22.10.
Liebe Ruth T.
Alles, was über den Freibetrag hinaus geht, wird gleich vom Bankinstitut o.ä. erfasst und versteuert. Weil es direkt an der Quelle ( Bank ) passiert heißt es auch Quellensteuer. Du mußt darüber eine Benachrichtigung / Bescheinigung bekommen und diese dann mit der Anlage " KAP " (ausgefüllt) deiner Steuererklärung beifügen.
Eine Steuererklärung mußt Du unabhängig davon wie alle anderen auch sowieso machen wenn Du irgendwelche Einkünfte erzielt hast; es sei denn, jemand lebt von Sozialhilfe oder Hartz IV.
Eine automatische Meldung an das Amt erfolgt normalerweise nicht; jedoch mit der neuen Gesetzgebung; daß die Behörden auch ohne vorherige Benachrichtigung des Steuerpflichtigen /
Betroffenen eine Kontoabfrage bei der Bank starten können erübrigt eine Meldung der Bank. Es reicht heutzutage schon der bloße Verdacht eines Behördenmitarbeiters zur Kontenabfrage.
Soweit ist das Bankgeheimnis also ad acta gelegt.
Ich weiß jetzt nicht, wie lange Du schon keine Erklärung abgegeben hast; aber es bleiben Dir eh´nur 2 Möglichkeiten. Entweder Du machst bald die Erkärung oder Du wartest ab; bis Du den " blauen " Brief ( " Ermahnung zur Abgabe der Erklärung ) bekommst. Dann jedoch aber hurtig; denn dann hast Du eine 4-wöchige Frist bekommen, alles zu erledigen. Und das kann bedeuten; daß die Behörde gleich mehrere Jahre auf einmal rückwärts erklärt bekommen will ! ! Besser ist es mit denen resp. deinem zuständigen Sachbearbeiter mal zu reden oder aber, wenn Du der Meinung bist , daß deine Angelegenheit zu kompliziert oder schwerwiegend ist mal einen Steuerberater aufzusuchen. Dort kannst Du Dir erst mal weitere Hilfe holen ehe Du Dich an´s Finanzamt wendest.
Alles geklärt?
Dicki-Waldschrat.
2006-10-21 23:37:55
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answer #1
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answered by Dicki-Waldschrat 2
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also wenn du über den freibetrag bei kapitalerträgen kommst und du dann zinsertragssteuer und soli abgezogen bekommst, solltest du auf jeden fall eine einkommensteuer machen und dir auf diesem weg diese einbehaltenen steuern wiederholen bzw. anrechnen lassen.
=> wenn du dir unsicher bist, sprich mit einem steuerberater oder besuche mal einen lohnsteuerhilfeverein. dort bekommst du alle antworten auf deine fragen vom fachmann.
2006-10-25 10:42:42
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answer #2
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answered by Anonymous
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Der Kollege "Advicer" hat alles so wunderbar sachlich erklärt.
Ergänzend ist anzumerken, dass es noch 51 € für Alleinstehende bzw. 102 € für Verheiratete an sog. Werbungskosten gibt, also 801 € bzw. 1.602 € steuerfrei sind.
Und falls Dir der "GRENZSTEUERSATZ" nicht geläufig ist, es ist der Betrag in Prozent ausgedrückt, den Du für 100 € mehr Einkommen an Steuern mehr zahlen musst.
2006-10-23 17:48:56
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answer #3
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answered by Anonymous
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Der Freistellungsauftrag berechtigt die Bank, Zinsen bis zu € 750 bzw. 1500 von der Quellensteuer (Zinsabschlag- bzw. Kapitalertragsteuer) brutto für netto gutzuschreiben.
Für höhere Zinseinnahmen erfolgt dann automatisch ein Steuerabzug vom Mehrbetrag mit 20 % bzw. 30% zzgl. Soli.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen dann in der Anlage KAP ALLE Kapitaleinnahmen erklärt werden. Die einbehaltene Quellensteuer wird auf die festzusetzende Einkommensteuer angerechntet und kann so auch zu einer Erstattung führen (wenn der Grenzsteuersatz kleiner als bspw. 30% Zinsabschlagsteuer ist).
Zu diesem Zwecke sind die Banken verpflichtet, eine besondere Bestätigung über alle Kapital- und Spekulationserträge am Jahresende dem Kunden auszustellen.
2006-10-22 07:49:11
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answer #4
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answered by Advicer 3
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Das Geldinstitut führt die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Du bekommst hierüber eine Bescheinigung, die Du dann bei der Einkommensteuererklärung beilegen kannst.
2006-10-21 22:58:05
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answer #5
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answered by PM 3
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Da mußt Du Steuern zahlen. Aber wenn das der Fall ist, so war es bei mir, bekommst Du was von der Bank und legst es bei dem Lohnsteuerausgleich bei.
P.S. ich wußte nicht, wo ich es eintragen sollte. Legte es also so bei und schrieb auf einen extra Zettel eine kurze Notiz.
2006-10-21 22:56:24
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answer #6
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answered by Susanne 6
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