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Ich habe einen Mietvertrag (Abgeschlossen 1.7.02) und besfristet, zuerst auf 18 Monate (zum 31.12.03) und er verlängert sich jeweils um 12 Monate falls er nicht gekündigt wird.

Welche Kündigunsgfristen sind hier einzuhalten?

Danke

2006-10-19 01:18:26 · 8 antworten · gefragt von Orpin 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

8 antworten

Bis zu 4 Wochen vor Mietsvertragsende. Normal wäre 12Wochen. Aber richte Dich auf vier Wochen ein, bevor Du ein Schreck bekommst.

MFG

Sternfahrer

2006-10-19 01:22:17 · answer #1 · answered by sternfahrer2000 7 · 23 0

3 monate, das ist normal

2006-10-19 08:44:08 · answer #2 · answered by granini58 2 · 1 0

Im Normalfall 3 Monate

2006-10-19 08:27:05 · answer #3 · answered by laceyhund 2 · 1 0

ganz sicher 3 Monate

2006-10-19 08:26:59 · answer #4 · answered by Niki 4 · 1 0

die frist beträgt drei monate

2006-10-19 08:25:23 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn nichts anderes im Mietvertrag steht 3 Monate. Gesetzlich darf nur die Kündigungsfrist des Vermieters verlängert werden. Also immer zum Schutze des Mieters. Du kannst aber auch versuchen, mit deinem Vermieter einig zu werden und anders kündigen.

2006-10-19 08:22:08 · answer #6 · answered by Dr.Seuss 5 · 1 0

nach dieser Zeit gilt die 3 monatige Kuendigungszeit, der befristete Vertrag ist nach dieser Zeit in einen unbefristeten uebergegangen. ein Jahresvertrag hat die 3 monatige Kuendigung.

2006-10-20 09:56:21 · answer #7 · answered by Manfred V 5 · 0 0

Normalerweise sind es bei Mietverträgen immer 3 Monate.

2006-10-19 08:21:42 · answer #8 · answered by wunschbox 6 · 0 0

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