro Quadratmeter. Kaltmiete im deutschen Durchschnitt bei 8 Euro, also 10 Euro warm (in der Großstadt ist die Kaltmiete schonmal auf 12 Euro, wenn's dumm geht, am Dorf dafür manchmal unter 5), wären 36 Quadratmeter, um die's geht. Wenn nun die Nebenkosten um 50 teurer sind, macht das mehr als einen Euro pro Quadratmeter. Sind da alle Fenster ausgebaut worden und man muss deshalb mehr heizen?
Sprich doch besser mal mit einem Experten. Es gibt in jeder größeren Stadt Energieberatungsstellen, wo es um sowas geht. Im übrigen ist es Pflicht, für deinen Vermieter, einen Energiepass zu haben. Wenn du den mitnimmst, kann man dir leichter helfen. Die anderen Kostenpositionen (Müll...) kannst du bei der Kommune erfragen und nachrechnen.

2006-11-07 18:30:54 · answer #2 · answered by ? 3 · 0 0

Betriebskosten müssen nachgewiesen werden. Da sie aber nicht vom Vermieter verursacht werden, sondern letztlich durchlaufende Posten sind, kannst du zwar eine realistische Aufstellung und Nachweise erwarten, aber die NK steigen nunmal, zB durch Gas und Strom...

2006-11-07 14:04:40 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 0 0

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