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Warum muß man Einkommensteuern bezahlen.Kann man das auch wieder in Lohnsteuer umwandeln

2006-10-17 04:25:25 · 9 antworten · gefragt von wohni 2 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

9 antworten

Auf der Grundlage des Grundgesetzes regelt das Einkommensteuergesetz (EStG), wer für welche Einkünfte Steuern in welcher Höhe an das Gemeinwesen zu entrichten hat.

Wir haben 7 verschiedene Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen. Die Finanzverwaltung hat dafür zu sorgen, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf seine Einkünfte Einkommensteuern entrichtet.

Im laufenden Jahr werden Einkommensteuern wie folgt erhoben:
1) durch Lohnsteuer (Abzug vom Arbeitslohn und Abführung durch den Arbeitgeber als Erfüllungsgehilfen des Finanzamtes)
2) durch Quellenbesteuerung von Zins- und ähnlichen Einnahmen in der Form der Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer (Abzug von den Bruttozinsen und Abführung durch die Bank als Erfüllungsgehilfen des Finanzamtes)
3) durch die vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung auf der Grundlage des voraussichtlichen Jahreseinkommens (durch Vorauszahlungsbescheid und direkte Zahlung durch den Landwirt, Gewerbetreibenden oder Selbständigen)

Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung wird durch das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer festgesetzt. Auf die festgesetzte Einkommensteuer werden Lohnsteuern, Zinsabschlagsteuern, Kapitalertragsteuern und Einkommensteuer-Vorauszahlungen angerechnet. Ergibt sich eine Überzahlung, wird diese erstattet; ergibt sich ein zu niederiger Betrag, ist der Restbetrag nachzuzahlen.

2006-10-19 10:21:45 · answer #1 · answered by Advicer 3 · 0 0

Mit der Antwort auf die zweite Frage hat sich die erste wohl auch erledigt:

Einkommensteuer und Lohnsteuer sind materiell dasselbe, weshalb es nichts umzuwandeln gibt. Die Lohnsteuer ist lediglich eine besondere Art, die Einkommensteuer zu erheben (nämlich in Form einer Quellensteuer, welche bei Arbeitnehmern gleich an der Einkommensquelle auf ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird). Durch das Bezahlen der Lohnsteuer kommt es also nicht zu einer Doppelbesteuerung, weil am Jahresende etwa zusätzlich noch Einkommenstreuer zu zahlen wäre.

Allerdings ist die Summe der monatlichen Lohnsteuerzahlungen in der Regel höher als die Einkommensteuer, die auf den Gesamtbetrag der jährlichen Einkünfte zu zahlen ist. Das liegt an der Steuerprogression und ist der Grund dafür, dass bei Abgabe der Einkommensteuererklärung am Jahresende dann auch mit einer geringen Steuererstattung zu rechnen ist.

2006-10-17 17:05:12 · answer #2 · answered by skaramutz 2 · 1 0

Eigentlich nicht, denn ab einem gewissen Verdienst unterliegst du der Einkommenssteuer.
Ich bin mir da nicht sicher, aber früher war die Grenze mal bei 24.000 DM, ob das heute etwa 12.500 € sind weiß ich nicht.

Gruß
Franky

2006-10-17 11:36:16 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Lohnsteuer ist eigentlich nur eine Vorauszahlung auf die eigentliche Steuer, nämlich die Einkommensteuer.

2006-10-17 11:33:13 · answer #4 · answered by taadma 5 · 1 0

Steuerberater konsultieren oder beim Finanzamt nachfragen.

2006-10-17 11:32:54 · answer #5 · answered by Don_Isidoro® 7 · 1 0

Den sog. Lohsteuerjahreausgleich gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Jeder, der Einkommen hat, ganz egal aus welcher Quelle, ist verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres seine Einkünfte dem Finanzamt anzuzeigen und die rechnen dann aus, ob Steuern darauf zu entrichten sind oder nicht und wenn schon Steuern entrichtet wurden (z.B. monatlich die Lohnsteuer), ob diese "ausreichen", überzahlt sind oder ob noch Restforderungen bestehen. Diese Änderung in der Bezeichnung sollte allen Stuerpflichtigen klar machen, dass sie eben nicht nur ihr Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) zusätzlich zum Mantelbogen einzureichen haben, sondern dass alle Einkünfte (Renten, Kindergeld, Ersatzleistungen wie Mutterschafts- oder Krankengeld, Veräusserungsgewinne, Mieteinnahmen, nebenberufl. Einkünfte, Zinsen ...) zu deklarieren sind.

Wenn Du ausser Deinem Gehalt keine weiteren Einkünfte hast, dann ist in Deinem Fall die Lohnsteuer das gleiche wie Einkommensteuer.

Eine Änderung des Namens brauchst Du jedenfalls nicht erwarten ... Höchstens in einen noch missverständlicheren ;-)

2006-10-17 13:48:09 · answer #6 · answered by piccabella 2 · 1 1

Also, die Lohnsteuer besteuert Dein Einkommen als Arbeitnehmer und wird am Ende des Jahres gegen die anfallende Steuer Deines gesamten Einkommens "Einkommensteuer" berechnet . Also Pott wie Deckel.

Ein Selbständiger muss z.B. Einkommensteuervorauszahlungen an das Finanzamt zahlen, die ebenfalls am Ende des Jahres gegengerechnet werden.

2006-10-17 12:51:22 · answer #7 · answered by slapovekrk 2 · 0 0

Ob Lohn- oder Einkommenssteuer: Das Geld haben dann andere...

2006-10-17 11:43:03 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

der name macht keinen unterschied - zahlen musst du eh.

zu der frage: hast die keine anderen einnahmen außer deinem lohn, zahlst du eigentlich nur lohnsteuer. es ist nur eine zusammenfassung der verschiedenen einkunftsarten

2006-10-17 11:34:28 · answer #9 · answered by Knut S 5 · 0 1

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