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2006-10-08 01:07:21 · 10 antworten · gefragt von yuan z 1 in Wirtschaft & Finanzen Firmen

10 antworten

Schau Dir die Begriffe mal bei Wikipedia an:

http://de.wikipedia.org/wiki/GMBH
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktiengesellschaft

Da wird es sehr gut beschrieben!

2006-10-08 01:12:13 · answer #1 · answered by Schubidu 7 · 0 0

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2 Leute schließen einen Gesellschaftervertrag in dem das Grund-
kapital (Eigenkapital) festgesetzt wird.
Zur Gründung einer GmbH wird eine Gesamt-Kapitaleinlage von
25.000 € verlangt. Die Haftung der Gesellschaft ist rein auf das
Grundkapital beschränkt.
AG = Aktiengesellschaft
Eine AG wird in der Regel gegründet um fremdes Kapital für das
Unternehmen zu gewinnen. Erforderlich ist ein Stammkapital
(Höhe ? ) . Die Kosten für die Gründung einer AG sind sehr
hoch, denn es müssen Prospekte und Aktien gedruckt werden.
Die AG muß von der Börse akzeptiert werden. Sie ist verpflich-
tet, ihren jährlichen Geschäftsbericht zu veröffentlichen und
haftet unbegrenzt. D.h. unter Umständen müssen Aktionäre
Geld nachschießen.

2006-10-08 14:35:07 · answer #2 · answered by Berni 7 · 1 0

GMBH = Geh mal Bier Holen und die
AG Ar$ch-Geige ist der, der läuft und holts.

Alternativ
Gesellschaft mit begrenzter Haftung
Gesellschafter hinterlegt Eigenkapital zur Sicherheit

AG = Aktiengesellschaft, das sind dann die Unternehmen, die nach mächtigen Gewinnen Leute entlassen, um an ihre Aktionäre beim nächsten Mal noch mehr Dividende ausschütten zu können.

2006-10-08 08:15:11 · answer #3 · answered by devilredhair 4 · 1 0

Studierst du etwa BWL? - schau in deine Bücher - Da steht alles über Gesellschaftsformen drin, steuerliches, haftungsmäßiges, und vieles mehr.

2006-10-09 09:50:12 · answer #4 · answered by Schäferin 4 · 0 0

also Aktien Gesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung weißt du ja sicher. Was willst du noch wissen ???

2006-10-08 15:23:45 · answer #5 · answered by savage 7 · 0 0

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH
ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.

Aktiengesellschaft (AG)
ist eine privatrechtliche Ausgestaltung einer Gesellschaft als Unternehmensform, bei der das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital/Aktienkapital) in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine international bedeutsame, in vielen Ländern die ganz überwiegende Unternehmensform.

2006-10-08 08:14:19 · answer #6 · answered by cici 2 · 0 0

AG = Aktien Gesellschaft
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

schön gelöst in Clever!

2006-10-08 08:13:00 · answer #7 · answered by Kilimanjaro 4 · 0 0

Beides sind juristische Personen und Kapitalgesellschaften.

Juristische Person bedeutet das sie rechtsfähig sind, d. h. können Rechte erwerben (Eigentum), Verpflichtungen eingehen (Schulden), klagen und verklagt werden. Das Betriebsvermögen einer solchen Gesellschaft gehört der Gesellschaft. Die sist bei Personengesellschaften anders (GbR).

Kapitalgesellschaft bedeutet, dass die Gesellschaft mit einem Mindestkapital ausgestattet werden muß, das Eigentum der Gesellschaft wird. Das heißt im übrigen bei der AG Grundkapital udn bei der GmbH gezeichnetes Kapital (und nicht etwa "Startkapital"). Dieses Kapital wird von den Gesellschaftern aufgebracht, die dafür Anteile an der Gesellschaft erhalten, die ihnen Mitwirkungsrechte in der Gesellschaft garantieren.

Die AG muß im übrigen nicht an die Börse gebracht werden. Die meisten AG in Deutschland dürften nicht börsennotiert sein.

Anteilseigner sind dann die Aktionäre oder die Gesellschafter. Die hauptversammlung ist ein Organ zur Entscheidungsfindung der Aktionäre. Die HV selbst ist aber nicht Anteilsinhaber.

Genauso ist die Gesellschafterversammlung ein Gremium zur Entscheidungsfindung in der GmbH..aber nicht selbst Gesellschafterin.

2006-10-09 06:47:49 · answer #8 · answered by herr_aus_roissy 3 · 0 1

Beide Rechtsformen sind sogenannte Kapitalgesellschaften bzw. "juristische Personen".

Die meistverwandte Gesellschaftsform ist die GmbH mit einem Mindestkapital von Euro 25.000,00 (soll kurzfristig auf Euro 10.000,00 abgesenkt werden). Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich.

Bei der Aktiengesellschaft ist ein Mindestkapital von Euro 50.000,00 erforderlich, das in Aktien aufgeteilt ist. Zur Gründung braucht man auch nur eine Person, somit ist eine Ein-Mann-AG möglich.

Geschäftsführung
GmbH = Geschäftsführer
AG = Vorstand

Aufsichtsgremium
GmbH = Aufsichtsrat (falkultativ bei kleineren GmbH´s)
AG = Aufsichtsrat

Kapitaleigner
GmbH = Gesellschafterversammlung
AG = Hauptversammlung

AG´s müssen nicht börsenfähig sein!

2006-10-08 16:27:36 · answer #9 · answered by Advicer 3 · 0 1

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Gesellschaftern und Geschäftsführer, Startkapital 25,000,00 €.

AG = Aktiengesellschaft, ähnlich aufgebaut wie erstere, aber 50.000,00 € Startkapital und sie ist an der Börse.

2006-10-08 08:13:49 · answer #10 · answered by Poison Ivy 6 · 0 1

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