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der mir ein Produkt verkauft, auf das ich aufgrund der Zusatzstoffe allergisch reagiere, ohne das es auf der Verpackung angegeben ist?

2006-11-01 22:33:54 · 12 antworten · gefragt von blueseach 4 in Essen & Trinken Sonstiges - Essen & Trinken

@maia...ich glaube ich darf sogar Beide verklagen, den Hersteller, weil ers nicht ausreichend deklariert und den Händler, der nicht ausreichend deklarierte Lebensmittel zum Verkauf anbietet.

2006-11-01 22:43:46 · update #1

@herbertselse...ja sowas passiert! und ist mir passiert. Ist allerdings schon einige Zeit her und ich habe keine Schäden davongetragen. Ich reagiere äusserst allergisch auf den Farbzusatzstoff E102 (Tartratzin) das gewissen Lebensmitteln als "Gelbmacher" zugesetzt wird, vor allem Lebensmitteln, die aus Asien kommen. Mittlerweile ist die Einfuhr bzw der Verkauf solcher Sachen in Europa verboten, aber in Asien nicht. Und da ich des öfteren in Asiashops einkaufe und die Packungen kaum oder schlecht beschriftet sind, kanns schon mal passieren das ich daneben lange...

2006-11-01 22:49:35 · update #2

12 antworten

echt, ist sowas passiert? Ich dachte wir hätten in Deutschland die Deklarierungspflicht... die Frage stellt sich mir allerdings, ob es der Händler ist oder ob es der Hersteller des Produktes ist, den man dann verklagen müsste, und dürfen.. dürfen darfst du in der Hinsicht alles, du kannst alles und jeden Verklagen, wenns dir spaß bringt, nur ob du damit Erfolg haben wirst ist die ander Sache

2006-11-01 22:39:12 · answer #1 · answered by herbertselse 3 · 0 0

Eine Klage wird, speziell wenn du nicht wirklich Schäden davon getragen hast kaum Sinn machen, das würde ich mir ersparen.

Aber wenn, wie du gesagt hast die Einfuhr bzw. der Verkauf von Waren mit diesem Zusatzstoff verboten ist, du aber weist das ein Laden so etwas noch verkauft, solltest du die zuständigen Behörden darüber informieren, die werden dann sowohl dem Verkäufer als auch dem Importeur auf die Füße steigen.

2006-11-02 07:06:18 · answer #2 · answered by hoppsie165 4 · 1 0

zuerst an den hersteller wenden
der verkäufer oder händler kann nur verklagt werden,wenn er es dir verkauft hat unter wohlwissendem vorsatz dich zu täuschen
wie willst du das nachweisen?

2006-11-02 17:38:32 · answer #3 · answered by nusstoertchen 5 · 0 0

Verklagen kannst du Gott und die Welt - die Anwälte freuen sich darüber. Ändern tut es gar nichts. Wie sollte es auch? Du kannst doch nicht die gesamte Lebensmittellobby in die Knie zwingen!
Letztendlich bist du allein fuer dich verantwortlich. Wenn du auf nicht deklarierte Zusatzstoffe allergisch reagierst, solltest du dich als Selbstversorger durch das Leben schlagen - da hast du eben noch eine Ueberlebenschance von 50/50 ... Viel Glueck! -

2006-11-02 14:45:44 · answer #4 · answered by nimrod 7 · 0 0

Natürlich darfst du beide verklagen. verklagen kannst du, wen du willst. Allerdings fällst du mit der Klage gegen den Lebensmittel-
händler auf die Nase. Der Mann kann absolut nicht für Produkte
haftbar gemacht werden, die von seinen Lieferanten kommen.
Es bleibt die Klage gegen den Hersteller und die könnte erfolg-
reich sein, falls das gekaufte Produkt der Verordnung für die
Deklaration des Inhaltes unterliegt.

2006-11-02 09:55:07 · answer #5 · answered by Berni 7 · 0 0

Ja,kannst du schon, wenn das nicht richtig deklariert ist. Ist letztendlich auch die Schuld von dem Großhändler. Allerdings wirst du dann sicher auch gefragt werden, warum du nicht nachgefragt hast, wenn du schon weißt, dass du Allergien hast und evtl. auf entsprechende Lebensmittel allergisch reagieren könntest...

2006-11-02 09:34:25 · answer #6 · answered by savage 7 · 0 0

Wende dich an den Hersteller, der hat das zu verantworten. Und wenn es nicht weiter hilft frag am besten mal einen Anwalt der kann es dir genau sagen!wie du denn Hersteller verklagen kannst.

2006-11-02 07:23:20 · answer #7 · answered by Nasser 3 · 0 0

Wende Dich mal an die Verbraucherzentrale Deines Ortes. Die wissen, was man machen kann. Einen Hersteller zu verklagen, dürfte recht teuer werden. Da gibts wohl auch keine Prozesskostenhilfe. Und die Rechtsschutzversicherung wird wohl auch ablehnen.

2006-11-02 06:55:44 · answer #8 · answered by Derfnam 5 · 0 0

ich denke mal der Händler weiß auch nicht genau, was da so alles drin ist oder nicht.

Wende dich an den Hersteller, der hat das zu verantworten.

lg
Sunny

2006-11-02 06:48:15 · answer #9 · answered by Sunny 3 · 0 0

Nein,da kannst du nur den Hersteller verklagen.

2006-11-02 06:39:18 · answer #10 · answered by Jolly 4 · 0 0

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