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Angenommen, der Führerschein wurde für ein Jahr entzogen, aber trotzdem wird man beim steuern eines PKW erwischt? Welche Strafe hat der Delinquent zu befürchten, wenn bis dato keine Vorstrafen vorliegen?

2006-10-08 22:20:56 · 9 antworten · gefragt von thecoppergirl 4 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

9 antworten

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

2006-10-08 22:24:00 · answer #1 · answered by engel635csi 4 · 5 0

Was ist das für eine Frage!
Ich würde mir nicht überlegen welche Straffe du dafür erhältst, sonder was die konsequenten sind bei einem Unfall.
Dann bezahlt keine Versicherung und du kannst ein Leben lang deine Schulden abbezahlen. Ganz zu schweige von deinem Gewissen, stell dir vor es kommt jemand ums leben willst du das wirklich.

2006-10-09 05:59:16 · answer #2 · answered by Antonia 3 · 1 0

Finde das ist eine kriminelle handlung und sollte auch hart bestraft werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und
1.man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist,


2. ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),


3.der Führerschein nach §44 StGB entzogen wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)


4. oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.


Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

2006-10-09 05:32:59 · answer #3 · answered by berlin14089 4 · 1 0

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren ohne gültiges Ausweispapier (sog. Fahren ohne Führerschein) - aber auch dann strafbar, wenn der Führerschein eingezogen oder beschlagnahmt ist -, sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

Außerdem kann das bei der Tat verwendete Fahrzeug bei einer Verurteilung ersatzlos eingezogen werden. Das Gericht spricht diese Rechtsfolge dann neben der Hauptstrafe gleich mit in dem Urteil aus. Rechtsgrundlage der Einziehung sind die §§ 111b und 111c ff. StPO.

2006-10-09 05:27:59 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Naja für den Fahrer bedeutet das, dass man seinen Führerschein erst wesentlich später machen darf. Ich glaube 2 ode 3 Jahre. Ob es sonst noch Strafen für den Fahrer gibt weiß ich nicht.
Für den Fahrzeughalter und, wenn vorhanden Beifahrer sieht es auch nicht so rosig aus. Beifahrer kann Führerschein verlieren. Fahrzeughalter auch, es sei denn du klaust das Auto oder hast ein eigenes.
Dazu kommen Bußgelder, die in einem Rahmen liegen, den ich nicht kenne aber sehr willkürlich ausfallen können

2006-10-09 05:27:41 · answer #5 · answered by Dr.Seuss 5 · 1 0

Verlängerung des Entzugs, Geldstrafe sowie evtl MPU!!

2006-10-12 05:09:39 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Führerscheinentzug????

2006-10-09 07:16:41 · answer #7 · answered by ingobaush 2 · 0 0

Ich denke, erst mal ´ne Geldstrafe, wenn du erwischt wirst. Den Schein können sie dir ja nicht mehr abnehmen. Im Falle eines Unfalls kommt da vielleicht mehr. Lieber net ausprobieren...

2006-10-09 05:44:24 · answer #8 · answered by savage 7 · 0 0

das gibt eine satte Geldbusse und weitere Punkte in Flensburg. schau mal im neuen Bussgeldkatalog nach, dieser wured 2006 verschaerft. In Thailand kostet das 400 Bath, je Erwischens. das sind ca 10 Euro.


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Der Name dieser Stadt erinnert die meisten Autofahrer vor allem an eins - das Verkehrszentralregister, gemeinhin Verkehrssünderkartei genannt. Die wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) in der Stadt an der Förde geführt. Darin werden alle Personen gespeichert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Das bedeutet: Mindestens ein Bußgeldverfahren oder ein Gerichtsurteil ist ergangen. Einfache Verwarnungsgelder bis 35 Euro werden nicht im Zentralregister eingetragen. Für sie gibt es keine Punkte.

Alle Verkehrsverstöße mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr werden in Flensburg registriert. Denn nach einem einheitlich geregelten Punktesystem werden diese Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach ihrer Schwere und ihren Folgen mit einem bis zu sieben Punkten bewertet. Der Stand des Punktekontos führt dann zu weiteren Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden, also den Verkehrsämtern, in dessen Zuständigkeit der jeweilige Autofahrer gemeldet ist.

2006-10-09 05:41:01 · answer #9 · answered by Manfred V 5 · 0 1

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