Hallo,
was ein Verkaufsrecht ist, weiß ich zwar nicht, das habe ich auch noch nie gehört.
Eigenbedarf kann er gegenüber dem jetzigen Mieter anmelden, nicht gegenüber dem Miteigentümer. Allerdings ist es bekanntermaßen mehr als schwierig, bei einem Mieter den Eigenbedarf durchzusetzen, wenn dieser nicht ausziehen will.
Die einzige Möglichkeit ist, den Anteil der Freundin dieser abzukaufen. Dabei kann man ihr eventuell drohen, sollte sie nicht einwilligen, den Anteil Deines Verlobten an einen anderen zu verkaufen, vielleicht lässt sie sich dann auf einen Verkauf ein. Zum Verkauf zwingen kann man sie allerdings nicht.
2006-10-10 19:33:03
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answer #1
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answered by westerwaelderin 4
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Hier schätze ich, dass der Dummheit zuviel gewesen ist und alles Gesülz und alle Sentimentalität nichts helfen werden -. Vertrag ist nun mal Vertrag!
2006-10-12 00:58:49
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answer #2
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answered by Onkel Bräsíg 7
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da werdet ihr wenig erfolg haben , die mieter und die ex müßten einverstanden sein .
gerichtlich zieht sich sowas über jahre hin .
2006-10-11 00:41:11
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answer #3
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answered by Anonymous
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hört sich doch völlig klar an:
beide sind Eigentümer. Nur beide zusammen können rechtlich verbindliche Verträge eingehen oder aufheben.
einer allein kann ausschliesslich eine Versteigerung zum Zwecke der Auflösung einer Eigentümergemeinschaft beantragen.
Eigenbedarf kann gegenüber Mietern angemeldet werden, wenn beide Eigentümer zustimmen und die gesetzlichen Bedingungen über Eigenbedarfskündigungen zutreffen. Wenn "Sie" das nicht will, geht gar nichts in der Richtung!
2006-10-10 21:58:43
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answer #4
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answered by Michael K. 7
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wenn beide noch die hypothek bedienen und das haus vermietet ist meinst du wahrscheinlich vorkaufsrecht -> das besagt dann nur, dass im falle eines verkaufs die ex das anrecht auf abgabe des ersten gebotes an, bzw bei gleichen geboten den vortritt hat.
beide können für das haus einen eigenbedarf geltend machen. ist keine gütliche einigung möglich, besteht die möglichkeit eine zwangsversteigerung zum zweck der aufhebung der gemeinschaft zu betreiben (teilungsversteigerung) - ist ganz schlecht, u.u. ist das haus zu einem spottpreis weg und keiner hat was davon., außerdem ist ein notar/anwalt nötig.
bester weg ist die aussprache und gütliche einigung !!
2006-10-10 21:18:20
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answer #5
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answered by Knut S 5
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Hey,
ich glaube du meinst Vorkaufsrecht !!
Da die Immobilie vermietet ist könnte er durchaus einen Eigenbedarf ansetzen. Nur sollte er sich mit seinen Ex erst einmal darüber im klaren werden, weil das geht nur wenn beide wollen.
Das beste wäre er verkauft seinen Anteil und ihr beide sucht euch was eigenes neues !!
2006-10-10 20:19:27
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answer #6
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answered by knolle 3
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Dafür sollte ich mal wissen, ob noch beide im Grundbuch stehen?!
Wenn ja, gehört ihm das Haus doch auch. Dann kann er doch einziehen wann er will.
Warum zahlt er sie nicht aus, und läßt sich ihren Miteigentumsanteil überschreiben?
Dazu müßte er dann halt einen Kredit aufnehmen. Aber dann würde das Haus ihm gehören. Die Raten müßte er dann halt selbst abbezahlen.
Wie meinst Du das, er hat ihr die vollen Verkaufsrechte für das Haus überschrieben......haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen??? Das geht dann aber nur durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Dann würde ihm das Haus ja gar nicht mehr gehören! WArum zahlt er dann überhaupt noch was daran?
Am besten ist, ihr geht zu einem Anwalt und laßt euch vernünftig beraten. Danach entscheidet ihr, wie ihr vorgehen wollt.
Viel Glück
2006-10-10 19:33:31
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answer #7
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answered by Casey 2
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In dem Fall kann dir eigentlich nur ein Anwalt helfen.
2006-10-10 19:32:30
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answer #8
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answered by Harald S 4
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1. Du mußt einen Anwalt fragen
2. Wenn beide gleichberechtigt im Grundbuch stehen kann er in jeden Fall die Auszahlung seines Anteils gemäss Grundbuchanteil fordern, was den Verkauf der Immobilie erfordert.
3. Weitere Rechte (wie z.B. Eigenbedarf) sind nicht durchsetzbar
2006-10-10 20:57:56
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answer #9
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answered by Mikesch 3
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In diesem Fall werden wir kaum helfen können.
Das sind extrem komplizierte und verwickelte Besitzverhältnisse.
Noch dazu geprägt von persönlichen Emotionen unter Beteiligung Dritter (der Mieter).
Da würde ich öieber unabhängigen Rat von einem auf Grundeigentumsrecht spezialisierten Anwalt einholen (findest Du bei eurer örtlichen Anwaltskammer).
Hier wird nur spekuliert wie es sein könnte.
2006-10-10 20:06:57
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answer #10
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answered by Schubidu 7
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