Geht mit dem Mietvertrag zum Mieterverein. Manche Klauseln sind per Gerichtsurteil unwirksam!
Gerade was Renovierung beim Auszug angeht, siehe Link:
@ christoph - zu Dübellöchern - falsch! in meiner Wohnung (Einzug am 1.3.2005) waren alleine in der Dusche 13 offene Dübellöcher, weitere 6 im Bad, 4 im Flur, 8 in der Küche und 4 im Schlafzimmer! Eine Reklamation brachte nichts ein, der Vermieter meinte das sei normal.
2006-10-15 08:46:35
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answer #1
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answered by ? 5
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nein ihr müßt die Wohnung nicht renovieren das sollte auch im Mietvertrag stehen
2006-10-16 11:30:51
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answer #2
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answered by susi 4
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Es gibt grundsätzlich fünf Möglichkeiten zum Thema Renovierung:
1. Wenn nichts im Mietvertrag zum Thema Renovierung steht, brauchst Du gar nichts zu machen.
2. Wenn im Mietvertrag (früher mal üblich) bestimmte Fristen für Renovierungen stehen, z. B. Küche und Bad alle 3 Jahre etc., so hast Du die Wahl: entweder wiederkehrende Renovierungen zu den jeweiligen Fristen, oder einmal alles beim Auszug.
3. Renovierung beim Einzug (bei Dir offenbar der Fall, der Form halber kannst Du Dich absichern, wenn im Mietvertrag dieses festgehalten wird. Weitere Pflichten zur Renovierung sind damit automatisch ausgeschlossen. Achtung: Wenn Du eine frisch renovierte Wohnung übernommen hast, hast sie aber gleich ein zweites Mal renovierst, weil es Dir so wie vorgefunden nicht gefiel, so gilt trotzdem: Du hast eine renovierte Wohnung übernommen, und Du must sie frisch renoviert wieder abgeben!)
4. Renovierung beim Auszug
5. Wenn unzulässigerweise im Mietvertrag steht, dass Du innerhalb bestimmter Fristen renovieren musst, und außerdem beim Auszug, so ist der ganze Renovierungsparagraph in Deinem Mietvertrag sittenwidrig, und Du brauchst gar nichts zu machen. Diese Regelung ist relativ neu, und wird von vielen Leuten falsch verstanden. Einige glauben zum Beispiel, das der Mieter beim Auszug aufgrund dieses Grundsatzurteils grundsätzlich nicht mehr renovieren müsse, was natürlich Unfug ist.
2006-10-15 19:14:12
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answer #3
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answered by j f 4
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Es kommt ganz darauf an, was seinerzeit vereinbart worden war. Das MUSS schriftlich geschehen sein, wer erinnert sich sonst noch, wer was "gemeint" hat und beweisbar ist dann nichts. Also: Beim Einzug vor sechs Jahren: Ist da eine Mängelliste erstellt worden über den bestehenden Ist-Zustand ("abgewohnt") ?
Falls anerkannt wird, dass die Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe an dich vor sechs Jahren "abgewohnt" war, ist alles klar.
Wer glaubt etwas anderes ?
2006-10-15 10:29:44
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answer #4
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answered by Eric Hammond 2
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Schau in deinen Mietvertrag, da muss alles dazu stehen kommt im Einzelfall drauf an wie verwohnt es ist.
2006-10-15 08:51:14
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answer #5
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answered by hasenkind 5
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grundsätzlich weiß ich das wenn du selber renoviert hast beim Einzug brauchst du beim Auszug auch nicht zu renovieren das wird dir der mieterbund auch bestätigen
2006-10-15 08:50:29
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answer #6
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answered by peter_lorenz03 2
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In der Regel muß der Mieter nur einmal renovieren.
Aber so was wie Dübellöcher in der Wand sollten beseitigt werden.
2006-10-15 08:46:36
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answer #7
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answered by Pico della Mirandola 2
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Grundsaetzlich wenn ihr beim Einzug die Wohnung unrenoviert uebernommen habt, muesst ihr sie nicht renovieren. Aber ihr musstet in den sechs Jahren die ueblichen Schoenheitsreparaturen durchfuehren (oder lassen) ich glaube es ist Bad und Kueche alle drei Jahre, Schlafraeume alle 5 Jahre streichen. Seid ihr dem nachgekommen, dann seit ihr jetzt fein raus und koennt "besenrein" uebergeben.
Jetzt hoffe ich nur, ihr habt im Mietvertrag damals drinstehengehabt : wohnung wurde unrenoviert uebernommen.
sonst muesst ihr wohl ran.
viel glueck!
2006-10-15 08:49:01
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answer #8
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answered by taidoka68 3
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Das kommt auf Euren Mietvertrag an. Wenn ihr vereinbart habt die Wohnung renoviert zu übergeben dann müßt ihr´s auch machen.
2006-10-15 08:42:54
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answer #9
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answered by lacy48_12 7
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